Visit page
Zum Inhalt springen

Schlagwort: Bildung

Bundestag muss neue Zwecke ins Gesetz schreiben

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur BFH-Entscheidung im Fall Attac

Zum heute vom Bundesfinanzhof bekanntgegebenen Urteil zur Gemeinnützigkeit von Attac erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

„Der Bundestag muss den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen sichern und zügig neue gemeinnützige Zwecke ins Gesetz schreiben. Menschen schließen sich zusammen, um sich selbstlos außerhalb von Parteien und Profitinteresse für Demokratie und Gesellschaft zu engagieren. Dieses Engagement für Umweltschutz oder Gerechtigkeit mag manchmal nerven, aber führt zu besseren Entscheidungen, weil dadurch sonst ungehörte Stimmen in die politische Willensbildung einfließen.

Dona Carmen wieder gemeinnützig – Finanzamt nimmt nach 30 Monaten Fehlentscheidung zurück

Nach zweieinhalb Jahren hat das Finanzamt Frankfurt dem „Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten Dona Carmen“ die Gemeinnützigkeit zurückgegeben und damit seine ursprüngliche Entscheidung als falsch eingestanden. Die Auseinandersetzung zeigt Probleme, vor denen viele gemeinnützige Organisationen stehen. Das Gesetz ist so kompliziert, dass der Status der Gemeinnützigkeit offenbar weniger von Zielen und Tätigkeiten eines Vereins abhängt als davon, wie viel Geld der Verein für Anwältinnen und Steuerberater ausgeben kann. Der Bundestag muss zügig Klarheit und Rechtssicherheit herstellen, um bürgerschaftliches Engagement für die Gesellschaft zu fördern statt in der Bürokratie zu zermalmen.

BFH: Attac-Verfahren geht ins fünfte Jahr

Vor mehr als einem Jahr hatte das Hessische Finanzgericht Attac für gemeinnützig erklärt. Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) der Beschwerde des Finanzamtes stattgegeben. Dies bedeutet, dass ein Revisionsverfahren stattfindet und Attac weiterhin nicht rechtskräftig als gemeinnützig anerkannt ist. BFH-Revisionen dauern durchschnittlich 18 Monate. Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac geht damit ins fünfte Jahr.

Den Schaden haben vor allem die Mitglieder und Unterstützer des globalisierungskritischen Netzwerks, die ihre selbstlosen Spenden nicht von der Steuer absetzen können – anders als politisch wirksame Beiträge an Parteien, Gewerkschaften oder Berufsverbände wie den Bundesverband der Deutschen Industrie. Auch andere gemeinnützige Organisationen nehmen selbstverständlich steuerbegünstigt Einfluss auf die politische Willensbildung, zum Beispiel die „Stiftung Familienunternehmen“.

Zwei Jahre bis zur Klage

Der Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten Dona Carmen aus Frankfurt klagt nun gegen das Finanzamt Frankfurt auf Gemeinnützigkeit. Das hat der Verein Anfang Oktober 2017 mitgeteilt. Das Finanzamt hatte mit Schreiben vom 25. September 2015 als Antwort auf eine Steuererklärung die Gemeinnützigkeit entzogen. Der Verein hatte dagegen Einspruch erhoben, fast zwei Jahre später hat das Finanzamt am 24. August 2017 diesen Einspruch abgelehnt. Erst nach einem Einspruchsverfahren kann geklagt werden.

Über den Unterschied zwischen politischer Bildung und politischer Willensbildung

Warum soll der Bundesfinanzhof das Gemeinnützigkeits-Urteil zugunsten von Attac in einer Revision verhandeln? Die im Juli 2017 vorgelegte Begründung dafür gleicht einem Orakel, das sehr interpretationsbedürftig ist. Dies fängt an bei der unklaren Autorenschaft: Wurden die 13 Seiten im Finanzamt Frankfurt geschrieben oder im Bundesfinanzministerium? Wir gehen mal vom Ministerium aus, da es im Mai 2017 angeordnet hatte, die Beschwerde einzulegen.
Postuliert hatte das Ministerium damals, dass es um die Abgrenzung von allgemeinpolitischer zu gemeinnütziger Betätigung gehe, schreibt u.a. die Hessische Landesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage im Landtag (Drucksache 19/5098 vom 31. Juli 2017). Doch in der eingereichten Begründung geht es letztlich nur um Möglichkeiten und Grenzen politischer Bildung (als Unterpunkt des gemeinnützigen Zwecks „Volksbildung“) sowie um die Frage, ob in Satzungen die Zwecke wörtlich aus dem Gesetz abgeschrieben werden müssen. Es geht überraschenderweise überhaupt nicht um die Auslegung des Zwecks „Förderung des demokratischen Staatswesens“, der eine wichtige Grundlage des Urteils ist, das mit der Beschwerde angegriffen wird.

Zweieinhalb Jahre Belastung für Attac vorüber, Fragen bleiben

Die Erleichterung bei Aktiven und Angestellten von Attac ist unbeschreiblich, als das Gericht verkündet: Die Arbeit von Attac ist gemeinnützig. Glückliche Gesichter bei Angestellten von Attac, Mitgliedern von Regionalgruppen und des Koordinations-Kreises, einige liegen sich in den Armen. Erst diese Erleichterung macht deutlich, unter welchem Druck, unter welcher Anspannung die vielen Attacis in den vergangenen zweieinhalb Jahren standen.