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Schlagwort: Demokratiepolitik

Fortschritte bei Demokratiepolitik, aber nicht bei Gemeinnützigkeitsrecht

Die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP ist bei demokratiepolitischen Vorhaben in den vergangenen Monaten gut voran gekommen – anders, als es oft wahrgenommen wird. Im vergangenen Jahr gab es dazu einige im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesänderungen. Regierung und Bundestag haben einiges abgearbeitet, aber kaum verknüpft. Eher unwahrscheinlich scheint, dass der Koalition bewusst war, dass sich diese Gesetzgebungen auf einem demokratiepolitischen Faden aufreihen.

Die ebenfalls vereinbarte, aber noch ausstehende Modernisierung der Gemeinnützigkeit sollte sich allerdings einreihen. Neben vielen kleinen Reparaturen und Wartungsarbeiten geht es bei der Modernisierung um demokratiepolitische Fragen, um die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisation in der Demokratie, bei der Verteidigung von Menschenrechten, beim Schutz des Rechtsstaats. Welche Rolle will der Staat der Zivilgesellschaft zuschreiben? Was will er ermöglichen, was ausbremsen? Welche Kontrollen oder Begrenzungen sind vielleicht nötig, um andererseits Vertrauen zu schaffen?

Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts: Was bisher geschah – Unzureichender Kabinettsentwurf ist da

Im November 2021 hatten die Ampel-Parteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Einen Gesetzesentwurf dazu gibt es bis jetzt (Stand: 8. April 2024 – mit drei Nachträgen bis 5.6.2024) nicht – trotz mehrfacher Ankündigungen. Eine Chronik vom Koalitionsvertrag bis jetzt:

Impuls zur Engagementstrategie des Bundes

In der im Koalitionsvertrag vereinbarten Engagementstrategie des Bundes sollen sich Themen wiederfinden, „die Engagierte und ehrenamtlich Tätige in ihrem Alltag beschäftigen“; es soll um „einfache, unbürokratische und nachhaltige Rahmenbedingungen“ gehen, „um Engagement einfach und niedrigschwellig zu ermöglichen“, schreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das Ministerium hat ein halb­es Jahr lang Ideen gesammelt, die jetzt sortiert werden, um daraus eine Strategie zu schreiben. Ab Mitte des Jahres 2024 soll ein Entwurf der Strategie innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und spätestens zum Jahresende beschlossen werden.

In unserem Impuls zur Engagementstrategie werfen wir einen grundsätzlichen Blick auf zivilgesellschaftli­ches Engagement und seine Verankerung in Gesetzen und fragen nach den strategi­schen Zielen:
Welche Impulse sollten in diese Richtung gesetzt werden, was sind lang­fristige Ziele für ein modernes Recht zivilgesellschaftlicher Organisationen, und welche offenen Fragen sollten zivilgesellschaftliches Engagement betreffend einmal gestellt werden? Wir schlagen diesmal nicht konkret vor, an welchen bestehenden Schrauben im Gesetz ein bisschen gedreht werden könnte, sondern öffnen den Raum für Gedanken, wie Engagement langfristig ausgeweitet, geschützt und verbessert werden könnte, wenn wir die richtigen Grundsatzfragen stellen.

Demokratiefördergesetz auf dem Weg

Die Bundesregierung hat am 14. Dezember 2022 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz – DFördG)“ beschlossen. Der Bundesrat hat am 10. Februar 2023 seine Stellungnahme zum Demokratiefördergesetz abgegeben. Jetzt muss die Bundesregierung noch auf die Stellungnahme reagieren. Dann geht das gesamte Paket in den Bundestag. Der Bundesrat muss nicht zustimmen und hat keine Einspruchsrechte. Voraussichtlich wird das Gesetz im März im Bundestag beraten und bis zum Sommer 2023 beschlossen.

Demokratiefördergesetz geht in die Endrunde

Das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben einen Referent:in-Entwurf für das geplante Demokratiefördergesetz erstellt. Dieser Entwurf ist noch nicht mit weiteren Ministerien abgestimmt, aber soll am 14. Dezember im Kabinett beschlossen werden. Danach geht er in den Bundestag und soll Anfang 2023 dort beschlossen und Gesetz werden. Wir haben zum Entwurf eine Stellungnahme eingereicht, die sich vor allem mit Fragen zur Gemeinnützigkeit befasst – denn diesen Status setzt der Entwurf als Fördervoraussetzung.

Ampelkoalition: Nächste Schritte in Engagementpolitik und Gemeinnützigkeit

Die Ampel-Koalition ist mehr als 100 Tage im Amt und mit vielfältigen besonderen Herausforderungen konfrontiert, von der anhaltenden Corona-Krise bis zum russischen Krieg gegen die Ukraine. Dennoch arbeitet sie ihren Koalitionsvertrag ab. Bei den vereinbarten Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht ist noch nicht viel passiert. Im Gegenteil teilt die Bundesregierung am 7. April 2022 in einer Antwort auf eine kleine Anfrage mit, dies werde „in der laufenden Legislaturperiode geprüft“; „genauer Inhalt und Zeitplan stehen noch nicht fest“.

Regierungsbildung: Chancen für Demokratiepolitik und Gemeinnützigkeitsrecht

Nach den Wahlen ist vor den Koalitionsverhandlungen. Dafür gibt es Chancen, dass sinnvolle Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts kommen, dass die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gefördert und geschützt wird. Damit aus Chancen handfeste Ergebnisse werden, kommt es darauf an, dass die Personen sich in ihren Parteien Gehör verschaffen, die Demokratiepolitik größer denken; die die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen als Themenanwältinnen und als Wächterinnen etwa von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten kennen. Nicht nur, aber vor allem bei Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gemeinnützigkeit darf nicht nur eine Fußnote im Steuerrecht sein, sie muss mit Demokratiepolitik und Engagementpolitik zusammen gedacht werden. Dafür braucht es in Sondierungen und Verhandlungen einen eigenen Schwerpunkt.

Koalitionsvertrag und Demokratie-Politik: Chancen und Herausforderungen

Der am 7. Februar 2018 von CDU, SPD und CSU vorgelegte Entwurf eines Koalitions­vertrages erfüllt die Hoffnungen nicht, die das Sondierungsergebnis vier Wochen zu­vor geweckt hatte bezüglich eines besseren Rechtsrahmens für selbstlose zivilgesell­schaftliche Organisationen, die sich in politische Entscheidungen einmischen. Diese Einmischung ist für eine offene und lebendige Demokratie wichtig, weil diese Organi­sationen ein Gegengewicht zu eigennützigen Lobbyisten bilden. Nicht im eigenen In­teresse und nicht im Interesse ihrer Mitglieder weisen sie auf Gefahren und Fehlent­wicklungen hin, bringen Sachverstand, Wissen und zusätzliche Perspektiven ein. Sie sprechen für wenig gehörte Minderheiten oder für Werte und Grundprinzipien wie Grund- und Menschenrechte. Die Funktion dieser Organisationen ist wichtig für Demokratie-Politik.