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Schlagwort: Demokratiepolitik

551 Fragen: Statement zur Antwort der Bundesregierung – Aufforderung an CDU/CSU

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Antwort der Bundesregierung auf die 551 Fragen von CDU/CSU

  • Antworten sind Lehrstück in Rechtsstaatlichkeit für CDU/CSU
  • Deutschland ist kein NGO-Überwachungsstaat
  • Union sollte statt emotional auszuteilen über Demokratiepolitik sprechen

Zu den bekannt gewordenen Antworten der Bundesregierung auf die 551 Fragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu zivilgesellschaftlichen Organisationen erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:

„Die Antwort der Bundesregierung ist ein Statement für einen demokratischen, liberalen und demokratischen Rechtsstaat. Die Regierung weist in der Vorbemerkung der Antwort darauf hin, dass es nicht ihre Aufgabe sei ‚allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten‚. Sie verweist dabei sowohl auf das für sie selbst geltende parteipolitischen Neutralitätsgebot hin (Antwort auf Frage 31) als auch darauf, dass selbstverständlich auch gemeinnützige Organisationen Trägerinnen von Grundrechten sind wie der Versammlungsfreiheit. Sie erinnert zudem daran, dass politische Mittel laut Urteilen des Bundesfinanzhofes (BFH) erlaubt sind.

Sondierungspapier: Lücke bei Demokratiepolitik in Koalitionsverhandlungen schließen

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Demokratiepolitik sollte Thema in Verhandlungen sein
  • Gemeinnützigkeitsrecht ist nicht einfach nur Steuerpolitik
  • 551 Fragen von CDU/CSU zeigen Klärungsbedarf
  • „Ohne stabile Demokratie funktionieren weder Wirtschaft noch Staatsfinanzierung“

Zum Ergebnis der Koalitions-Sondierungen von CDU, SPD und CSU erklärt erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen: „Die künftigen Regierungsparteien CDU, SPD und CSU haben es in ihrem Sondierungspapier verpasst, Demokratiepolitik als wichtige Herausforderung zu benennen. Eine Auseinandersetzung damit können sie in den kommenden Koalitionsverhandlungen nachholen – am besten in einer eigenen Arbeitsgruppe zu Demokratiepolitik.

AG Demokratiepolitik für Koalitionsverhandlung

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • 29 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern für Koalitionsverhandlung AG Demokratiepolitik
  • Demokratie zu wichtig, um sie nebenbei zu behandeln
  • Themen von Gemeinnützigkeitsrecht über Transparenz bis Wahlrecht

29 zivilgesellschaftliche Organisationen erinnern CDU, SPD und CSU an den Appell, Demokratiepolitik als eigenständiges Thema zu behandeln. Den Appell hatten sie bereits im Dezember an die demokratischen Parteien übermittelt. Darin fordern Sie:

„Wir fordern alle demokratischen Parteien auf, bereits in ihren Wahlprogrammen und dann in Koalitionsverhandlungen Demokratiepolitik als eigenes Thema zu behandeln, idealerweise in einem eigenen Kapitel (und einer eigenen Arbeitsgruppe), statt die damit zu­sammenhängenden Themen verteilt auf einzelne klassische Ressorts zu behandeln.“

Appell an Parteien: Redet über Demokratiepolitik!

29 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern alle demokratischen Parteien auf, bereits in ihren Wahlprogrammen und dann in Koalitionsverhandlungen Demokratiepolitik als eigenes Thema zu behandeln, idealerweise in einem eigenen Kapitel (und einer eigenen Arbeitsgruppe), statt die damit zu­sammenhängenden Themen verteilt auf einzelne klassische Ressorts zu behandeln. Themen, die gebündelt werden müssen, sind unter anderem:

Fortschritte bei Demokratiepolitik, aber nicht bei Gemeinnützigkeitsrecht

Die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP ist bei demokratiepolitischen Vorhaben in den vergangenen Monaten gut voran gekommen – anders, als es oft wahrgenommen wird. Im vergangenen Jahr gab es dazu einige im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesänderungen. Regierung und Bundestag haben einiges abgearbeitet, aber kaum verknüpft. Eher unwahrscheinlich scheint, dass der Koalition bewusst war, dass sich diese Gesetzgebungen auf einem demokratiepolitischen Faden aufreihen.

