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Schlagwort: Bürokratieentlastung

Was vielleicht im Koalitionsvertrag zu Zivilgesellschaft und Gemeinnützigkeit steht

Das Gemeinnützigkeitsrecht wird vereinfacht. Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird modernisiert. Wenn die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen der Koalitionsverhandlungen von CDU, SPD und CSU so in den Vertrag kommen, gäbe es erneut große Chancen für ein zeitgemäßes Gemeinnützigkeitsrecht zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Anfang dieser Woche sollten die 17 Arbeitsgruppen zu den Koalitionsverhandlungen von CDU, SPD, CSU ihre Arbeit abschließen und ihre Berichte mit Einigungen an die Steuerungsgruppe übergeben. Im Laufe der Woche wurden diese Berichte öffentlich – und zeigen zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts überraschend positive Vorhaben.

Antwort der Bundesregierung zu 551 Fragen von CDU/CSU

Die Antwort der Bundesregierung auf die 551 Fragen von CDU/CSU zu zivilgesellschaftlichen Organisationen kam fast pünktlich 15 Tage nach Veröffentlichung der Fragen. Die Bundesregierung gibt damit ein klares Statement für einen demokratischen, liberalen und demokratischen Rechtsstaat ab. Relevant ist vor allem die Vorbemerkung der Bundesregierung, in der sie darlegt, dass auch gemeinnützige Organisationen Trägerinnen von Grundrechten sind wie der Versammlungsfreiheit. Sie erinnert zudem daran, dass politische Mittel laut Urteilen des Bundesfinanzhofes (BFH) erlaubt sind. Die Regierung weist in der Vorbemerkung der Antwort darauf hin, dass es nicht ihre Aufgabe sei „allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten“.

Bürokratie-Entlastung für zivilgesellschaftliches Engagement

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 18. Dezember 2024 mit der Bürokratie-Belastung für zivilgesellschaftliches Engagement beschäftigt. Anlass war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten – Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen“ (Drucksache 20/12928). Zu den geladenen neun Sachverständigen gehörte auch Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. Er wies unter anderem darauf hin, dass es im Gemeinnützigkeitsrecht Hürden für das Engagement gibt und dass Zivilgesellschaft von verschiedenen, nicht koordinierten Rechtsbereichen betroffen ist. Er erklärte auch, dass in autoritären Regimes bürokratische Anforderungen gezielt genutzt werden, um den Handlungsraum der Zivilgesellschaft zu beschränken. Eine Transparenz über solche Belastungen könne daher den Verdacht ausräumen, dass dies in Deutschland geschehe.