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Schlagwort: Attac

Das „Jahressteuergesetz II“ ist da – und löst aktuell nur eins von vielen Gemeinnützigkeits-Problemen

Seit Mittwoch, den 10. Juli 2024 liegt der Referentenentwurf des Jahressteuergesetz II vor. Am 05. Juni 2024 hatte die Bundesregierung bereits den Entwurf des ersten Jahressteuergesetz beschlossen, dem folgte die Ankündigung, es solle ein zweites für „politisch brisante“ Themen folgen. Das Jahressteuergesetz I enthielt bereits einen Vorschlag zu Wohngemeinnützigkeit  – ließ aber die im Koalitionsvertrag angedachten Neuerungen der Gemeinnützigkeit vermissen. Der nun im Jahressteuergesetz II gemachte Vorschlag zum §58 ist erfreulicherweise präziser als die bisherigen Regelungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) und vor allem so auch gerichtsfest. Ansonsten ist der Entwurf aber nach monatelangen, intensiven Verhandlungen von sechs (!) Staatssekretär:innen erst einmal enttäuschend. Und vor allem deutlich weniger als das, was sich im Koalitionsvertrag vorgenommen wurde.

Zehn Jahre ohne Gemeinnützigkeit: Attac kämpft weiter

Pressemitteilung von Attac Deutschland mit Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Demokratische Zivilgesellschaft darf nicht weiter behindert werden
  • Von Ampel-Koalition versprochene Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts steht noch aus
  • Vor zehn Jahren strich das Finanzamt Frankfurt Attac den Gemeinnützigkeits-Status

Zehn Jahre ist es am kommenden Sonntag (14.4.2024) her, dass Attac Deutschland die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Das globalisierungskritische Netzwerk agiere zu politisch, begründete das Finanzamt Frankfurt seinen Bescheid vom 14. April 2014. Insbesondere der Einsatz für eine Regulierung der Finanzmärkte, eine Finanztransaktionssteuer – immerhin die Gründungsforderung von Attac – oder eine Vermögensabgabe seien nicht gemeinnützig, hieß es in dem Schreiben.

Seitdem wehrt sich Attac gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit – juristisch und politisch. Die Auseinandersetzung erfuhr dabei von Beginn an große öffentliche Aufmerksamkeit. Denn der „Fall Attac“ hat nicht nur Bedeutung für das Netzwerk selbst, sondern beeinträchtigt auch die gesamte demokratische Zivilgesellschaft.

innn.it-Verein klagt auf Gemeinnützigkeit – Nicht alle haben Kraft für so einen Streit

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Gemeinnützigkeits-Klage des innn.it-Vereins (ehemals Change.org)

  • Bekannte Fälle sind nur Spitze eines Eisbergs
  • Nicht jeder Verein hat Kraft für Streit um Gemeinnützigkeit
  • Ampel muss 2023 Vereinbarung umsetzen und Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren

Zur Mitteilung des innn.it-Vereins, dass er nun Klage auf Gemeinnützigkeit einreicht, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:

„Der Fall innn.it e.V. ist leider nur einer von vielen Fällen, in denen zivilgesellschaftliches Engagement durch das veraltete Gemeinnützigkeitsrecht ausgebremst wird. Das Bundeskabinett hat zwar gestern (14.12.2022) seinen Entwurf für ein Demokratiefördergesetz verabschiedet. Damit sollen zivilgesellschaftliche Organisationen finanziell gefördert werden, die sich für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit engagieren. Doch passende gemeinnützige Zwecke dafür fehlen weiterhin.

Attac legt Verfassungsbeschwerde ein

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Verfassungsbeschwerde von Attac

  • Trauerspiel, dass Bundestag Attac vors Verfassungsgericht zwingt
  • Parlament hatte sieben Jahre Zeit, Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren
  • Programme zu Bundestagswahl sind Prüfstein für Willen zu vielfältiger Demokratie

Zur vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Netzwerks erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Es ist ein Trauerspiel, dass Attac vor das Verfassungsgericht ziehen muss. Seit inzwischen sieben Jahren kämpft das globalisierungskritische Netzwerk um den Status der Gemeinnützigkeit. Sieben Jahre, in denen der Gesetzgeber hätte handeln können, um die Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlicher Organisationen zu modernisieren. Nötig sind politische Entscheidungen für den dringend nötigen Freiraum für zivilgesellschaftliches Engagement in einer modernen Demokratie.