Die ebenfalls vereinbarte, aber noch ausstehende Modernisierung der Gemeinnützigkeit sollte sich allerdings einreihen. Neben vielen kleinen Reparaturen und Wartungsarbeiten geht es bei der Modernisierung um demokratiepolitische Fragen, um die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisation in der Demokratie, bei der Verteidigung von Menschenrechten, beim Schutz des Rechtsstaats. Welche Rolle will der Staat der Zivilgesellschaft zuschreiben? Was will er ermöglichen, was ausbremsen? Welche Kontrollen oder Begrenzungen sind vielleicht nötig, um andererseits Vertrauen zu schaffen?

Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts: Was bisher geschah – Unzureichender Kabinettsentwurf ist da

Im November 2021 hatten die Ampel-Parteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Einen Gesetzesentwurf dazu gibt es bis jetzt (Stand: 8. April 2024 – mit drei Nachträgen bis 5.6.2024) nicht – trotz mehrfacher Ankündigungen. Eine Chronik vom Koalitionsvertrag bis jetzt:

Impuls zur Engagementstrategie des Bundes

In der im Koalitionsvertrag vereinbarten Engagementstrategie des Bundes sollen sich Themen wiederfinden, „die Engagierte und ehrenamtlich Tätige in ihrem Alltag beschäftigen“; es soll um „einfache, unbürokratische und nachhaltige Rahmenbedingungen“ gehen, „um Engagement einfach und niedrigschwellig zu ermöglichen“, schreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das Ministerium hat ein halb­es Jahr lang Ideen gesammelt, die jetzt sortiert werden, um daraus eine Strategie zu schreiben. Ab Mitte des Jahres 2024 soll ein Entwurf der Strategie innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und spätestens zum Jahresende beschlossen werden.

In unserem Impuls zur Engagementstrategie werfen wir einen grundsätzlichen Blick auf zivilgesellschaftli­ches Engagement und seine Verankerung in Gesetzen und fragen nach den strategi­schen Zielen:
Welche Impulse sollten in diese Richtung gesetzt werden, was sind lang­fristige Ziele für ein modernes Recht zivilgesellschaftlicher Organisationen, und welche offenen Fragen sollten zivilgesellschaftliches Engagement betreffend einmal gestellt werden? Wir schlagen diesmal nicht konkret vor, an welchen bestehenden Schrauben im Gesetz ein bisschen gedreht werden könnte, sondern öffnen den Raum für Gedanken, wie Engagement langfristig ausgeweitet, geschützt und verbessert werden könnte, wenn wir die richtigen Grundsatzfragen stellen.

Demokratiefördergesetz auf dem Weg

Die Bundesregierung hat am 14. Dezember 2022 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz – DFördG)“ beschlossen. Der Bundesrat hat am 10. Februar 2023 seine Stellungnahme zum Demokratiefördergesetz abgegeben. Jetzt muss die Bundesregierung noch auf die Stellungnahme reagieren. Dann geht das gesamte Paket in den Bundestag. Der Bundesrat muss nicht zustimmen und hat keine Einspruchsrechte. Voraussichtlich wird das Gesetz im März im Bundestag beraten und bis zum Sommer 2023 beschlossen.

Demokratiefördergesetz geht in die Endrunde

Das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben einen Referent:in-Entwurf für das geplante Demokratiefördergesetz erstellt. Dieser Entwurf ist noch nicht mit weiteren Ministerien abgestimmt, aber soll am 14. Dezember im Kabinett beschlossen werden. Danach geht er in den Bundestag und soll Anfang 2023 dort beschlossen und Gesetz werden. Wir haben zum Entwurf eine Stellungnahme eingereicht, die sich vor allem mit Fragen zur Gemeinnützigkeit befasst – denn diesen Status setzt der Entwurf als Fördervoraussetzung.

Ampelkoalition: Nächste Schritte in Engagementpolitik und Gemeinnützigkeit

Die Ampel-Koalition ist mehr als 100 Tage im Amt und mit vielfältigen besonderen Herausforderungen konfrontiert, von der anhaltenden Corona-Krise bis zum russischen Krieg gegen die Ukraine. Dennoch arbeitet sie ihren Koalitionsvertrag ab. Bei den vereinbarten Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht ist noch nicht viel passiert. Im Gegenteil teilt die Bundesregierung am 7. April 2022 in einer Antwort auf eine kleine Anfrage mit, dies werde „in der laufenden Legislaturperiode geprüft“; „genauer Inhalt und Zeitplan stehen noch nicht fest“.