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Schlagwort: BSW

BSW: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2025

Am 12. Januar 2025 hat ein Parteitag in Bonn über das Wahlprogramm der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ entschieden. Der finale Text liegt uns (Stand 13.1.) noch nicht vor. Der Entwurf des Wahlprogramms ist als PDF hier zu finden.

In diesem Vorstandsentwurf kommt Gemeinnützigkeit nur im Zusammenhang mit Wohngemeinnützigkeit vor – bei der es nicht um die steuerliche Gemeinnützigkeit im engeren Sinne geht. Zudem wird Gemeinnützigkeit erwähnt bei der Forderung zu Unternehmen in Verantwortungseigentum, die Gewinne u.a. an gemeinnützige Organisationen ausschütten dürften: „Mehr Unternehmen in Verantwortungseigentum würden unsere Wirtschaft innovativer und produktiver machen und den sozialen Zusammenhalt stärken.“

Kein gemeinütziger Verein: Bündnis Sahra Wagenknecht

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass ein Verein stets gemeinnützig und steuerbegünstigt sei. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist zwar das prägende Recht zivilgesellschaftlicher Organisationen, aber keine rechtliche Notwendigkeit. In Deutschland gibt es für Vereine weder eine Genehmigungs- noch eine Registrierungspflicht. Die meisten, aber nicht jeder Verein sind „eingetragene Vereine“ (e.V.), beim Amtsgericht registriert. Die Basis in Deutschland ist das Grundgesetz mit seiner Vereinigungsfreiheit in Artikel 9.

Der Verein „BSW – Für Vernunft und Gerechtigkeit e.V.“ ist nach eigener Auskunft nicht gemeinnützig und strebt das offenbar auch nicht an. Stattdessen unterwirft er sich freiwillig (ohne dies zu erläutern) den Spendenregeln der Parteien (Offenlegung ab 10.000 Euro, Annahmeverbote, § 25 Parteiengesetz).