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Schlagwort: Demokratie

Attac-Urteil trifft weitere Vereine

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Attac-Urteil trifft nun weitere Vereine
  • Bundestag muss Engagement mit Klarstellungen schützen
  • Große Probleme für kleine Vereine

Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Gemeinnützigkeit hat Auswirkungen auf weitere Vereine. Einem kleinen soziokulturellen Zentrum droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, nachdem das Bundesfinanzministerium das Attac-Urteil amtlich im Bundessteuerblatt veröffentlicht hatte. Das zuständige Finanzamt droht dem örtlichen Verein nach der turnusmäßigen Prüfung der „tatsächlichen Geschäftsführung“ an, die Gemeinnützigkeit nicht zu bestätigen, und bezieht sich ausdrücklich auf das Attac-Urteil.

Deutschland verliert Vorreiterrolle bei Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Deutschland verliert Vorreiterrolle bei Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
  • Fünf Wochen nach Attac-Urteil: Sorge in anderen EU-Ländern

Fünf Wochen nach dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sind gemeinnützige Organisationen weiter in Unruhe, während beruhigende Signale aus der Bundesregierung fehlen. Die Beunruhigung bei Vereinen und Stiftungen führt zu einer Solidarisierung über Themenfelder hinweg und zu einer Bewusstwerdung der eigenen wichtigen Rolle in der politischen Willensbildung. Der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ haben sich seit dem Attac-Urteil 20 weitere Organisationen angeschlossen, so dass sie jetzt aus mehr als 100 Vereinen und Stiftungen besteht.

Zivilgesellschaftlicher Protest gehört zur Demokratie

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

Zu den Attacken der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament gegen die gestrigen Demonstrationen zur EU-Urheberrrechtsreform (siehe https://twitter.com/CDU_CSU_EP/status/1109467763825889281) erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

BFH-Urteil: Campact verzichtet auf Spendenbescheinigungen

Die Kampagnen-Organisation Campact stellt ab heute keine Spendenbescheinigungen an Spenderinnen und Spender mehr aus. Dies ist eine Folge des Attac-Urteils. Campact ist zu der Auffassung gekommen, dass ein hohes Risiko für den Vorstand besteht, denn §10b des Einkommenssteuergesetzes legt fest: „Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig … veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer.“ Nach der Logik des Bundesfinanzhofs (BFH) könnten einige Aktivitäten von Campact anders als bisher angenommen nicht mehr den gemeinnützigen Zwecken Volksbildung oder Förderung des demokratischen Staatswesens dienen.

Attac-Urteil wirkt bereits auf weitere Vereine

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Campact-Mitteilung wegen Gemeinnützigkeit

Zur Mitteilung von Campact, in Folge des Attac-Urteils keine Spendenbescheinigungen mehr auszustellen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:

Analyse des Attac-Urteils

Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) betrifft tausende Stiftungen und Verei­ne. Es ist ein wenig hilfreiches Urteil: Es bildet nicht die gesellschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte ab. Der BFH argumentiert an einigen Stellen wenig über­zeugend. Einige Schlüsse werden gar nicht begründet. Die Richter*innen haben die Chance verpasst, den Begriff des politischen Engagements neu zu definieren und frü­here verwirrende BFH-Aussagen zu politischen Zwecken zu korrigieren. Stattdessen haben sie sich auf BFH- und Verfassungsgerichts-Urteile zum Parteienrecht aus den 1960-er und 1980-er Jahren zurückgezogen.

Das Urteil im Fall Attac hat zwei Ebenen. Auf einer Meta-Ebene, auch zwischen den Zeilen, erklärt es politische Einmischung als etwas, was nicht zur Gemeinnützigkeit gehört, was nur ausnahmsweise zulässig ist. Damit wirkt das Urteil entpolitisierend und begrenzend. Die Richter*innen unterstellen, dass eine politische Einmischung stets mit einer Partei verbunden sei. Auf einer konkreten Ebene wird der gemeinnützi­ge Zweck der (politischen) Bildung sehr einschränkend interpretiert. Diese Beschrän­kung betrifft nicht alle Zwecke.

Tag der Demokratie und Woche des bürgerschaftlichen Engagements

Heute fallen der Beginn der Woche des bürgerschaftlichen Engagements und der Tag der Demokratie zusammen – eine gute Verbindung, denn Demokratie braucht eine starke, engagierte Zivilgesellschaft. Ohne Zivilgesellschaft gibt es keine Demokratie. Eine sich einmischende Zivilgesellschaft ist der Treibstoff der Demokratie. In Deutschland ist das Recht der Gemeinnützigkeit das prägende Recht für zivilgesellschaftliche Organisationen. Dieses Recht begrenzt jedoch den Raum für demokratisches Engagement. Denn wenn gemeinnützige Vereine oder Stiftungen sich für Demokratie oder Menschenrechte engagieren, wenn sie mit ihrem Engagement politische Forderungen verbinden, dann können sie existenzgefährdende Probleme mit der Gemeinnützigkeit bekommen.

Auftrag für die Regierungskoalition: Zivilgesellschaft stärken

Die neue Bundesregierung aus CDU, SPD und CSU ist nun im Amt und arbeitet. Die Regierung formiert sich langsam, neue Minister*innen finden sich in ihre Aufgaben ein und wechseln Staatssekretär*innen aus. Eine Ministerin für Zivilgesellschaft gibt es nicht, auch kein Ministerium für Demokratie. Doch der Koalitionsvertrag steckt voller Aufträge, die Zivilgesellschaft zu stärken. Dieses Arbeitsprogramm muss abgearbeitet werden.

Koalitionsvertrag und Demokratie-Politik: Chancen und Herausforderungen

Der am 7. Februar 2018 von CDU, SPD und CSU vorgelegte Entwurf eines Koalitions­vertrages erfüllt die Hoffnungen nicht, die das Sondierungsergebnis vier Wochen zu­vor geweckt hatte bezüglich eines besseren Rechtsrahmens für selbstlose zivilgesell­schaftliche Organisationen, die sich in politische Entscheidungen einmischen. Diese Einmischung ist für eine offene und lebendige Demokratie wichtig, weil diese Organi­sationen ein Gegengewicht zu eigennützigen Lobbyisten bilden. Nicht im eigenen In­teresse und nicht im Interesse ihrer Mitglieder weisen sie auf Gefahren und Fehlent­wicklungen hin, bringen Sachverstand, Wissen und zusätzliche Perspektiven ein. Sie sprechen für wenig gehörte Minderheiten oder für Werte und Grundprinzipien wie Grund- und Menschenrechte. Die Funktion dieser Organisationen ist wichtig für Demokratie-Politik.

CDU, SPD, CSU vereinbaren: Gemeinnützigkeitsrecht verbessern

Gemeinnützigkeitsrecht verbessern“ haben CDU, CSU und SPD als ein Vorhaben in ihre Sondierungsergebnisse vom 15. Januar 2018 geschrieben (Seite 18). Weiter haben sie vereinbart:

  • „Stärkung politischer und kultureller Bildung“ und
  • „bessere Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement, dazu wollen wir bestehende Regelungen entbürokratisieren“.

Das wäre eine gute Basis, um mit dieser Konstellation erhebliche Verbesserungen für gesellschaftlich engagierte zivilgesellschaftliche Organi­sationen zu erreichen und bisherige Probleme zu beseitigen.