In der ersten Jahreshälfte 2024 wurden diverse Berichte zum Zustand der Rechtsstaatlichkeit und damit zusammenhängender zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume (sog. Civic Space) in der EU und Deutschland veröffentlicht – auch in Anbetracht des Trends der Shrinking Civic Spaces (siehe hierzu auch unser voriges Themen-Dossier). Zentrale Bereiche, die dabei analysiert wurden, sind unter anderem die Pressefreiheit, die Justiz, Checks and Balances (Gewaltenteilung und Kontrolle), das Verhältnis der Zivilgesellschaft zur Politik, die Versammlungsfreiheit sowie die Kontrolle und Ermöglichung der Vereinigungsfreiheit, auch mit Bezug zu unserem Thema, der Gemeinnützigkeit als Basis vieler Vereinigungen.
Schlagwort: civic space
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Herabstufung Deutschlands im Civicus Monitor
Deutschland ist im in der Nacht zu heute (6.12.2023) veröffentlichten Civicus-Monitor abgerutscht. Civicus ist eine weltweite Allianz zivilgesellschaftlicher Organisationen. Der Monitor stuft den Handlungsraum zivilgesellschaftlicher Organisationen in Deutschland nun als „beeinträchtigt“ (narrowed) statt bisher „offen“ (open) ein.
Civicus begründet die Abstufung unter anderem mit einem „besorgniserregenden Rückgang des zivilgesellschaftlichen Handlungsraums, was vor allem auf die repressiven Maßnahmen der Behörden zur Einschränkung der Aktivitäten von Umweltaktivisten zurückzuführen ist“. Civicus nennt u.a. „exzessive Gewalt“ der Polizei im Januar in Lützerath sowie Hausdurchsuchungen, Vermögensbeschlagnahmungen, Sperrung der Online-Plattform und den „schweren Vorwurf“ der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit dem gewaltfreien Protesten der Gruppe „Letzte Generation“.
Bei uns in Deutschland herrschte lange und herrscht heute größtenteils immer noch das Gefühl, in einem der demokratischsten, fairsten und offensten Länder zu leben, zumindest verglichen mit anderen Länder der Welt. Die erstmalige Einstufung von Amnesty International als Land mit eingeschränktem zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum erschreckte vor einigen Wochen.Wie steht es denn aktuell eigentlich bei uns um zivilgesellschaftliche Freiräume?
In ihrem vierten Rechtsstaatsbericht drängt die EU-Kommission erneut auf eine Reform des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts. Die Mahnungen werden pochender. Deutlich herauszulesen ist die Unzufriedenheit, dass die vorigen Empfehlungen zum Freiraum für zivilgesellschaftliche Organisationen nicht beachtet wurden.
Zu den fünf Empfehlungen zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit gehören neben der Berücksichtigung europäischer Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen im Gemeinnützigkeitsrecht die Finanzierung des Justizsystems, die Einführung eines legislativen Fußabdrucks, Regelungen zum „Drehtüreffekt“ und Informationsrechte für Journalist:innen.
Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
- Hausdurchsuchungen wegen Spendenkampagne verunsichern zivilgesellschaftliche Organisationen
- Tendenzen von shrinking spaces?
- Informationen zu Vereinsverboten
Die heutigen Hausdurchsuchungen (24.5.2023) bei Mitgliedern des „Aufstands der Letzten Generation“ haben zahlreiche zivilgesellschaftlichen Organisationen und darin engagierte Menschen verunsichert. Verunsichert hat insbesondere die Mitteilung, dass die exekutiven Maßnahmen ausdrücklich einer Spendenkampagne galten und dass dabei die Website „beschlagnahmt“ wurde und auch Konten und anderes Vermögen („Vermögensarrest zur Sicherung von Vermögenswerten“ – siehe Pressemitteilung des LKA Bayern). Zudem versuchte die Polizei, auf der beschlagnahmten Website eine Spendenwarnung zu platzieren.
Der am 21. Februar veröffentlichte Liberties Rule of Law Report 2023 bescheinigt Deutschland „keinen Fortschritt“ – weder im Gesamtbild (State of play) noch bei den Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement (Enabling framework for civil society). Die Situation in Deutschland hat sich demnach im Vergleich zu 2022 weder verbessert noch verschlechtert. Einzig das Demokratiefördergesetz wird gelobt, es könne eine bedeutende Verbesserung für die Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlichen Engagements bringen (S. 3, Länderbericht Deutschland).
