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Schlagwort: BBE

Zwölf Dachverbände legen Charta für gemeinnütziges Engagement vor

Gemeinsame Pressemitteilung von Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Deutscher Bundesjugendring (DBJR), Deutscher Fundraising Verband, Deutscher Naturschutzring (DNR), Deutscher Spendenrat, Deutscher Kulturrat, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Forum Umwelt und Entwicklung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Verband für Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO)

  • Demokratie lebt von der Stärke ihrer Zivilgesellschaft
  • Dachverbände legen gemeinsame Charta für gemeinnütziges Engagement vor

Mit einer gemeinsamen „Charta für Zivilgesellschaft und Demokratie“ haben zwölf Dachverbände und Netzwerke auf die Bedeutung einer unabhängigen Zivilgesellschaft für eine lebendige und starke Demokratie hingewiesen. „Wir beobachten mit Sorge zunehmende Forderungen aus dem politischen Raum, gemeinnützige Organisationen in ihrer Arbeit einzuschränken – sei es durch politische Vorstöße zur Aberkennung ihres Status der Gemeinnützigkeit, durch Diffamierungen, durch Kürzung von Fördermitteln oder durch Einschränkung ihrer Klagebefugnisse. Bestrebungen dieser Art betrachten wir als Missachtung aktiver Zivilgesellschaft und lehnen dies ab“, so die Position der beteiligten Organisationen.

Politisches und gemeinnütziges Engagement widersprechen sich nicht

Könnte, sollte die „Sammlungsbewegung Aufstehen“ gemeinnützig sein? Eine Partei will die Organisation nicht sein, darum kann sie nicht die Vorteile von Parteispenden genießen. Auf den Status der Gemeinnützigkeit verzichtet sie. Das ist schade, schreibt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, in einem Gastbeitrag für den Newsletter des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE), denn dieser Status markiert eine klare Grenze zu politischen Parteien. Er legt dar, warum es kein Hindernis für die Gemeinnützigkeit ist, dass „Aufstehen“ sich politisch einmischen will, Einfluss auf Parteien nehmen will und stark von Parteipolitiker*innen geprägt ist.

Auftrag für die Regierungskoalition: Zivilgesellschaft stärken

Die neue Bundesregierung aus CDU, SPD und CSU ist nun im Amt und arbeitet. Die Regierung formiert sich langsam, neue Minister*innen finden sich in ihre Aufgaben ein und wechseln Staatssekretär*innen aus. Eine Ministerin für Zivilgesellschaft gibt es nicht, auch kein Ministerium für Demokratie. Doch der Koalitionsvertrag steckt voller Aufträge, die Zivilgesellschaft zu stärken. Dieses Arbeitsprogramm muss abgearbeitet werden.

Bundesregierung ignoriert Regelungslücke

Noch einmal zur Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion zu Gemeinnützigkeit und politische Willensbildung: In der Regierung fehlen klare Zuständigkeiten zu diesem Engagement, deshalb kommt sie zu keinen oder unklaren Positionen.  Wenn die Regierung rumeiert, ist es Aufgabe des Parlaments, Klarheit zu fordern oder herzustellen. Dort muss die Debatte darüber stattfinden, welches bürgerschaftliche Engagement auf welche Weise gefördert oder geregelt werden soll. Das sollte nicht den Finanzämtern überlassen werden.

Diese Zusammenfassung gibt Stefan Diefenbach-Trommer für die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ im akutellen Newsletter des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE). Wegen der unklaren Positionen geglingt es der Regierung nicht zu begürnden, wo eine Trennlinie zwischen gemeinnützigen und politischen Organisationen verlaufen sollte. Sie trennt zu recht Parteien von gemeinnützigen Organisationen ab, denn Parteien und Wählergemeinschaften befinden sich im Wettbewerb um Stimmen. Sie ignoriert jedoch, dass ein Teil der „Vereinigungen bürgerschaftlichen Engagements“ aus dem Gemeinnützigkeitsrecht fallen, ohne sich im Wettbewerb mit Parteien zu befinden. Sie ignoriert, dass dadurch das Recht der Bürger auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung behindert sein könnte.

Bewegung in der Politik

Gemeinnützig ist, Bäume zu pflanzen – und ebenso, gegen ihre Abholzung vorzugehen. Gemeinnützig ist, verarmten Menschen und Flüchtlingen Bildung, Essen und Obdach zu verschaffen – und ebenso, die Ursachen ihrer Ausgrenzung beseitigen zu wollen. Gemeinnützig ist, Entwicklungshilfe in benachteiligten Ländern zu fördern – und ebenso, unfaire Handelspolitik als Ursache der Benachteiligung zu brandmarken. Durch unsere Arbeit kommt diese Erkenntnis in der Politik an und es gibt Bewegung hin zu Anpassungen des Gemeinnützigkeitsrechts.

Für den Newsletter des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) gibt Allianz-Vorstand Stefan Diefenbach-Trommer einen Überblick über die politischen Prozesse, insbesonder über den Gesetzentwurf der oppositionellen SPD in Hessen und einer Großen Anfrage der Grünen im Bundestag. Neben positiven Ansätzen sieht er auch ein Nichtaufgreifen einzelner Probleme, die gleichwohl ebenso in diesem Kontext angegangen werden müssen. Geht es um die Ursachen, dann geht es um politische Entscheidungen.

Warum die Etablierung eines „politischen Vereins“ keine Lösung ist

Bis in die 80-er Jahre waren „Politische Vereine“ steuerbegünstigt – und reichten die eingesammelten Spenden direkt an Parteien weiter. Um diesen Missbrauch zu stoppen, wurde damals das Spendenrecht für Parteien und für gemeinnützige Organisationen überarbeitet, wurden politische Zwecke zunächst gestrichen. Heute mischen gemeinnützige Organisationen auch politisch mit und bekommen deshalb Gemeinnützigkeits-Probleme. Könnte die neue Etablierung eines Status für „Politische Vereine“ eine Lösung sein? Nein, denn dadurch würde der gemeinnützige Sektor entpolitisiert, dabei sind Gemeinnützigkeit und (auch) politisches Engagement untrennbar. Argumente dazu hat Stefan Diefenbach-Trommer in seinem Beitrag für den Newsletter des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) notiert.

Zwei Beiträge zu Problemen der politischen Willensbildung

Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement veröffentlicht im aktuellen Newsletter gleich zwei umfangreiche Beiträge rund um unser Thema.

Die Einschränkung der politischen Willensbildung durch das Gemeinnützigkeitsrecht ist das Thema des Gastbeitrages von Stefan Diefenbach-Trommer, Koordinator der Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung«. Mit einer Reihe von Fallbeispielen zeigt er, wie zivilgesellschaftliche Organisationen immer wieder von Finanzämtern mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit bedroht werden, wenn sie zu Demonstrationen aufrufen, Menschenrechte schützen wollen oder sich anderweitig für das Gemeinwohl engagieren.  Zum BBE-Newsletter…

Fides Ochsenfeld, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Maecenata-Institutes, berichtet vom Kolloquium „Sind politische Kampagnen gemeinnützig?“, das das Institut zusammen mit dem Verein für Protest- und Bewegungsforschung am 26. Mai 2015 in Berlin veranstaltet hatte. Zum BBE-Newsletter…