Es wird immer deutlicher, dass es bei den Problemen politischer Einmischung und Gemeinnützigkeit nicht nur um Attac und Campact geht. In diesem Jahr wurden bisher fünf Fälle öffentlich. Vermutlich steigt (noch) nicht die Zahl, sondern der Mut, an die Öffentlichkeit zu gehen. Die öffentliche Debatte führt auch dazu, dass Vereine in den Fokus der Finanzämter geraten – aber auch zu politischen Reaktionen. Unter anderem haben der SPD-Bundesparteitag und das Land Bremen klare Beschlüsse gefasst, die unsere Forderungen aufgreifen.
Bundesparteitag der SPD
Der Bundesparteitag der SPD hat am 7. Dezember 2019 einen sehr klaren Initiativantrag zur Gemeinnützigkeit beschlossen. Darin heißt es unter anderem:
„Zu einer lebendigen Demokratie gehört eine starke Zivilgesellschaft. Wir wollen zivilgesellschaftliches Engagement stärken. Das Urteil des Bundesfinanzhofs zu attac und die Aberkennung der Gemeinnützigkeit haben für Verunsicherung bei vielen Vereinen und Organisationen geführt. Wir wollen für Rechtssicherheit sorgen und gemeinnützigen Organisationen weiterhin ermöglichen, sich im Rahmen ihrer Zwecke politisch zu engagieren. Wir müssen auch klarstellen, dass z.B. der Aufruf eines Sportvereins zu einer Demonstration gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit möglich ist.“
Zudem erklärt sich die SPD solidarisch mit der VVN-BdA und fordert, dass allein die Erwähnung in Verfassungsschutzberichten nicht ausreichen soll, um die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.
Damit werden drei zentrale Forderungen der Allianz aufgegriffen. Scholz, übernehmen Sie!
Die SPD hat es noch nicht geschafft, alle Anträge und Beschlüsse zu veröffentlichen. Den Gemeinnützigkeits-Beschluss finden Sie darum hier.
(Nachtrag: Im veröffentlichten Beschlussbuch auf Seite 141.)
Bundestags-Antrag wegen Menschenrechten
Am 10. Dezember war Tag der Menschenrechte. Daran, dass deren Förderung als ausdrücklich gemeinnütziger Zweck fehlt, erinnerten unter anderem Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag mit einem Antrag. Auf nationaler Ebene sei „die bestehenden Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Anerkennung der Gemeinnützigkeit für zivilgesellschaftliche Organisationen in Deutschland zu beenden. Der Zweckkatalog gemäß § 52 Abs. 2 AO ist zudem um weitere Zwecke, wie die Förderung der Menschenrechte, zu erweitern.“ Denn: „Auch das Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht gegen die aktive Zivilgesellschaft verwendet, sondern muss zu ihrer Förderung verbessert werden. Zivilgesellschaft muss sich politisch betätigen dürfen.“
Bremen: Beschluss zu mehr Zwecken
Die SPD-Grünen-Linkspartei-Koalition in Bremen hat in der Bürger*innenschaft (Landesparlament) einen Beschluss zur Gemeinnützigkeit gefasst. Die Forderung nach Klarstellungen zu politischer Tätigkeit und nach einer Öffnungsklausel bei der Ausschließlichkeit sind nicht ausdrücklich enthalten, aber alle von der Allianz geforderten zusätzlichen Zwecke plus Freifunk werden genannt. Außerdem soll sich der Senat (Landesregierung) für „klarstellende, zusätzliche Kriterien der Gemeinnützigkeit in die Liste nach §52 Abgabenordnung“ einsetzen.
Zwei Debatten im bayerischen Landtag
Der Landtag Bayern hat in den vergangenen zwei Wochen gleich zweimal über Gemeinnützigkeit debattiert. Am 11. Dezember ging es um Dringlichkeitsanträge von SPD und Grünen zur Gemeinnützigkeit der VVN-BdA und deren Erwähnung im Verfassungsschutzbericht.
Zwei Wochen vorher, am 27. November, gab es bereits eine Debatte, angestoßen von einem Dringlichkeitsantrag der Grünen. Die anderen Fraktionen zogen mit Anträgen nach. Unter anderem forderte die FDP in ihrem Antrag „Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen aus ideologischen Gründen verhindern“ – meint damit aber nicht Eingriffe via Verfassungsschutz, sondern „dass die Gemeinnützigkeit von Vereinen in Deutschland unabhängig von der Mitgliederstruktur erhalten bleibt“. Also auch, wenn nur Männer Mitglied sind. Dem konnten die Regierungsparteien CSU und FWG zustimmen.
Die Debatte zeigt tiefes Unverständnis für die verschiedenen Dimensionen gemeinnützigen Engagements. So erklärte Bernhard Pohl für die Freien Wähler (FWG), Attac habe sich durch seine Forderungen zu Finanztransaktionssteuer, Zerschlagung der Deutschen Bank und Spaßmaßnahmen in Europa) parteipolitisch verhalten.
Die Debatte nachhören und nachsehen…
Weitere kontroverse Debatten in Hessen und Brandenburg
Weitere zum Teil sehr aufgeregte und kontroverse Debatten, meist zu Anträgen der Partei „Die Linke“, fanden unter anderem in den Landtagen von Hessen und Brandenburg statt. Wir versuchen weiter, sachliche Informationen in die Debatten zu bringen, und nehmen dazu Kontakt mit Politiker*innen aller Parteien auf.
Im Januar Anhörung im Bundestag
Eine Gelegenheit dazu geben wird ein Fachgespräch im Bundestag, zu dem der Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ Ende Januar 2020 einlädt. Als einer der Sachverständigen ist Stefan Diefenbach-Trommer für unsere Allianz eingeladen.