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Schlagwort: civic space

EU warnt Deutschland

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zum Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU

Im gestern veröffentlichten Bericht zur Rechtsstaatlichkeit der EU stellt die EU-Kommission Probleme im deutschen Gemeinnützigkeitsrecht fest: „Die Unsicherheit in Bezug auf die Steuerbefreiung zivilgesellschaftlicher Organisationen stellt trotz einiger leichter Verbesserungen des Rahmens nach wie vor ein Problem dar.“ Dazu fordert Annika Schmidt-Ehry, leitende Referentin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Die Bundesregierung muss die Warnungen ernst nehmen und handeln! Immer häufiger hören wir von Angriffen auf die Gemeinnützigkeit vermeintlich unliebsamer Organisationen. Sportvereinsvorstände hadern, ob sie zu antirassistischen Demonstrationen aufrufen. Der Bericht ist ein Instrument, um Rechtsstaatlichkeit zu fördern und Probleme zu verhindern. Wenn das Gemeinnützigkeitsrecht nicht angepasst wird, droht die Demokratie in Deutschland leiser zu werden.“

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich bereits seit Jahren durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht in seiner Arbeit beschränkt. Mehr als 180 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem Amnesty International, Brot für die Welt, LobbyControl und Transparency International.

Gemeinnützigkeitsrecht ist kein Organisations-Strafrecht

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Debatte um die Gemeinnützigkeit von Greenpeace

Zu den Forderungen aus CDU und CSU, Greenpeace Deutschland den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Die Forderungen von Friedrich Merz und Markus Blume zeigen, dass es bei der Gemeinnützigkeit um weit mehr als Steuerrecht geht. Mit der Steuerrechts-Behauptung werden die Vorschläge unserer Allianz für nötige Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht immer wieder abgebügelt.
Gleichzeitig verpassen es CDU und CSU erneut, sich systematisch Gedanken zur Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der Demokratie zu machen – und auch zu eventuellen Grenzen von Engagement. Der bekannt gewordene Entwurf ihres Wahlprogramms enthält dazu nichts.
Der Ruf nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit ist ein Ruf nach Bestrafung. Damit wird das Gemeinnützigkeitsrecht zum Organisationsstrafrecht, zum Spezial-Strafrecht für zivilgesellschaftliche Organisationen – während die Koalition von CDU, CSU und SPD es nicht schaffte, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen.
Wir würden uns freuen, mit der CDU in ein ernsthaftes Gespräch über Gemeinnützigkeit zu kommen. Unserer Einladung dazu nach den unsäglichen Parteitags-Beschlüssen der CDU zur Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat die Partei leider nicht beantwortet.“

BFH-Urteil: Campact verzichtet auf Spendenbescheinigungen

Die Kampagnen-Organisation Campact stellt ab heute keine Spendenbescheinigungen an Spenderinnen und Spender mehr aus. Dies ist eine Folge des Attac-Urteils. Campact ist zu der Auffassung gekommen, dass ein hohes Risiko für den Vorstand besteht, denn §10b des Einkommenssteuergesetzes legt fest: „Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig … veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer.“ Nach der Logik des Bundesfinanzhofs (BFH) könnten einige Aktivitäten von Campact anders als bisher angenommen nicht mehr den gemeinnützigen Zwecken Volksbildung oder Förderung des demokratischen Staatswesens dienen.

Attac-Urteil wirkt bereits auf weitere Vereine

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Campact-Mitteilung wegen Gemeinnützigkeit

Zur Mitteilung von Campact, in Folge des Attac-Urteils keine Spendenbescheinigungen mehr auszustellen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

Auswirkungen des Attac-Urteils auf zivilgesellschaftliches Engagement

Das Urteil des Bundesfinanzhofs zu Attac hat Auswirkungen auf tausende Vereine und Stiftungen, auf das Engagement von zigtausend Menschen darin. Deshalb sind viele Organisationen in großer Unruhe. Das Urteil beschränkt den zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum. In vielen Vereinsvorständen wird jetzt diskutiert, ob ein Teil des Engagements eingestellt werden sollte. Entsprechend umfangreich wird quer durch alle Zeitungen und Medien zu diesem Urteil berichtet und kommentiert. Einige Kommentare halten das Urteil für richtig und begrüßen, dass sich einmischenden Organisationen ein Riegel vorgeschoben wird. Viele andere fordern politisches Handeln, um Handlungsspielräume zu öffnen. Eine Position dazwischen ist, für sich politisch einmischende Vereine, die keine Parteien sind, besondere Regeln zu schaffen.

Erschreckende Äußerungen aus CDU/CSU zu zivilgesellschaftlichem Engagement

Die Reaktion einzelner Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf das BFH-Urteil zur Gemeinnützigkeit von Attac ist erschreckend. Man mag die BFH-Entscheidung zur Klärung der Rechtslage begrüßen, doch diese Aussagen lesen sich wie eine hämische Attacke auf missliebige Organisationen. Sie gefährden damit den demokratischen Zusammenhalt.

Attacken auf Umwelthilfe gehen weiter

Die Debatte über Handlungsspielräume und Möglichkeiten zivilgesellschaftlicher Organisationen – oder deren Begrenzung – kristallisiert sich derzeit vor allem an der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der CDU-Parteitag hat im Dezember 2018 mit drei populistischen Beschlüssen Partikular-Interessen eine Bühne gegeben. Doch die Parteispitze macht bei den unsachlichen und falschen Anwürfe gegen die DUH mit. Was zuletzt geschah:

Einladung an CDU, Gemeinnützigkeit zu diskutieren

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

Liberale Demokratie braucht eigensinnige und einmischende Zivilgesellschaft statt Beschränkungen

Zum gestrigen Beschluss (Samstag, 8.12.2018) des CDU-Parteitags, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) zu überprüfen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

„Die CDU ist herzlich eingeladen, mit uns und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen über nötige Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts zu diskutieren. Doch populistische Stimmungsmache gegen einzelne, politisch missliebige Vereine sind dieser Partei nicht würdig.