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Was sagt die SPD zu Gemeinnützigkeit und Zivilgesellschaft?

Die SPD kündigt im am 25. Juni 2017 beschlossenen Wahlprogramm an (Seite 80 im Kapitel „Es ist Zeit für eine offene und moderne Gesellschaft“, Abschnitt „Demokratie und Engagement“):

„Wir wollen ein Gemeinnützigkeits­recht, das den Anforderungen an zivilgesellschaftliche Organisatio­nen Rechnung trägt. Daher werden wir gesellschaftspolitisch bedeutsa­me Bereiche in den Katalog ge­meinnütziger Zwecke aufnehmen.“

Auf konkrete Zwecke legt sich die SPD nicht fest. Jedoch betont sie an anderer Stelle den nötigen Schutz von verschiedenen sexuellen Identitäten und Orientierungen. Dazu möchte sie den Gleichheitssatz in Artikel 3 des Grundgesetzes ergänzen (Seite 84). Auch die Bedeutung der Menschenrechte und der Schutz vor Diskriminierung werden erwähnt (Seite 112). In Deutschland will die SPD „die Menschenrechtsarchitektur stärken und weiterentwickeln“ (Seite 112). Eine entsprechende Aufnahme gemeinnütziger Zwecke wäre logisch.

Die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen in der Demokratie und der politischen Debatte streift die SPD in der Einleitung des Programms (Seite 6). Einzigartig sei

„unsere Zivilgesellschaft mit ihren vielen unterschiedlichen Vereinen, Verbänden und Initiativen, den Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Religionsgemeinschaften, in denen sich Millionen Menschen ehrenamtlich engagieren.“

Das Problem der politischen Betätigung zur Verfolgung gemeinnütziger Zwecke thematisiert die SPD allerdings nicht. Das Thema könnte in diese Forderung hineininterpretiert werden: „Bürgerschaftliches Engagement muss wertgeschätzt werden.“ (Seite 80) Hier schreibt die SPD vor allem über direkte staatliche Förderung, nicht über das Ermöglichen von Engagement etwa durch ein modernes Gemeinnützigkeits-Verständnis.

Im vorherigen Bundestag hatten Abgeordnete der SPD während einer Debatte über das Gemeinnützigkeits-Recht am 15. Dezember 2016 erklärt, „dass sich gemeinnützige Organisationen politisch engagieren“ sollten und der Zweckkatalog der Abgabenordnung „schon lange nicht mehr zeitgemäß“ sei. Engagement sei „Ausdruck eines aktiven Mitgestaltungsanspruchs der Zivilgesellschaft, einer Zivilgesellschaft, die aktiv zur politischen Willensbildung beiträgt, unsere Demokratie bereichert, gestaltet und stärkt“. Allgemeines politisches Handeln sei jedoch nur „Aufgabe der Parteien, die dem Parteiengesetz unterliegen“.

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