Das Jahressteuergesetz 2024 soll die im Koalitionsvertrag versprochene Reform des Gemeinnützigkeitsrechts beinhalten. Dieses soll noch vor der Sommerpause des Bundestags ins Kabinett.
Das ist nicht mehr lang, und was bisher bekannt ist, ist ernüchternd: Im letzten veröffentlichten Entwurf war Gemeinnützigkeit gar nicht drin. Nur E-Sport soll als neuer Zweck aufgenommen werden, es gibt keine Einigung zur Klarstellung für politische Mittel für den eigenen Zweck.
Umso mehr Stiftungen, Verbände und Vereine ergreifen grade die Initiative, an Bundesfinanzminister Linder zu appellieren, an dessen Ministerium das Jahressteuergesetz hängt: Einen Abriss der Geschehnisse der letzten Wochen, in denen aus vielen Richtungen kleinerer und größerer Druck kam, haben wir hier zusammengefasst.
Schlagwort: Campact
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler
- Veraltetes Gemeinnützigkeitsrecht gefährdet tausende Vereine und Stiftungen
- Modernes Recht muss klar und einfach sein
- Nicht-Handeln der Koalition ist rückschrittlich
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet heute (3.9.2023) über ein Rechtsgutachten zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler (Bundesverband). Die rechtliche Bewertung wurde im Auftrag von Campact erstellt, einem der 200 Mitgliedsorganisationen unserer Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“.
Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz:
„Die Untersuchung zum Steuerstatus des Bund der Steuerzahler zeigt, dass am veralteten und unklaren Gemeinnützigkeitsrecht nicht nur Attac gestrauchelt ist, sondern dass tausende, wenn nicht zehntausende Vereine bedroht sind. Der repräsentative ZiviZ-Survey 2023 hatte erhoben, dass sich jeder 20. Verein mit politischen Stellungnahmen zurückhält, um den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.
Die Koalition muss diese Unsicherheit zivilgesellschaftlicher Organisationen endlich angehen und das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert bringen!
Die Debatte um Gemeinnützigkeit und politische Einmischung ist zu Recht hochgekocht, nachdem am vergangenen Freitag der „Spiegel“ über Überlegungen im Finanzministerium berichtete und die VVN-BdA die Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit bekannt gab. Vereine und Stiftungen, die sich selbstlos für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, sind nicht erst nach dem Attac-Urteil Anfang des Jahres bedroht. Auf die unsichere Rechtslage weist unsere Allianz seit Jahren hin. Wir gehen davon aus, dass tausende Organisationen alleine durch das Attac-Urteil gefährdet sind. Mit Bezug auf das Attac-Urteil wurde bereits mindestens zwei Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt: Das bundesweit tätige Kampagnen-Netzwerk Campact und das lokale Kultur- und Bildungszentrum DemoZ in Ludwigsburg.
Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
- Nötig sind neue gemeinnützige Zwecke wie Menschenrechte
- Steuerstatus „Poltische Körperschaft“ löst kein Problem
- Offenbar keine Einigung der Länder
Als Reaktion auf den Entzug des Status der Gemeinnützigkeit von Campact hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz erklärt, er werde einen Vorschlag vorlegen, um das Steuerrecht zu ändern: „Wenn Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, schlechter gestellt werden als jeder x-beliebige Verein, müssen wir das Steuerrecht ändern.“ Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 130 Vereinen und Stiftungen:
„Finanzminister Olaf Scholz macht nur scheinbar eine klare Aussage zum Gemeinnützigkeitsrecht. Tatsächlich lässt er offen, wie er die Probleme nach dem Attac-Urteil lösen möchte. Warum sagt Scholz nicht klar und deutlich: Ich werde vorschlagen, das Engagement für unsere Grund- und Menschenrechte als gemeinnützigen Zweck aufzunehmen! Ich werde ermöglichen, dass sich alle gemeinnützigen Organisationen gegen Rassismus und für die Grundrechte einsetzen können!“
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
Zur heutigen Mitteilung von Campact, dass das Finanzamt dem Verein den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 130 Vereinen und Stiftungen:
„Der Fall Campact zeigt, dass die Sorge tausender Vereine und Stiftungen seit dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) berechtigt ist. Der Bundestag muss zügig Rechtssicherheit schaffen und das gemeinnützige Engagement für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit absichern. Der Gesetzgeber muss eindeutig sagen, welche Zwecke er für förderwürdig hält. Dazu müssen Demokratie und Grundrechte gehören.
Die Kampagnen-Organisation Campact stellt ab heute keine Spendenbescheinigungen an Spenderinnen und Spender mehr aus. Dies ist eine Folge des Attac-Urteils. Campact ist zu der Auffassung gekommen, dass ein hohes Risiko für den Vorstand besteht, denn §10b des Einkommenssteuergesetzes legt fest: „Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig … veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer.“ Nach der Logik des Bundesfinanzhofs (BFH) könnten einige Aktivitäten von Campact anders als bisher angenommen nicht mehr den gemeinnützigen Zwecken Volksbildung oder Förderung des demokratischen Staatswesens dienen.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Campact-Mitteilung wegen Gemeinnützigkeit
Zur Mitteilung von Campact, in Folge des Attac-Urteils keine Spendenbescheinigungen mehr auszustellen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:
Darf ein gemeinnütziger Verein vor den Zielen einer politischen Partei warnen, weil diese aus seiner Sicht gegenläufig zu seinen gemeinnützigen Zielen und Werten stehen? Mit dieser Frage sieht sich die Kampagnen-Organisation Campact durch eine Anzeige einer AfD-Bundestagsabgeordneten beim Finanzamt konfrontiert. Die Abgeordnete fordert, dem Verein die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.
Während in der Politik die Einsicht wächst, dass es Klarstellungen im Gemeinnützigkeitsrecht braucht, dass bürgerschaftliches Engagement auch politische Einmischung ist, gehen dennoch die Attacken weiter gegen Einmischung, die stört. Im Fokus sind da besonders die TTIP-Proteste und Campact als sehr mächtig wahrgenommener Akteur. Die Selbstlosigkeit von Campact wurde schon in den vergangenen Monaten öffentlich in Frage gestellt, der Kampfbegriff dazu lautet „Empörungsindustrie“.