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Eigenes Gesetz für Parteistiftungen ist Chance für Gemeinnützigkeit

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zum kommenden Gesetz für Parteistiftungen

  • Gemeinnützige Vereine sind nicht parteinah
  • Freiraum für vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Zur gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Bundestag ein Gesetz zur Finanzierung der parteinahen Stiftungsvereine verabschieden muss, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:

„Dieses Urteil ist eine Chance für die Demokratie und für die anstehende Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Ein eigenes Gesetz für die parteinahen Stiftungen (die meist als eingetragener Verein organisiert sind) würde deutlich machen, dass diese Organisationen und gemeinnützige Organisationen weder gleich noch ähnlich sind. Tatsächlich sind diese parteinahen Vereine als gemeinnützig anerkannt, unter anderem, damit Spenden steuergegünstigt und Erbschaften steuerfrei sind. Doch gemeinnützige Vereine haben keine Parteiennähe. Sie sind themenorientiert. Sie haben durch den Status der Gemeinnützigkeit noch lange nicht Anspruch auf staatliche Fördermittel.

Mit dem Attac-Urteil von 2019 wurde der gemeinnützige Zweck der politischen Bildung massiv beschränkt, mit einem Fehlblick darauf, gemeinnützige Vereine von Parteien abzugrenzen. Wenn nun das Recht der tatsächlich parteinahen Vereine, die mindestens indirekt eine Partei unterstützen, separat geregelt wird, entstehen im Recht der Gemeinnützigkeit neue Freiräume. Auch dafür, die Grenze zu Parteien, Wähler:innen-Gemeinschaften und auch Einzelkandidat:innen klarer zu regeln.

Der Auftrag der parteinahen Vereine ist unter anderem Politikberatung sowie Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft. Dafür stellt der Staat ihnen Geld bereit. Im Gemeinnützigkeitsrecht fehlen dafür jedoch passende Zwecke, obwohl die Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie eine notwendige Aufgabe zivilgesellschaftlicher Organisationen sind.

Die Ampel-Parteien haben vereinbart, das Gemeinnützigkeitsrecht entsprechend zu moderniseren. Dazu muss das Bundesfinanzministerium endlich einen Gesetzesentwurf erarbeiten, damit unabhängig von Parteien und vom Staat moderne Demokratiebildung stattfinden kann. Die Verfassungsgerichts-Entscheidung ist eine Chance, die Diskussion dazu unabhängig von einem Parteienwettbewerb zu führen.“

Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

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