Noch eine Gemeinnützigkeits-Nachricht in dieser Woche: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Trägervereine von Kitas und ähnlichen Einrichtungen eingetragene Vereine sein können. Mehrfach hatten Amtsgerichte solche Kita-Vereine aus den Registern gelöscht, da diese hauptsächlich wirtschaftlich tätig seien, auch ohne damit Gewinn zu erzielen. Der BGH urteilte nun, dass so ein Verein nicht als „wirtschaftlicher Verein“ gelte, da der seinen Betrieb zur Erfüllung seiner ideellen Zwecke betreibe. Als wichtigstes Indiz dafür nimmt der BGH die Anerkennung als gemeinnützig und stellt damit das Prinzip der Selbstlosigkeit heraus, das Gemeinnützige von kommerziellen Unternehmen unterscheidet.