Die am 22. März 2018 vorgestellte Studie über die Unklarheit des Gemeinnützigkeits-Rechts hat ein großes Echo ausgelöst. Zahlreiche Medien berichteten in Text und Ton (siehe unten), teilweise prominent auf Zeitungs-Titelseiten. Die Finanzamt-Studie zielt natürlich vor allem auf diejenigen, die das Recht setzen.
Schlagwort: CDU
Der am 7. Februar 2018 von CDU, SPD und CSU vorgelegte Entwurf eines Koalitionsvertrages erfüllt die Hoffnungen nicht, die das Sondierungsergebnis vier Wochen zuvor geweckt hatte bezüglich eines besseren Rechtsrahmens für selbstlose zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich in politische Entscheidungen einmischen. Diese Einmischung ist für eine offene und lebendige Demokratie wichtig, weil diese Organisationen ein Gegengewicht zu eigennützigen Lobbyisten bilden. Nicht im eigenen Interesse und nicht im Interesse ihrer Mitglieder weisen sie auf Gefahren und Fehlentwicklungen hin, bringen Sachverstand, Wissen und zusätzliche Perspektiven ein. Sie sprechen für wenig gehörte Minderheiten oder für Werte und Grundprinzipien wie Grund- und Menschenrechte. Die Funktion dieser Organisationen ist wichtig für Demokratie-Politik.
„Gemeinnützigkeitsrecht verbessern“ haben CDU, CSU und SPD als ein Vorhaben in ihre Sondierungsergebnisse vom 15. Januar 2018 geschrieben (Seite 18). Weiter haben sie vereinbart:
- „Stärkung politischer und kultureller Bildung“ und
- „bessere Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement, dazu wollen wir bestehende Regelungen entbürokratisieren“.
Das wäre eine gute Basis, um mit dieser Konstellation erhebliche Verbesserungen für gesellschaftlich engagierte zivilgesellschaftliche Organisationen zu erreichen und bisherige Probleme zu beseitigen.
Noch sondieren CDU, SPD und CSU, ob sie überhaupt in Koalitionsverhandlungen einsteigen wollen. Was jenseits anderer Themen politisch ein gutes Zeichen ist: Die Parteien sprachen separat über „Bürgerbeteiligung/Stärkung der Demokratie“, statt diese zentralen Themen auf andere Ressorts verteilt unter ferner liefen zu behandeln.
„Wir wollen mehr Rechtssicherheit im Gemeinnützigkeitssektor schaffen“, hatten die Sondierer von CDU, CSU, FDP und Grünen auf Seite 47 ihres Ergebnis-Papiers geschrieben, ganz ohne eckige Klammern. Das Papier sollte Grundlage einer Einigung der Jamaika-Parteien sein. Auf der Grundlage wäre dann eine Koalition verhandelt worden. Doch vier Tage später erklärte die FDP das Scheitern der Sondierungen. Die Formulierungen zu „Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement“ seien überhaupt nicht kontrovers gewesen
Über „Kommunen, Wohnen, Ehrenamt, Kultur, Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen“ sprechen CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch, 1. November, während ihrer Sondierung für eine Regierungskoalition. Hinter dem Begriff „Ehrenamt“ können sich gewichtige Entscheidungen für die Demokratie und die Zivilgesellschaft verbergen, wenn alle beteiligen Parteien verstehen, dass Engagement unabdingbar für die Demokratie ist, dass Engagement weit über örtliche Vereine hinaus geht, dass zivilgesellschaftliche Organisationen an politischen Entscheidungen mitwirken und damit die Demokratie stärken, ohne selbst Parteien zu sein und in Parlamente zu streben.
CDU und CSU benutzen die Begriffe Gemeinnützigkeit und Zivilgesellschaft nicht, doch machen im Kern klare Aussagen:
„Das Gemeinnützigkeitsrecht bedarf der Anpassung und Modernisierung, um eine angemessene Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure sicherzustellen“ – das wollten CDU, CSU und SPD nicht beschließen. Mit ihrer Mehrheit lehnten sie im Finanzausschuss des Bundestages einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab, obwohl es dringenden Änderungsbedarf gibt. Die Fraktion der Linkspartei enthielt sich. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte mit einem Antrag unter anderem erreichen wollen, dass weitere gemeinnützige Zwecke ins Gesetz aufgenommen werden und dass gemeinnützige Organisationen sich ohne Angst vor dem Finanzamt zu politischen Themen äußern können. Bei der Gelegenheit wurde auch die Aufnahme von Freifunk als gemeinnütziger Zweck abgelehnt, den der Bundesrat mit großer Mehrheit gefordert hatte.
Aktualisierung 30.6.2017: Bei der Schlussabstimmung im Bundestag am 29. Juni 2017 stimmten die Abgeordneten von CDU, CSU und SPD gegen den Antrag, die der Linkspartei enthielten sich. Im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stimmte die Linkspartei für den Antrag.