Nach den Wahlen ist vor den Koalitionsverhandlungen. Dafür gibt es Chancen, dass sinnvolle Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts kommen, dass die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gefördert und geschützt wird. Damit aus Chancen handfeste Ergebnisse werden, kommt es darauf an, dass die Personen sich in ihren Parteien Gehör verschaffen, die Demokratiepolitik größer denken; die die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen als Themenanwältinnen und als Wächterinnen etwa von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten kennen. Nicht nur, aber vor allem bei Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gemeinnützigkeit darf nicht nur eine Fußnote im Steuerrecht sein, sie muss mit Demokratiepolitik und Engagementpolitik zusammen gedacht werden. Dafür braucht es in Sondierungen und Verhandlungen einen eigenen Schwerpunkt.
Schlagwort: Demokratiepolitik
Der am 7. Februar 2018 von CDU, SPD und CSU vorgelegte Entwurf eines Koalitionsvertrages erfüllt die Hoffnungen nicht, die das Sondierungsergebnis vier Wochen zuvor geweckt hatte bezüglich eines besseren Rechtsrahmens für selbstlose zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich in politische Entscheidungen einmischen. Diese Einmischung ist für eine offene und lebendige Demokratie wichtig, weil diese Organisationen ein Gegengewicht zu eigennützigen Lobbyisten bilden. Nicht im eigenen Interesse und nicht im Interesse ihrer Mitglieder weisen sie auf Gefahren und Fehlentwicklungen hin, bringen Sachverstand, Wissen und zusätzliche Perspektiven ein. Sie sprechen für wenig gehörte Minderheiten oder für Werte und Grundprinzipien wie Grund- und Menschenrechte. Die Funktion dieser Organisationen ist wichtig für Demokratie-Politik.