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Koalitionsvertrag und Demokratie-Politik: Chancen und Herausforderungen

Der am 7. Februar 2018 von CDU, SPD und CSU vorgelegte Entwurf eines Koalitions­vertrages erfüllt die Hoffnungen nicht, die das Sondierungsergebnis vier Wochen zu­vor geweckt hatte bezüglich eines besseren Rechtsrahmens für selbstlose zivilgesell­schaftliche Organisationen, die sich in politische Entscheidungen einmischen. Diese Einmischung ist für eine offene und lebendige Demokratie wichtig, weil diese Organi­sationen ein Gegengewicht zu eigennützigen Lobbyisten bilden. Nicht im eigenen In­teresse und nicht im Interesse ihrer Mitglieder weisen sie auf Gefahren und Fehlent­wicklungen hin, bringen Sachverstand, Wissen und zusätzliche Perspektiven ein. Sie sprechen für wenig gehörte Minderheiten oder für Werte und Grundprinzipien wie Grund- und Menschenrechte. Die Funktion dieser Organisationen ist wichtig für Demokratie-Politik.

Im Sondierungsergebnis hatten die Parteien an den Anfang u.a. gestellt, die Demokra­tie beleben zu wollen. Sie hatten vereinbart, zur Stärkung der Demokratie unter ande­rem das Gemeinnützigkeitsrecht zu verbessern und so Impulse aus der Zivilgesell­schaft zu stärken. Im Koalitionsvertrag dagegen hat sich eine funktionale Sicht auf die Zivilgesellschaft durchgesetzt. Engagement und Ehrenamt werden vor allem auf weni­ge, nicht einmischende Themenfelder bezogen. Engagement außerhalb des Staates wird eher als Gefahr statt als produktive Lebendigkeit behandelt.

Dennoch erhält der Koalitionsvertrag, so er zu einer Regierungsbildung führt, einige Chancen, um die Einmischung der Zivilgesellschaft jenseits von Parteien auf demokra­tische Entscheidungen zu stärken.

Chancen: Ministerien, Kommission, andere Reformansätze

Die SPD erhält die Ministerien für Finanzen (Gemeinnützigkeitsrecht), für Familie/Se­nioren/Frauen/Jugend (zuletzt auch als „Engagementministerium“ tituliert, so aber nicht im Koalitionsvertrag) und für Justiz (Vereinsrecht, Stiftungsrecht, Verfassungs­recht). (Seite 177)

Insbesondere der Führungswechsel im Finanzministerium kann Chancen bieten, da sich die SPD in ihrem Wahlprogramm unter anderem vorgenommen hatte, „ein Ge­meinnützigkeitsrecht, das den Anforderungen an zivilgesellschaftliche Organisatio­nen Rechnung trägt“, zu schaffen: „Daher werden wir gesellschaftspolitisch bedeutsa­me Bereiche in den Katalog ge­meinnütziger Zwecke aufnehmen.“

Das Gemeinnützigkeitsrecht wird auf jeden Fall angefasst werden. Konkret steht im Vertrag, dass die Förderung des „Betriebs und der Unterhaltung offener WLAN-Netze“ (Frei­funk) gemeinnützig werden soll (Seite 39) sowie allgemein „Gemeinnützigkeits­recht verbessern“, „Regelungen entbürokratisieren“, „Ehrenamtliche steuerlich entlas­ten“ und „rechtlichen Rahmen für ehrenamtliche Betätigung … verbessern“ (Seite 118).

Weiter wird versprochen, das Stiftungsrecht zu ändern, das Vereinsrecht zugunsten bürgerschaftlich-unternehmerischer Initiativen zu verbessern und den rechtlichen Rahmen für „soziales Unternehmertum“ zu verbessern (Seite 118). Hier geht es eher um Zivilrecht – bei der Umsetzung kann die Erkenntnis wachsen, dass vielfach das Steuerrecht rein­spielt, dass es einen spezifischen Rechtsrahmen für zivilgesellschaftliche Initiativen braucht. (Genau diese Frage wird zudem im September auf dem Deutschen Juristen­tag diskutiert.)

Eine Chance ist schließlich auch die vereinbarte „Expertenkommission“ (Seite 164), die Vorschläge erarbeiten soll, „ob und in welcher Form unsere bewährte parlamenta­risch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und di­rekter Demokratie ergänzt werden kann“ und „zur Stärkung demokratischer Prozesse“. Je nach Ausgestaltung steckt darin viel von der Demokratie-Enquete-Idee aus der SPD; je nach Ausgestaltung werden dort grundsätzliche Fragen der demokra­tischen Verfassung diskutiert, zu der auch die Funktionen zivilgesellschaftlicher Orga­ni­sationen gehören.