Neue Attac-Entscheidung des BFH: Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht Grundrechte beschränken

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur neuen Attac-Entscheidung des Bundesfinanzhofes

  • Bundesfinanzhof versäumt Gelegenheit zur Korrektur seines Attac-Urteils
  • Verfassungsgericht wird nötige Klarstellungen hoffentlich nachholen: Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht Grundrechte beschränken
  • Nötig sind politische Entscheidungen zu Freiraum für Zivilgesellschaft

Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vor zwei Jahren hat die Zivilgesellschaft erschüttert und lässt weiterhin tausende Vereine und Stiftungen um ihren Status der Gemeinnützigkeit bangen. Mit seiner neuen Entscheidung hat das Bundesgericht die Chance versäumt, sein Urteil zu korrigieren oder besser zu erklären. Offenbar ist der gesellschaftspolitische Streit um die Funktionen zivilgesellschaftlicher Organisationen juristisch nur schwer zu klären, auch wenn Attac nun Verfassungsbeschwerde einlegt. Nötig wären politische Entscheidungen für den dringend nötigen Freiraum für zivilgesellschaftliches Engagement in einer modernen Demokratie.

Was das neue Attac-Urteil bedeutet

Die erneute Finanzgericht-Verhandlung über die Gemeinnützigkeit von Attac am 26. Februar 2020 hat unsere Kritik am fatalen und schlecht begründetem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigt. Die Richter des Hessischen Finanzgerichts nannten mehrere Lücken und Unklarheiten des BFH-Urteils, mussten aber dessen restriktiver Auslegung der politischen Bildung folgen. Das Landesgericht konnte daher – anders als in November 2016 – die Gemeinnützigkeit von Attac nicht bestätigen.

Finanzgericht Hessen kritisiert Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts zur Gemeinnützigkeit von Attac

  • Finanzgericht kritisiert Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs
  • Engagement für Demokratie braucht Rechtssicherheit

Der vierte Senat des Hessischen Finanzgerichts hat heute die Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit abgewiesen. Eine erneute Revision vor dem Bundesfinanzhof ist zugelassen und wahrscheinlich.

Genau ein Jahr zuvor hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das vorhergehende Urteil des Finanzgerichts aufgehoben, aber nicht abschließend über die Gemeinnützigkeit von Attac entschieden. Der BFH hatte dem Landesgericht enge Vorgaben zur Interpretation des Zwecks der politischen Bildung gemacht, aber nicht zu anderen Zwecken. Der Vorsitzende des hessischen Senats, Helmut Lotzgeselle, kritisierte das BFH-Urteil unter anderem als mit heißer Nadel gestrickt. Eine mögliche erneute Revision gebe dem Bundesgericht die Gelegenheit, sich den Fragen politischer Einmischung durch gemeinnützige Organisationen umfassend und fundiert zu widmen.

26.2.: Finanzgericht Hessen verhandelt erneut Gemeinnützigkeit von Attac

Exakt ein Jahr, nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) sein Attac-Urteil veröffentlichte, verhandelt am Mittwoch, 26. Februar, das Hessische Finanzgericht in Kassel erneut über die Gemeinnützigkeit von Attac. Denn das Verfahren war mit dem BFH-Urteil nicht abgeschlossen. Attac befindet sich nun seit sechs Jahren in einem unklaren Zustand. Die grundsätzliche Entscheidung zur Gemeinnützigkeit hatte große Verunsicherung in zivilgesellschaftlichen Organisationen verursacht und hektische, aber bisher ergebnislose Aktivitäten in Parteien und Regierungen ausgelöst.

Neues von Attac, VVN-BdA und DemoZ

Mit Spannung warten wir auf den 26. Februar 2020: An diesem Tag wird im Hessischen Finanzgericht erneut über den Fall Attac verhandelt. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Anfang diesen Jahres ist der Fall nicht erledigt, wie manche glauben. Der BFH hat nur (fatale) Leitlinien vorgegeben und das endgültige Urteil über die Gemeinnützigkeit von Attac zurück ans Hessische Finanzgericht verwiesen. Bis dahin bleibt Attac weiter in einem Schwebezustand. Weder ist die Gemeinnützigkeit amtlich bestätigt, noch ist rechtskräftig festgestellt, dass die Arbeit von Attac nicht gemeinnützig im Sinne des Gesetzes wäre.

Was haben VVN und Olaf Scholz miteinander zu tun?

Die Debatte um Gemeinnützigkeit und politische Einmischung ist zu Recht hochgekocht, nachdem am vergangenen Freitag der „Spiegel“ über Überlegungen im Finanzministerium berichtete und die VVN-BdA die Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit bekannt gab. Vereine und Stiftungen, die sich selbstlos für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, sind nicht erst nach dem Attac-Urteil Anfang des Jahres bedroht. Auf die unsichere Rechtslage weist unsere Allianz seit Jahren hin. Wir gehen davon aus, dass tausende Organisationen alleine durch das Attac-Urteil gefährdet sind. Mit Bezug auf das Attac-Urteil wurde bereits mindestens zwei Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt: Das bundesweit tätige Kampagnen-Netzwerk Campact und das lokale Kultur- und Bildungszentrum DemoZ in Ludwigsburg.