Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
- Rechtsgutachten bestätigt große Spielräume für politische Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen
- Gesetzesänderungen hängen an politischem Willen, nicht an verfassungsrechtlichen Grenzen
- Pressegespräch am Montag
Zum gestern von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veröffentlichten Rechtsgutachten zu politischer Betätigung gemeinnütziger Körperschaften erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 170 Vereinen und Stiftungen:
„Das Gutachten des Jura-Professors Sebastian Unger zeigt, dass der Gesetzgeber mehr Spielräume im Gemeinnützigkeitsrecht hat als Finanzministerien oft behaupten. Damit bestätigt der Verfassungsrechtler unsere Forderungen zu Klarstellungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Wie stark das zivilgesellschaftliche Engagement für Menschenrechte und Demokratie, als selbstlose Anwälte und Wächter von Institutionen sein darf, ist keine rechtliche Frage, sondern hängt ausschließlich vom politischen Willen ab.
Die Corona-Krise zeigt, wie wichtig selbstloses Engagement über die Rolle als Helfer und Dienstleister hinaus ist. Es braucht Organisationen, die dem Staat kritisch beobachten und Grundrechte vor Gericht einfordern. Es braucht Organisationen, die denen eine Stimme geben, die nicht selbst über ausreichend politisches Gewicht und Finanzkraft für Lobbykampagnen verfügen.
Diese selbstlose politische Einmischung ist etwas völlig anderes als die Arbeit von Parteien. Den Unterschied zwischen Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen arbeitet das Gutachten deutlich heraus. Dass ein gemeinnütziger Verein politische Forderungen erhebt, macht ihn noch lange nicht einer Partei ähnlich.
Der Bundestag muss nun zügig handeln und Rechtssicherheit für das Engagement vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen schaffen. Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs bedroht weiterhin die wichtige Arbeit tausender Vereine und Stiftungen.
Nötig sind insbesondere weitere gemeinnützige Zwecke wie Förderung der Menschenrechte oder Schutz von Kinderrechten, eine Klarstellung zu politischen Tätigkeiten für gemeinnützige Zwecke sowie die Möglichkeit, bei Gelegenheit auch mal über den eigenen Zweck hinaus tätig zu sein.“
- Das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in Auftrag gegebene Gutachten zur „Politischen Betätigung gemeinnütziger Körperschaften“ von Prof. Dr. Sebastian Unger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschafts- und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum
- Zusammenfassung des Gutachtens
Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 170 Vereine und Stiftungen, darunter auch die GFF, haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.
Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de