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Spiegel: Rechtspopulistische Vereine gemeinnützig?

Das Magazin „Der Spiegel“ berichtet in seiner Ausgabe vom 30. April 2016 über mehrere gemeinnützige Vereine, die von der rechtspopulistischen Politikerin Beatrix von Storch betrieben werden.  Insbesondere geht es um den Verein „Zivile Koalition“. Der Spiegel kritisiert in dem Bericht unter anderem den lässigen Umgang mit Buchhaltung und Vermögen der Vereine, dass Verwendungszwecke von Spenden unklar sind und dass mit systematischem Fundraising Politaktivismus finanziert werde. Zudem stellt er die Selbstlosigkeit der Vereine in Frage, da mit ihnen durch Mietzahlungen Immobilien der Storch-Familie finanziert werden.

Dass Vereine Spenden sammeln, um damit ihre gemeinnützigen Zwecke auch mit politischen Mitteln zu finanzieren, dass sie dazu auch Fachpersonal beschäftigen und professionell auftreten, sollte in einer Demokratie selbstverständlich möglich sein. Was der Spiegel beschreibt, stellt allerdings die Gemeinnützigkeit der Vereine aus anderen Gründen in Frage.

Gemeinnützige Vereine sind verpflichtet, sich an Recht und Gesetz zu halten – zu diesen Regeln gehört auch eine ordnungsgemäße Buchhaltung. Führt ein gemeinnütziger Verein über seine Einnahmen und Ausgaben nicht nachvollziehbar Buch, ist das ein Grund, dass das zuständige Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennt und gegebenenfalls auch eine Nachversteuerung der Spenden fordert. Diese Aufsicht dient auch dazu, im Interesse der Spenderinnen und Spender sicherzustellen, dass die Spenden für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden.

Insbesondere die Unterstützung von Parteien verstößt gegen die Regeln für gemeinnützige Organisationen:  „Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. … Die Körperschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden“, regelt die Abgabenordnung in Paragraph 55, Absatz 1, Ziffer 1. Damit sind Gemeinnützgie klar von politischen Parteien abgegrenzt; Parteien ist es im Gegenzug verboten, Unterstützung von Gemeinnützigen anzunehmen (Parteiengesetz Paragraph 25, Absatz 2, Ziffer 2).

Der Spiegel jedoch berichtet, dass die „Zivile Koalition“ Spenden mit dem Verwendungszweck „Wahlkampf AfD Beatrix von Storch“ bekommen habe. Demnach wurden diese Spenden entweder verboten für die Unterstützung einer Partei verwandt oder nicht zweckbestimmt verwendet. Dies wäre ein klarer Rechtsverstoß.

Der Spiegel berichtet leider nicht, welchen Spendenumsatz die Vereine haben und in welchem Umfang solche verdeckten Parteispenden eingegangen sind.