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Kulturzentrum in Ludwigsburg verliert Gemeinnützigkeit

Gemeinsame Pressemitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ und des Demokratischen Zentrums Ludwigsburg – Verein für politische und kulturelle Bildung (DemoZ)

  • Kleiner Verein in Baden-Württemberg verliert Gemeinnützigkeit
  • Finanzamt orientiert sich an Attac-Urteil: „zu politisch“
  • „Ohne Gemeinnützigkeit sind wir in unserer Existenz bedroht“
  • Bundestag muss Rechtssicherheit schaffen

Das Attac-Urteil wirkt auch auf kleine Vereine: Das örtliche Finanzamt hat dem soziokulturellen Zentrum „Demokratisches Zentrum Ludwigsburg – Verein für politische und kulturelle Bildung“ (DemoZ) aus Baden-Württemberg am 24. Oktober 2019 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Das gab der Verein am Montag während einer Pressekonferenz in Stuttgart bekannt. „Seit 40 Jahren bietet das DemoZ einen für alle Menschen offenen sozialen Treffpunkt mit zahlreichen Kultur- und Politikangeboten. Ohne den Status der Gemeinnützigkeit sind wir in unserer Existenz bedroht“, erklärte Yvonne Kratz, Vorstandsmitglied des DemoZ. „Für das kulturelle Leben in der Stadt ist ein vielfältiges, für alle zugängliches Programm entscheidend. Dazu trägt das DemoZ durch das meist kostenlose Programm bei. Der Wegfall eines solchen Zentrums ist ein fatales Zeichen für die kulturelle und soziale Entwicklung.“

Mit Attac und Campact waren bislang nur große Vereine mit dem Vorwurf konfrontiert, zu politisch zu handeln. Das Finanzamt wirft dem DemoZ vor, dass es sich politisch positioniert, beispielsweise durch kapitalismuskritische Veranstaltungen, die im Rahmen des Programms 2017 zu den Themen „Kapitalismus – was ist das und was können wir dagegen tun?“ oder „Einführung in die Idee des Anarchismus“ stattgefunden hatten. Zudem kritisiert das Finanzamt, dass die Angebote des DemoZ nicht der Allgemeinheit dienen. Schließlich seien rechtsextreme Menschen von den Veranstaltungen ausgeschlossen: „Gegenüber dem Anspruch, der ‚Volksbildung‘ und einer offenen demokratischen Diskussion zu dienen, ist laut Text neben dem Impressum festzustellen, dass der Verein DemoZ ausdrücklich auch Personen von seinen Veranstaltungen ausschließt“, heißt es in einem Schreiben des Finanzamts Ludwigsburg vom 11. Juni 2019. (Hintergrundinfos hier.)

„Die Auffassung des Finanzamts ist rechtlich nicht haltbar“, sagte Sarah Lincoln, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die das DemoZ juristisch begleiten. „Das Finanzamt hat ein viel zu enges Verständnis von politischer Bildung. Politische Bildung muss überparteilich sein, aber nicht wertneutral. Eine lebendige Demokratie braucht diese Räume gesellschaftspolitischer Debatten.“

Politische Bildungsarbeit zahlreicher kleiner Vereine bedroht

Mit dem DemoZ wird erstmals die Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines lokalen Vereins öffentlich. „Wenn andere Finanzämter das kürzlich ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit der Nichtregierungsorganisation Attac ähnlich auslegen, können in Deutschland bald zahlreiche kleine aktive Vereine schließen, die politische Bildungsarbeit betreiben – vom Stadtteilzentrum über freie Bildungsträger bis hin zu den christlichen Pfadfindern“, kommentierte Sarah Lincoln.

„Der Fall DemoZ zeigt, dass es bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts nicht um eine Lex Attac oder Campact geht, sondern dass tausende Vereine durch die Rechtsunklarheit bedroht sind. Der Bundestag muss die Lücke zwischen politischen Aufforderungen zu demokratischem Engagement und den rechtlichen Möglichkeiten für gemeinnützige Vereine schließen“, sagte Stefan Diefenbach-Trommer von der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. „Der Gesetzgeber muss erklären, was er unter politischer Bildung und unter der Förderung des demokratischen Staatswesens versteht. Er muss die Zwecke deutlich ins Gesetz schreiben, die er für förderwürdig hält. Er muss ausdrücklich erlauben, sich zur Verfolgung dieser Zwecke auch politisch einzumischen. Nur das schafft Rechtssicherheit für demokratisches Engagement.“

Vereine wie das DemoZ sind Keimzelle und Kind demokratischen Handelns

Der Fall DemoZ sei ein typisches Beispiel für die Beschränkung gemeinnütziger Arbeit. „Solche Auseinandersetzungen um die Gemeinnützigkeit beginnen weit vor einem Gerichtsverfahren und belasten die gemeinnützige Arbeit engagierter Menschen von Anfang an – oder verhindern sie sogar“, sagte Stefan Diefenbach-Trommer. „Vereine wie das DemoZ sind Keimzelle und Kitt demokratischen, an Werte orientieren Handelns und brauchen für ihre gemeinnützige Arbeit Rechtssicherheit.“

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützt das DemoZ im Rechtsstreit um den Gemeinnützigkeitsstatus. Die GFF initiiert, koordiniert und finanziert Gerichtsverfahren, um Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen.
https://www.freiheitsrechte.org

In der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ haben sich mehr als 130 Vereine und Stiftungen zusammengeschlossen, die sich mit ihrer selbstlosen Arbeit auch politisch einmischen. Sie fordern ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht und Klarstellungen in der Abgabenordnung, damit sich gemeinnützige Organisation für Menschenrechte, Gerechtigkeit und Grundrechte engagieren können. DemoZ und GFF sind Mitglieder der Allianz.
https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Hintergrund

Das Demokratische Zentrum Ludwigsburg – Verein für politische und kulturelle Bildung (DemoZ) existiert seit 1980 und ist ein selbstverwaltetes soziokulturelles Zentrum mit vielfältigen Angeboten in den Bereichen Kultur und Politik. Das Jahresbudget liegt unter 50.000 Euro und setzt sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und staatlichen Zuschüssen zusammen. Die kulturellen Angebote des DemoZ reichen von Konzerten mit Nachwuchsbands über Kabarett- und Theaterabende und Sportgruppen bis hin zu Ausstellungen, Filmvorführungen und Lesungen. Politisch setzt sich das DemoZ unter anderem gegen Rassismus und Antisemitismus sowie für eine solidarische, gleichberechtigte und soziale Gesellschaft ein. In der Satzung des Vereins heißt es: „Der Verein setzt sich für die Demokratisierung der Gesellschaft und die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung aller Menschen ein. Er dient der Volksbildung und der Förderung einer offenen demokratischen Diskussion und versucht, konkrete Probleme unserer Gesellschaft sichtbar und öffentlich diskutierbar zu machen.“

Das Finanzamt wirft dem DemoZ vor, die in der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannten Zwecke der Förderung von Kultur und (politischer) Bildung nicht „in geistiger Offenheit“ zu verfolgen.

Weitere Hintergrund-Infos hier.

Wir hatten bereits im Juni 2019 auf den Fall hingewiesen. Damals war die Aberkennung erst angedroht und der Verein wollte anonym bleiben.Landespressekonferenz in Stuttgart zum Fall DemoZ