CDU und CSU benutzen die Begriffe Gemeinnützigkeit und Zivilgesellschaft nicht, doch machen im Kern klare Aussagen:
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Wahlprogramme zu Gemeinnützigkeit
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei fordern in ihren Programmen zur Bundestagswahl im September 2017 Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht, um die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen in der demokratischen Willensbildung zu stärken. Die FDP verwendet das Wort „gemeinnützig“ nicht, aber würdigt demokratische Mitbestimmung. Damit bestehen gute Chancen, dass die neue Bundesregierung nach der Wahl am 24. September 2017 nötige Reformen am Gemeinnützigkeitsrecht angeht. Für das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement hatte Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, die Programmentwürfe analysiert. Mittlerweile sind diese Programme von Parteitagen beschlossen. CDU und CSU legen ihr Programm erst am 3. Juli vor, Parteitagsdebatten dazu sind nicht vorgesehen.
Einigkeit im Bundestag: Gemeinnützigkeitsrecht überprüfen
Der Bundestag hat uns ein Weihnachtsgeschenk gemacht: In einer Debatte über die Gemeinnützigkeit haben Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen am vergangenen Donnerstagabend (15. Dezember 2016) angekündigt, das Gemeinnützigkeitsrecht und insbesondere den Zweck-Katalog überarbeiten zu wollen – auch die CDU/CSU, deren Finanzfachleute bisher noch nicht mit uns sprechen wollten. Die Vorschläge der Abgeordneten reichen von fraktionsübergreifender Verständigung über Debatte im Finanzausschuss bis Vertagung auf das Jahr 2018.
Mehrere Abgeordnete bekräftigten den wichtigen Beitrag des politischen Engagements in zivilgesellschaftlichen Organisationen für die Demokratie und thematisierten die unterschiedlichen Interpretationen der Finanzämter.