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Schlagwort: antirassistische Ausschlussklausel

Jahressteuergesetz: Kleine Schritte ins 21. Jahrhundert

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Bundestag bewegt Gemeinnützigkeit mit kleinen Schritten Richtung 21. Jahrhundert
  • Neue Zwecke erweitern Handlungsspielraum
  • Unsicherheit zu politischen Tätigkeiten bleibt bestehen

Der Bundestag wird heute Abend (Mittwoch, 17:50 Uhr) mit dem Jahressteuergesetz zahlreiche Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht verabschieden, auf die sich die Koalitionsfraktionen geeinigt hatten. (Einen Überblick der Änderungen finden Sie hier.) Zur Gesetzesänderung erklärt von Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Mit kleinen Schritten bewegt der Bundestag das Gemeinnützigkeitsrecht Richtung 21. Jahrhundert. Die neuen gemeinnützigen Zwecke gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Identität, wegen rassistischer Verfolgung sowie der Förderung des Klimaschutzes erweitern den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen. Mit gemeinnützigen Zwecken werden nicht Ziele vorgegeben, sondern Handlungs- und Debattenräume eröffnet. Die politische Beteiligung gehört zum modernen Verständnis von Zivilgesellschaft, in dem nicht-staatliche und nicht-kommerzielle Akteure in der Funktion als Wächter von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit, als Anwälte für Themen auftreten.

Neues von Attac, VVN-BdA und DemoZ

Mit Spannung warten wir auf den 26. Februar 2020: An diesem Tag wird im Hessischen Finanzgericht erneut über den Fall Attac verhandelt. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Anfang diesen Jahres ist der Fall nicht erledigt, wie manche glauben. Der BFH hat nur (fatale) Leitlinien vorgegeben und das endgültige Urteil über die Gemeinnützigkeit von Attac zurück ans Hessische Finanzgericht verwiesen. Bis dahin bleibt Attac weiter in einem Schwebezustand. Weder ist die Gemeinnützigkeit amtlich bestätigt, noch ist rechtskräftig festgestellt, dass die Arbeit von Attac nicht gemeinnützig im Sinne des Gesetzes wäre.

Finanzamt schützt Rassisten und missversteht Grundrechtsschutz

Weil ein Verein Feinde der Demokratie und der Menschenrechte von seinen Veranstaltungen per Ausschlussklausel auslädt, sei er nicht gemeinnützig, da er so nicht die Allgemeinheit fördere. Diese rechtliche Bewertung eines Finanzamtes ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Dass ein Finanzamt aber so argumentiert und der betroffene Verein das widerlegen muss, zeigt die Rechtsunsicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht, die Überforderung mancher Finanzämter – und wie sehr gemeinnützige Organisationen von einzelnen Sachbearbeiter*innen abhängen.