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Schlagwort: Bundestagswahl

Bundestag verzichtet auf Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Verabschiedung des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) ohne Gemeinnützigkeit

  • Vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts landet im parlamentarischen Mülleimer
  • Steuergesetz wird ohne Reform Gemeinnützigkeit verabschiedet
  • Seit Jahren keine parlamentarische Mehrheit für sicheren Rechtsrahmen der Zivilgesellschaft – trotz EU-Rügen

Zur für heute Nachmittag (15:50 Uhr) im Bundestag geplanten Verabschiedung des geschrumpften Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) – Zusatzpunkt 11, Drucksache 20/12778 – erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von 200 Vereinen und Stiftungen:

„Die drei Ampel-Parteien hatten sich vor drei Jahren mit konkreten Formulierungen im Koalitionsvertrag auf eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts geeinigt: Neue Zwecke, Rechtssicherheit für politische Einmischung und mehr. Dieses Fortschrittsversprechen landet heute in der parlamentarischen Mülltonne.

Sammlung: Forderungen zur Bundestagswahl 2025 rund um Engagementpolitik und Gemeinnützigkeit

Die verkürzte Zeit bis zur Bundestagswahl stellt nicht nur Parteien und Kandidat:innen vor Herausforderungen, sondern auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die selbstlos Themen vertreten und zu diesen Themen auf Festlegungen der demokratischen Parteien drängen. Viele Organisationen hatten sich darauf vorbereitet, ab Jahresende auf den Programm-Prozess der Parteien einzuwirken – doch nun werden Programme von Parteitagen bereits im Januar 2025 beschlossen. Die Parteivorstände legen ihre Entwürfe vor, die kaum noch verändert werden, weil der Wahlkampf bereits läuft. Damit ist ein demokratischer Willensbildungsprozess beschnitten: Innerhalb der Parteien, aber auch durch Einwirkung darauf. Die demokratischen Parteien sollten das Problem sehen und den Austausch weitmöglichst nachholen. Papiere, die jetzt veröffentlicht werden, sollten in Koalitionsverhandlungen und in der Regierungsbildung eine Rolle spielen.
Hier eine Zusammenstellung sicher nur eines Ausschnitts von Positionen und Papieren rund um Gemeinnützigkeitsrecht, Engagementpolitik, Recht der Zivilgesellschaft.

Appell an Parteien: Redet über Demokratiepolitik!

27 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern alle demokratischen Parteien auf, bereits in ihren Wahlprogrammen und dann in Koalitionsverhandlungen Demokratiepolitik als eigenes Thema zu behandeln, idealerweise in einem eigenen Kapitel (und einer eigenen Arbeitsgruppe), statt die damit zu­sammenhängenden Themen verteilt auf einzelne klassische Ressorts zu behandeln. Themen, die gebündelt werden müssen, sind unter anderem:

Regierungsbildung: Chancen für Demokratiepolitik und Gemeinnützigkeitsrecht

Nach den Wahlen ist vor den Koalitionsverhandlungen. Dafür gibt es Chancen, dass sinnvolle Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts kommen, dass die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gefördert und geschützt wird. Damit aus Chancen handfeste Ergebnisse werden, kommt es darauf an, dass die Personen sich in ihren Parteien Gehör verschaffen, die Demokratiepolitik größer denken; die die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen als Themenanwältinnen und als Wächterinnen etwa von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten kennen. Nicht nur, aber vor allem bei Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gemeinnützigkeit darf nicht nur eine Fußnote im Steuerrecht sein, sie muss mit Demokratiepolitik und Engagementpolitik zusammen gedacht werden. Dafür braucht es in Sondierungen und Verhandlungen einen eigenen Schwerpunkt.

Was dürfen Vereine im Wahlkampf fordern?

Der Bundestagswahlkampf kommt in Fahrt und wird letztlich nicht nur von Parteien geführt. Zivilgesellschaftliche Organisationen sind bereits seit Monaten präsent mit Forderungskatalogen, Wahlprüfsteinen oder auch lauten Kampagnen. Doch was dürfen gemeinnützige Vereine und Stiftungen im Wahlkampf tun, was gefährdet ihre Gemeinnützigkeit? Verunsichert vom Attac-Urteil und gescheiterten Klarstellungen im Jahressteuergesetz fragen seit Wochen Organisationen bei der Allianz an. Individuelle Beratung können wir nicht leisten. Eindeutige Antworten gibt es leider nicht. Aber wir geben Leitlinien, die wir hier teilen.

Bündnis für Gemeinnützigkeit fordert Rechtssicherheit für bürgerschaftliches Engagement

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit, ein Zusammenschluss von großen Dachverbänden und unabhängigen Organisationen des Dritten Sektors sowie von Expert*innen und Wissenschaftler*innen, legt zur Bundestagswahl neun Handlungsfelder zur Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements vor, an denen sich eine nächste Regierungskoalition orientieren sollte. Mit den engagementpolitischen und rechtspolitischen Forderungen ruft das Bündnis für Gemeinnützigkeit die Parteien auf, das hohe Potenzial bürgerschaftlichen Engagements weiter zu fördern und die Engagierten und gemeinnützigen Organisationen als Partner von Politik und Verwaltung auf Augenhöhe einzubinden. Das Gemeinnützigkeitsrecht müsse dringend reformiert werden, um einen rechtssicheren Rahmen für bürgerschaftliches Engagement zu gewährleisten, heißt es in der Pressemitteilung von heute.

Legislaturperiode 2017-2021: Rückblick und Ausblick

In einer umfassenden Analyse blicken Annika Schmidt-Ehry, leitende Referentin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, und Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz, zurück auf die endende Bundestags-Legislaturperiode 2017-2021 und stellen dabei unerwartete Entwicklungen fest. Dem folgt eine Analyse, in der der die Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien anhand der vier drängendsten Probleme im Gemeinnützigkeitsrecht gemessen werden. Schließlich skizzieren sie eine Handlungsanleitung für die nächste Regierungskoalition und nennen Problemfelder. Unterschieden wird zwischen schnellen Sofortmaßnahmen zum Schutz der Zivilgesellschaft und einem länger dauernden notwendigen fraktionsübergreifenden und interdisziplinären Diskussionsprozess. Der Beitrag ist am 12. August 2021 im Newsletter des BBE (Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement) erschienen.

CDU/CSU: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Das gemeinsame Wahlprogramm von CDU und CSU wurde am 21. Juni 2021 vorgestellt. Es wurde von CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak und CSU-Generalsekretär Markus Blume erarbeitet und von den Vorständen beider Parteien einstimmig angenommen.

Die CSU stellte am 23. Juli 2021 zudem den sogenannten „Bayern-Plan“ vor.

CSU: Gemeinnützigkeit und Bayernplan 2021

Am 23. Juli 2021 stellte Markus Söder den auf der Klausurtagung des Parteivorstandes beschlossenen Bayernplan vor, der das gemeinsame Wahlprogramm mit der CDU ergänzen soll. Weder im gemeinsamen Wahlprogramm noch im Bayernplan findet sich etwas zu Gemeinnützigkeit oder Zivilgesellschaft.