Das Bundesfinanzministerium hatte Vorschläge zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts bis zur parlamentarischen Sommerpause angekündigt – das sind nun keine zwei Wochen mehr und ein Entwurf dafür ist nicht sichtbar. In der Verantwortung steht die gesamte Koalition, die gesamte Regierung. Die Dringlichkeit des Themas versuchen viele Akteur:innen der Zivilgesellschaft deutlich zu machen. Während einerseits um staatliche Fördermittel verhandelt wird, sind andererseits die rechtlichen Rahmenbedingungen wichtig: Als Basis für Fördermittel-Anträge, aber auch für die Selbstfinanzierung durch Spenden oder private Fördermittel. Gestern (24.6.2024) wurden zwei neue Briefe an den Bundeskanzler öffentlich.
Schlagwort: Briefe
Seit mittlerweile zwei Jahren wird uns angekündigt, dass die Koalition die vereinbarte Modernisierung der Gemeinnützigkeit umsetzt – oft wird auf das jeweils nächste Jahressteuergesetz verwiesen. Am 5. Juni 2024 hat die Bundesregierung einen Entwurf eines Jahressteuergesetzes beschlossen. Dieser Entwurf enthält einen Vorschlag für einen neuen gemeinnützigen Zweck zu Wohngemeinnützigkeit (gleicher Begriff, aber anderer Bereich), sonst aber keine Veränderungen am Gemeinnützigkeitsrecht. Das Bundesfinanzministerium plant ein zweites Jahressteuergesetz 2024. Im zweiten Gesetz solle es um „politisch brisante“, in der Koalition strittige Themen gehen; u.a. Gemeinnützigkeit, aber auch Kinderfreibetrag, Kindergeld, Steuerklassen/Faktorverfahren und mehr. Der Journalist Tilo Jung befragte hierzu in der Bundespressekonferenz die Regierungssprecher:innen, die aber erst später wirklich antworten mit: „Regierungsinterne Abstimmungen dauern an.“
Die Ungeduld bei vielen gemeinnützigen Organisationen und Dachverbänden wächst.
Hier nur einige der Briefe, die die Koalitionsspitzen in den vergangenen Wochen dazu Briefe erhalten haben: