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Schlagwort: Bundestag

Bundestag: Große Anfrage zu Gemeinnützigkeit und politischer Willensbildung

Mit einer Großen Anfrage greift die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen unser Anliegen auf, Rechtssicherheit zu schaffen für gemeinnützige Organisationen, die sich selbstlos und zur Förderung der Allgemeinheit auch an der politischen Willens­bildung beteiligen. Im umfangreichen Fragenkatalog thematisieren die Grünen die Un­möglichkeit, gemeinnützige und politische Zwecke zu unterscheiden. Sie nehmen in den Fokus die Steuerbegünstigung für andere politische Akteure, die weder Parteien noch gemeinnützig sind. Dabei thematisieren sie auch die Intransparenz unter ande­ren von Mittelherkunft und -verwendung und fragen, ob Vereine wie Attac diskriminiert werden.

Die Anfrage zu „möglichen Gefährdungen des gleichberechtigten Einflusses aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auf die politische Willensbildung und zu weiteren Punkten des Gemeinnützigkeits- und Vereinsrechts“ wird in diesen Tagen an die Bun­desregierung weitergeleitet, eine Vorabfassung ist hier verfügbar.
Aktualisierung 17. Mai 2016: Die Große Anfrage ist als Drucksache 18/8331 erfasst.

Bundestag beschäftigt sich mit Lobbyregister

Der Bundestag beschäftigt sich am Mittwoch, 11. Mai 2016, mit der Forderung nach einem Lobbyregister. In einem solchen Register würden alle Organisationen, Firmen und Personen erfasst, die mit einem maßgeblichen Anteil ihrer Zeit oder ihres Budgets versuchen Politik und Gesetzgebung zu beeinflussen. Dazu führt der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung von 14 bis 17 Uhr eine öffentliche Anhörung durch.

Diese Forderung erscheint uns deutlich sinnvoller als die öfter gehörte Antwort auf unsere Forderungen, dass politisch tätige gemeinnützige Organisationen dann Herkunft und Verwendung ihrer Mittel transparent machen müssten wie Parteien. Denn wer verdeckt Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen möchte, könnte dies dann weiter intransparent tun, indem er oder sie auf den Gemeinnützigkeitsstatus verzichtet. Eigennützige Interessen können sowieso nicht als gemeinnützig gefördert werden – Gemeinnützige vertreten nicht eigene Interessen, sondern vertreten selbstlos Interessen zum Wohle der Allgemeinheit, zum Beispiel von ungehörten Minderheiten oder von Gruppen, die keine Stimme haben. Das können zum Beispiel künftige Generationen sein oder auch Fledermäuse.

Ein Lobbyregister dagegen würde alle Akteure erfassen – sicher auch einige gemeinnützige Vereine und Stiftungen.

Tagesordnung und Stellungnahmen zur Anhörung sind im Internet auf der Bundestags-Website abrufbar.

Bundestag debattiert Freiraum für zivilgesellschaftliche Organisationen

In einer Bundestagsdebatte am 14. April 2016 über zivilgesellschaftliches Engagement und Einschränkungen für zivilgesellschaftliche Organisationen in vielen Ländern spielte auch die Situation von Organisationen in Deutschland eine Rolle. „Eine lebendige Zivilgesellschaft ist unentbehrlich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und für die Fähigkeit einer Gesellschaft, mit neuen Herausforderungen umzugehen“ – dieser Satz steht in einem Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu „Zivilgesellschaftliches Engagement braucht Raum“. Darin geht es allerdings nicht um das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht, sondern um Nichtregierungsorganisationen (NGO) , deren Handlungsspielräume immer weiter eingeschränkt werden. Die Grünen beantragten, dass sich die Bundesregierung in allen Auslandskontakten für NGO und Menschenrechtsverteidiger einsetzen soll.

Der Antrag wurde am 14. April 2016 in erster Lesung im Bundestag diskutiert und Sprecher aller Fraktionen stellten sich hinter die Forderungen. Den Bezug zum Inland stellten die meisten Redner her. (Hier das gesamte Protokoll der Bundestags-Debatte, in der PDF ab Seite 118.)