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zu Länderbericht im Bericht zur Rechtsstaatlichkeit der EU
- EU empfiehlt im Rechtsstaatsbericht Reform der Gemeinnützigkeit
- Bundesregierung muss Koalitionsvertrag umsetzen
Zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der EU erklärt Annika Schmidt-Ehry, leitende Referentin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:
„Die europäische Kommission hat ein wichtiges Signal nach Berlin gesandt: Die Bundesregierung müsse die Reform des Gemeinnützigkeitsrecht vorantreiben und die im Gemeinnützigkeitsrecht bestehenden Hürden für zivilgesellschaftliche Organisationen beseitigen. Die Ampel-Koalition muss der Empfehlung zügig folgen und ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erfüllen.
Die Koalition muss klarstellen, dass sich Vereine für ihren Satzungszweck auch politisch engagieren dürfen, dass ein Kinderschutzverein also stärkere Kinderrechte fordern darf– ob mit Demonstrationen, Unterschriftensammlungen oder Gesprächen mit Politiker:innen.
Der Freiraum für zivilgesellschaftliche Betätigung ist unabdingbar für die Entwicklung der Demokratie, für die Verteidigung von Menschenrechten. Zivilgesellschaftliche Akteur:innen übernehmen wichtige demokratische Funktionen. Vereine und Initiativen können in der Öffentlichkeit Themen setzen oder auf Probleme aufmerksam machen, an die sich staatliche Stellen nicht herantrauen. Eine unabhängige und kritische Zivilgesellschaft, die sich an Menschenrechten orientiert, nimmt die Rolle einer Wächterin ein. Deshalb fördert die Bundesregierung die Zivilgesellschaft in anderen Ländern. Doch auch im Inland gibt es Lücken. Der Atlas der Zivilgesellschaft 2022 und der Amnesty-Report 2021/2022 schauen auf die Schattenseiten.
Dieser Text versammelt einige Beiträge zu Shrinking Spaces der vergangenen Monate, weil wir merken, dass auch ältere Berichte immer wieder aktuell werden. Shrinking Spaces ist der internationale Fachbegriff für den Versuch, den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen zu beschränken. Meist geht es um staatliche Mittel, um unliebsame Kritik zu begrenzen oder zu verbieten. Die Mittel können mal formal legal sein wie ein Gesetz, mal illegales Handeln staatlicher Organe. Zu Shrinking Spaces gehört auch fehlender staatlicher Schutz. Insbesondere, wenn der Schutz fehlt, können auch nichtstaatliche Akteure den Handlungsraum begrenzen, unter anderem durch Diffamierungen.
Zum zweiten Mal legt die EU-Kommission einen Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Kommission vor. Für die EU spielt die Zivilgesellschaft (als Summe ihrer Organisationen) „eine zentrale Rolle im System von Kontrolle und Gegenkontrolle“, zusammen mit unabhängigem Journalismus. In dem Bericht schaut die Kommission besorgt auf „schwerwiegende Herausforderungen“ für die Zivilgesellschaft in einigen Ländern, hebt positive Beispiele hervor, die „ein förderliches und unterstützendes Umfeld für die Zivilgesellschaft“ stärken, und stellt im Landesbericht für Deutschland fest, dass „die Unsicherheit in Bezug auf die Steuerbefreiung zivilgesellschaftlicher Organisationen“ ein Problem ist. Die Sorge über den Verlust der Gemeinnützigkeit könne dazu führen, dass Vereine und Stiftungen „davon absehen, zu potenziell sensiblen Fragen Stellung zu nehmen“. In „erheblicher Unsicherheit“ seien vor allem zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Menschenrechte und Demokratie einsetzen. Die rechtliche Unklarheit führe dazu, dass „die Androhung rechtlicher Schritte im Zusammenhang mit dem Steuerstatus auch als politische Taktik genutzt werden kann“.
Der deutsche Blick muss sich auch nach innen richten. Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie müssten stets verteidigt und entwickelt werden. Sie müssen auch Themen der Innenpolitik sein. Die Bundesregierung muss die Warnungen ernst nehmen und handeln! (Siehe auch unsere Pressemitteilung vom 21. Juli 2021)