Diese Kommission ist eine Chance, am Demokratie- und Staatsverständnis von CDU, SPD und CSU zu arbeiten, das sich im Koalitionsvertrag leider oft noch sehr obrigkeit­lich zeigt. Auf diese Kommission setzen u.a. „Mehr Demokratie“ wegen Volksentscheiden und LobbyControl wegen Lobbyregister.

Herausforderung: Obrigkeitliches Demokratie-Verständnis

Zur Wahrheit des Koalitionsvertrages gehört, dass er ein obrigkeitliches Demokra­tie-Verständnis zumindest der Chef-Verhandler*innen zeigt. Aus deren Perspektive wird Demokratie nur von Staat und Parteien gestaltet. Engagement von unten ist eine Ge­fahr und wird eingehegt.

Diesbezüglich hat sich der Koalitionsvertrag an einigen Stellen verschlechtert im Ver­gleich zur Sondierungsvereinbarung. Am fatalsten zeigt es sich in der Aufteilung des Sondierungs-Abschnitts „Stärkung der Zivilgesellschaft“ auf „Stärkung der Zivilgesell­schaft und des Ehrenamts“ und „Stärkung der Demokratie und Extremismusprä­ven­tion“. Ehrenamt bezieht sich dort vor allem auf Engagement in Fa­milie, Sport, Kirche und Wohlfahrtspflege. Zivilgesellschaft wird instrumentalisiert und nicht als eigener Ak­teur anerkannt.

In der Präambel ist das Ziel „unsere Demokratie beleben“ verschwunden. Es gibt ein Kapitel „Zusammenhalt und Erneuerung – Demokratie beleben“, in dem es in fünf Zei­len um Bürgerbeteiligung geht, auf mehr als acht weiteren Seiten (400 Zeilen) um Kunst, Kultur und Medien, darin u.a. die soziale Lage von Künstlern und „Film, Games und Musikwirtschaft“. Gewürdigt wird darin „das Wirken der Kirchen und Religionsgemeinschaften“ als „wichtiger Teil unserer Zivilgesellschaft und Partner des Staates“ – immerhin nicht einziger Teil der Zivilgesellschaft.

Ehrenamt ist ein „Markenzeichen unseres Landes“, diese „Kultur des zivilgesellschaftli­chen Engage­ments und des Ehrenamts“ soll gefördert werden – davor ging es dort um „die Stärkung der freiheitlichen Demokratie“.

Wo zuvor das Gemeinnützigkeitsrecht verbessert werden sollte „zur Stärkung der De­mokratie und der Zivilgesellschaft“ werden nun Verbesserungen angestrebt im Stif­tungs- und Vereinsrecht, letzteres vor allem für bürgerschaftlich-wirtschaftliche Initia­tiven.

Unterschied der Funktion der Zivilgesellschaft in Innen- und Außenpolitik

Dieser innenpolitische Blick steht im Widerspruch zu außenpolitischen Aussagen. Dort wird die Bedeutung von Demokratie und sich einmischenden zivilgesellschaftlichen Organisationen betont.

Im Außenpolitik-Kapitel (“ Deutschlands Verantwortung für Frieden, Freiheit und Si­cherheit in der Welt“) schreiben sie:

  • „Wir wenden uns entschlossen gegen die zunehmende und gezielte Einschrän­kung von Zivilgesellschaften (‚Shrinking Spaces‘), die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen.“ (Seite 155, Abschnitt „Menschenrechte, Krisenprävention und humanitäre Hilfe“)
  • „Wir wollen das zivilgesellschaftliche Engagement fördern und dabei insbeson­dere Nichtregierungsorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften, politische und private Stiftungen und Partnerschaften mit der Wirtschaft sowie mit Kommunen stärken.“ (Seite 162, Abschnitt „Entwicklungspolitik für eine gerechte Globali­sierung“)

Im Europa-Kapitel schreiben die Koalitionäre:

  • „Wir wollen den Zusammenhalt Europas auf Basis seiner demokratischen und rechtsstaatlichen Werte auf allen Ebenen vertiefen und das Prinzip der wechsel­seitigen Solidarität stärken.“ (Seite 6)
  • „Die demokratischen und rechtsstaatlichen Werte und Prinzipien, auf denen die europäische Einigung ruht, müssen noch konsequenter als bisher innerhalb der EU durchgesetzt werden.“ (Seite 7)

Es ist eine herausfordernde Aufgabe nicht nur der Allianz, in allen Parteien den Wider­spruch aufzuzeigen und ihnen zu verdeutlichen, dass zivilgesellschaftliche Organisa­tionen für die Demokratie fundamental sind wie Parteien – auch, wenn die Forderun­gen der eigenen Partei nicht immer schmecken.

Weitere Informationen zum Koalitionsvertrag