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Schlagwort: Bürgerschaftliches Engagement

Bündnis für Gemeinnützigkeit fordert Rechtssicherheit für bürgerschaftliches Engagement

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit, ein Zusammenschluss von großen Dachverbänden und unabhängigen Organisationen des Dritten Sektors sowie von Expert*innen und Wissenschaftler*innen, legt zur Bundestagswahl neun Handlungsfelder zur Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements vor, an denen sich eine nächste Regierungskoalition orientieren sollte. Mit den engagementpolitischen und rechtspolitischen Forderungen ruft das Bündnis für Gemeinnützigkeit die Parteien auf, das hohe Potenzial bürgerschaftlichen Engagements weiter zu fördern und die Engagierten und gemeinnützigen Organisationen als Partner von Politik und Verwaltung auf Augenhöhe einzubinden. Das Gemeinnützigkeitsrecht müsse dringend reformiert werden, um einen rechtssicheren Rahmen für bürgerschaftliches Engagement zu gewährleisten, heißt es in der Pressemitteilung von heute.

Nach der Anhörung im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement

Dass das Bundesfinanzministerium noch keinen Gesetzesentwurf zur Reform der Gemeinnützigkeit vorgelegt hat, diesen aber noch für diese Legislaturperiode ankündigt, könne eine Chance sein, sagte Rupert Graf Strachwitz von der Maecenata Stiftung am Mittwoch, 29. Januar 2020, in der Anhörung zur Gemeinnützigkeit vor dem Bundestags-Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“. Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, appellierte an die Mitglieder des Ausschusses, sich als Schutzmacht zivilgesellschaftlicher Organisationen im Bundestag zu verstehen und über passende gesetzliche Grundlagen auch über die Legislaturperiode hinweg nachzudenken.

29. Januar: Anhörung Gemeinnützigkeit im Bundestags-Ausschuss

Wo bleibt eigentlich der Gesetzesentwurf zum Gemeinnützigkeitsrecht, den Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigt hat und den die Konferenz der Landesfinanzminister fordert? Es gibt keinen Zeitplan und der geplante Austausch der Bundesländer zu politischen Mitteln im Gemeinnützigkeitsrecht ist anders als geplant noch nicht Ende 2019 abgeschlossen. Sachlich sind Finanzministerien und Steuerpolitiker*innen zuständig. Fachlich ist das zivilgesellschaftliche Engagement auf verschiedene Ressorts verteilt. Ein nur kleiner Unterausschuss beschäftigt sich engagiert mit der ganzen Breite der Engagementpolitik – und nun auch erneut mit dem zum Recht der Gemeinnützigkeit. Der Bundestags-Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ hat darum für Mittwoch, 29. Januar 2020, 17 Uhr, eine öffentliche Anhörung im Paul-Löbe-Haus in Berlin angesetzt.

„Bürgerschaftliches Engagement ist immer politisch“

… sagte Dr. Rolf Möhlenbrock, Unterabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium, am 22. März 2017 während einer Anhörung über Gemeinnützigkeit im Bundestags-Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“. Der Bundestag fasst die zweistündige Anhörung auf seiner Website so zusammen: „Experten: Steuerlicher Gemeinnützig­keits­ka­ta­log ist unvollständig.“ Außer Möhlenbrock waren als Experten geladen Stefan Diefenbach-Trommer für die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ und Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement.

(Aktualisierung 18. April 2017: Umfassendes Protokoll der Anhörung als PDF)

22. März: Gemeinnützigkeit erneut im Bundestag

Das Gemeinnützigkeits-Recht und seine Beschränkungen für selbstlos politisch tätige Organisationen sind erneut Thema im Bundestag. Am Mittwoch, 22. März 2017, lädt der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement ab 17 Uhr zur öffentlichen Anhörung ins Paul-Löbe-Haus in Berlin. Die Abgeordneten hören dort zunächst Einführungen von

  • Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.,
  • Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und
  • Rolf Möhlenbrock, Unterabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium.

Engagement für Wandel oder Wohltätigkeit – gemeinnützig ist beides

Der Furtwangener Soziologieprofessor Stefan Selke kritisiert in der Stuttgarter Zeitung vom 5. Juli 2016 die zunehmende öffentliche Engagementförderung. Durch das Fördersystem entstehe ein Druck zum Engagement, das letztlich staatliche Daseinsvorsorge ersetze. Das Engagement werde gesteuert und verfalle einer „makrtartigen Logik“. Er kritisiert insbesondere, „dass mit dem bürgerschaftlichen Engagement oftmals gesellschaftliche Verhältnisse vernachlässigt werden, die eigentlich politisch bearbeitet werden müssten.“ Die Politik suggeriere, dass sich Probleme lösen lassen, indem man sie dem lokalen Engagement von Freiwilligen anvertraut.

Grüne Bundestagsfraktion zu bürgerschaftlichem Engagement

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat ein Positionspapier zu bürgerschaftlichem Engagement veröffentlicht. Darin kündigt die Fraktion an, „die Liste der Zwecke der Gemeinnützigkeit im Steuerrecht (§ 52 Abgabenordnung) überprüfen und erweitern (zu wollen), um zum Beispiel die Förderung von Menschenrechten und Frieden explizit aufzunehmen“ (Seite 4). Damit hat die Fraktion eine unserer zentralen Forderungen übernommen.

Die Fraktion erkennt an, dass Engagement „Kern einer lebendigen und verantwortungsbewussten Zivilgesellschaft“ ist und dazu ehrenamtliche Arbeit ebenso gehört wie Geldspenden, dass Helfen ebenso dazu gehört wie die politische Meinungsbildung.

Wir führen die Übernahme unserer Position auch darauf zurück, dass Matthias Fiedler, Vorstand der Bewegungsstiftung, unsere Forderungen in einer Kommentar-Runde eingebracht hatte.

Die Grüne Bundestagsfraktion fordert in dem Papier zudem eine „weitest gehende Transparenz über Herkunft von Spenden, Fördermitteln und mögliche Abhängigkeiten“. Es müsse einfach nachprüfbar sein, wer von wem Gelder erhält. Dazu wollen die Grünen große Nonprofit-Organisationen zur Veröffentlichung von Jahresberichten verpflichten.