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Kabinett beschließt Steuerfortentwicklungsgesetz – mit wenig Verbesserung für Gemeinnützigkeit

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zum Kabinettsbeschluss des Jahressteuergesetz II – betreffend Gemeinnützigkeitsrecht

• Das Bundeskabinett hat heute Vormittag (am 24.07.2024) den Entwurf des Jahressteuergesetz II entschieden (nun umbenannt in Steuerfortentwicklungsgesetz)
• Er bleibt deutlich hinter dem zurück, worauf sich im Koalitionsvertrag geeinigt wurde und was zum Schutz lebendiger Zivilgesellschaft nötig wäre
• ab September muss im Parlamentsverfahren vom Bundestag nachgebessert werden

Zur Veröffentlichung der Ergebnisse der heutigen Kabinettssitzung, in der der Entwurf des Jahressteuergesetz II inklusive Punkten zur Reform der Gemeinnützigkeit beschlossen wurde, erklärt die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, ein Zusammenschluss von ca. 200 Vereinen und Stiftungen:

„Dass die im Koalitionsvertrag beschlossene Reform der Gemeinnützigkeit nicht mehr verschleppt wird, ist erfreulich – jetzt kommt es jedoch auf die konkreten Ergebnisse an.
Diese sind mit Kabinettsbeschluss eine gesetzliche Kodifizierung des “gelegentlichen” Engagements über den eigenen Zweck hinaus (bisher im AEAO als “vereinzelt”) und die komplette Aufgabe der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung (sowie eine eine untergesetzliche Regelung zum gemeinnützigen Journalismus).

Dass gesetzlich festgelegt werden soll, dass sich gemeinnützige Vereine gelegentlich tagespolitisch über ihre satzungsmäßigen Zwecke hinaus äußern dürfen, war überfällig. War es doch bisher nicht eindeutig, ob sich bspw. der lokale Kleingartenverein gegen einen rassistischen Angriff im Ort positionieren darf, ohne das Finanzamt fürchten zu müssen. Der im Steuerfortentwicklungsgesetz gemachte Vorschlag zum §58 der Abgabenordnung ist präziser als die bisherigen Regelungen und gerichtsfest.
Ansonsten ist der Entwurf nach monatelangen, intensiven Verhandlungen von sechs Staatssekretär:innen enttäuschend und nicht ausreichend zum Schutz einer aktiven und engagierten Zivilgesellschaft.
Es wird hiermit jedoch nur eines von drei Hauptproblemen gemeinnütziger Körperschaften angegangen. Weitere gemeinnützige Zwecke wie der Einsatz gegen Rechtsextremismus, gegen Antisemitismus und für Menschenrechte bspw. sind im Angesicht der Geschehnisse der letzten Monat nötiger denn je. Weiterhin fehlen Regelungen die absichern, dass sich zivilgesellschaftliche Organisationen für ihre Satzungszwecke politisch engagieren dürfen. Die bisherige Rechtslage führt zu Selbstzensur sowie zu einer Entpolitisierung und schadet damit unserer Demokratie.
Ab September wird der Bundestag unter Kanzler Scholz regeln müssen, was die Bundesregierung bis hier nicht schaffte: Eine echte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, nicht nur ein Ankratzen davon. Weitere Änderungen für ein liberales und modernes Gemeinnützigkeitsrecht können und müssen im Parlamentsverfahren über Beschlussempfehlung und Änderungsanträge erwirkt werden. Dies würde auch ein Signal senden: Dass eine Demokratie sich kritische Organisationen gerne leistet und fördert. Engagement für Demokratie muss nicht nur gefordert, sondern auch gefördert werden.“

Eine ausführliche Einordnung des Referentenentwurfs hatten wir bereits hier veröffentlicht: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/das-jahressteuergesetz-ii-ist-da-und-loest-aktuell-nur-eins-von-vielen-gemeinnuetzigkeits-problemen/