Weil ein Verein Feinde der Demokratie und der Menschenrechte von seinen Veranstaltungen per Ausschlussklausel auslädt, sei er nicht gemeinnützig, da er so nicht die Allgemeinheit fördere. Diese rechtliche Bewertung eines Finanzamtes ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Dass ein Finanzamt aber so argumentiert und der betroffene Verein das widerlegen muss, zeigt die Rechtsunsicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht, die Überforderung mancher Finanzämter – und wie sehr gemeinnützige Organisationen von einzelnen Sachbearbeiter*innen abhängen.