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Kritik an Politik muss keine Parteipolitik sein

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Kritik aus CDU/CSU an Demokratie-Demonstrationen

  • Politische Einmischung ist zweckgebunden, nicht parteipolitisch motiviert
  • Fehler bei Parteien, wenn sie Vereine nach Farben sortieren
  • Kritik aus der Zivilgesellschaft macht Demokratie lebendig und stabil

Zu den Medienberichten über Aussagen des CDU-Politikers Mathias Middelberg über „Stimmungsmache“ durch gemeinnützige Organisationen gegen seine Partei erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:

„Es ist zunächst ein Problem nicht nur des Parteipolitikers Mathias Middelberg, dass er politische Aktivitäten von gemeinnützigen Organisationen durch seine Parteibrille betrachtet und bewertet.

Ich erlebe immer wieder, dass Politiker:innen Vereine nach Parteifarben sortieren: rot-grüne Vereine, CDU-nahe Vereine. Das ist Unfug.

Das Gemeinnützigkeitsrecht verbietet die Förderung von Parteien. Es verbietet keine politischen Mittel. Politische Mittel wie Demonstrationen sind insbesondere möglich zur Verfolgung gemeinnütziger Zwecke, ob Umweltschutz, Gleichstellung von Mann und Frau, der Kriminalprävention, der Hilfe für rassistisch Verfolgte oder der Jugend- und Altenhilfe. Darüber hinaus sind auch Vereine Teil der Gesellschaft und Träger von Grundrechten wie der Meinungsäußerungsfreiheit. Das erkennen die Finanzminister:innen aller Bundesländer an.

Wenn also ein Verein aus seiner Grundhaltung heraus oder auf der Grundlage seines gemeinnützigen Zweckes eine Partei oder einen Politiker kritisiert, ist das erlaubt und keine Parteienförderung. Freilich sollte der Verein in den Äußerungen nicht überschießen und sich ganz grundsätzlich über Partei A oder C oder einen bestimmten Politiker aufregen.

Das Gemeinnützigkeitsrecht zieht mit dem Verbot der Parteienförderung eine hilfreiche Grenze. Diese Grenze gilt nicht für Vereine ohne den Status der Gemeinnützigkeit. Hier greift insbesondere bei finanzieller Unterstützung, aber auch bei so genannten Parallelkampagnen, das Parteienfinanzierungsrecht, nicht das Gemeinnützigkeitsrecht oder Förderrichtlinien.

Leider gibt es Lücken im gesetzlichen Katalog gemeinnütziger Zwecke. Die Förderung von Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit wird nicht ausdrücklich genannt. Das wollte die Ampel-Koalition ändern und modernisieren. Gebremst hat offenbar die FDP. Das zu kritisieren ist keine Parteipolitik. Parteipolitisch motiviert ist ebenfalls nicht zu loben, dass Bündnis 90/Die Grünen im Wahlprogramm die konkretesten Forderungen haben, um die Kritik der EU-Kommission am deutschen Gemeinnützigkeitsrecht auszuräumen.

Sachliche Kritik müssen alle Parteien, Abgeordnete, Regierungsmitglieder und Kandidat:innen aushalten. Wer dagegen mit Strafe und Förderentzug droht, läuft Gefahr, die Grenzen des Rechtsstaats zu verlassen und eine autoritäre Regierung zu fördern. Zur freiheitlichen Demokratie gehört die Kritik zivilgesellschaftlicher Organisationen an inhaltlichen Entscheidungen und politischen Plänen, noch mehr sogar daran, wenn Prinzipien der Verfassung geschliffen werden. Die Fachleute nennen das die Wächterfunktion der Zivilgesellschaft. Diese Kritik macht die Demokratie stabil und lebendig.

Wenn ein CDU-Parteitag genervt an umweltpolitischer Kritik eines Vereins fordert, die Gemeinnützigkeit dieses Vereins zu entziehen, oder wenn die CSU in ihrem Wahlprogramm schreibt „Für das Ehrenamt statt linke Ideologie„, dann geben die Parteien damit Anlass für Kritik durch gemeinnützige Organisationen. Sie sollten dann lieber auf den Boden des Rechtsstaats zurückkehren statt zu versuchen, inhaltliche Kritik durch Fouls auszuhebeln.“

Quellen/Hintergrund


Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht in seiner Arbeit beschränkt. Mehr als 200 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Die Sorge vor Beschränkungen ihres Handlungsraums steigt in den vergangenen Wochen, was wir an einem deutlich erhöhten Aufkommen an Beratungsfragen sehen. Zu den Mitgliedern der Allianz gehören unter anderem Amnesty International, Attac, Brot für die Welt, der Bund der Steuerzahler, Campact, LobbyControl, Oxfam, Transparency International und Terre des Hommes.

Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

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