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innn.it-Verein klagt auf Gemeinnützigkeit – Nicht alle haben Kraft für so einen Streit

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Gemeinnützigkeits-Klage des innn.it-Vereins (ehemals Change.org)

  • Bekannte Fälle sind nur Spitze eines Eisbergs
  • Nicht jeder Verein hat Kraft für Streit um Gemeinnützigkeit
  • Ampel muss 2023 Vereinbarung umsetzen und Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren

Zur Mitteilung des innn.it-Vereins, dass er nun Klage auf Gemeinnützigkeit einreicht, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:

„Der Fall innn.it e.V. ist leider nur einer von vielen Fällen, in denen zivilgesellschaftliches Engagement durch das veraltete Gemeinnützigkeitsrecht ausgebremst wird. Das Bundeskabinett hat zwar gestern (14.12.2022) seinen Entwurf für ein Demokratiefördergesetz verabschiedet. Damit sollen zivilgesellschaftliche Organisationen finanziell gefördert werden, die sich für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit engagieren. Doch passende gemeinnützige Zwecke dafür fehlen weiterhin.

Nicht alle Vereine haben wie innn.it e.V., Attac oder das Demokratische Zentrum Ludwigsburg die Kraft, ihre Handlungsspielräume vor Gericht zu verteidigen. Die Ampel-Koalition muss 2023 ihr Versprechen einlösen, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren, ins 21. Jahrhundert zu bringen und so zivilgesellschaftliches Engagement zu entbürokratisieren.

Die bekannten Fälle sind nur die Spitze eines Eisbergs. Niemand weiß, welches Engagement unterbleibt, weil Vereinsvorstände um den wichtigen Status der Gemeinnützigkeit fürchten. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist zwar das Basisrecht zivilgesellschaftlicher Organisationen in Deutschland, aber beim Engagement für Demokratie und Menschenrechte oft mehr Hürde als Hilfe. Die Ampel-Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben das offenbar erkannt und eine Modernisierung in den Koalitionsvertrag geschrieben. Doch von einem Gesetzesentwurf ist noch nichts zu sehen. 2023 muss das zügig angegangen werden, sonst läuft auch ein Demokratiefördergesetz ins Leere.“

Weitere Infos von innn.it hier.

Attac kämpft seit sechs Jahren um seine Gemeinnützigkeit und wartet nun seit mehr als einem Jahr darauf, dass das Bundesverfassungsgericht den Fall verhandelt. Dass das Bundesfinanzministerium den Fall Attac mit betrieb, hat Attac durch die Einsicht in Akten nachgewiesen. Erst am Dienstag, 12. Dezember 2022, hat Attac vor dem Verwaltungsgericht Berlin das Recht auf weitere Akteneinsicht erstritten.

Das „Demokratische Zentrum Ludwigsburg“ (DemoZ), ein kleines, rein ehrenamtlich geführtes soziokulturelles Zentrum, war nach dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs von 2019 eines er ersten Opfer der einengenden Rechtsprechung. Nach drei Jahren Rechtsstreit, 12.000 Euro Verlust und tausenden Euro Anwaltskosten hat sich der Verein im Oktober 2022 mit dem Finanzamt geeinigt. Für vergangene Jahre bleibt die Gemeinnützigkeit verweigert. Das Finanzamt hat einen Großteil der Vorwürfe zurück genommen. Der Verein hat dem Kompromiss zugestimmt, um endlich wieder in Ruhe seiner wichtigen Bildungs- und Kulturarbeit nachgehen zu können. Die grundsätzlichen Fragen sind nicht geklärt.

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. An die 200 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Zu den Mitgliedern gehören neben innn.it-Verein, Attac und DemoZ unter anderem Amnesty International, Brot für die Welt, Transparency International und Campact.

Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

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