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Schlagwort: EU

Rechtstaatlichkeit und Civic Spaces – Berichte aus 2024 (Stand August 2024)

In der ersten Jahreshälfte 2024 wurden diverse Berichte zum Zustand der Rechtsstaatlichkeit und damit zusammenhängender zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume (sog. Civic Space) in der EU und Deutschland veröffentlicht – auch in Anbetracht des Trends der Shrinking Civic Spaces (siehe hierzu auch unser voriges Themen-Dossier). Zentrale Bereiche, die dabei analysiert wurden, sind unter anderem die Pressefreiheit, die Justiz, Checks and Balances (Gewaltenteilung und Kontrolle), das Verhältnis der Zivilgesellschaft zur Politik, die Versammlungsfreiheit sowie die Kontrolle und Ermöglichung der Vereinigungsfreiheit, auch mit Bezug zu unserem Thema, der Gemeinnützigkeit als Basis vieler Vereinigungen.

„Ausländische-Agenten-Gesetze“ in der EU? – Zivilgesellschaftliche Freiheiten müssen gesichert werden

Sich gegen soziale Ungerechtigkeit, Diskriminierung oder Umweltzerstörung zu engagieren, wird in vielen Weltregionen und Ländern zunehmend schwieriger. Das berichtete der Civicus Monitor bereits Ende 2023, im Frühling 2024 nochmal in Form des Atlas der Zivilgesellschaft, der unter der Führung von Brot für die Welt die Ergebnisse des Civicus Monitor auf Deutsch aufarbeitet.
Wie bedeutend Freiraum der Zivilgesellschaft für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sind, wurde Ende Frühling 2024 viel mit Blick auf Georgien berichtet. Am 14. Mai 2024 verabschie­dete das georgische Parlament das Gesetz „über die Transparenz ausländischer Ein­flussnahme“ – auch Ausländische-Agenten-Gesetz genannt. Wenige Wochen vorher wurde ein ähnliches Gesetz in Kirgistan beschlossen. Im weitesten Sinne geht es bei diesen Gesetzen darum, finanzielle Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen aus dem Ausland (aus z.B. Förder-Fonds) offen zu legen und zu stigmatisieren.
Georgien argumentierte, die EU strebe eine ähnliche Richtlinie an: Der im Dezember 2023 veröffentlichte Richtlinienentwurf mit einem Paket zur „Verteidigung der Demokratie“ der Europäischen Kommission hat tatsächlich Bezüge zu „Ausländische-Agenten-Gesetzen“. Die Richtlinie würde das Vereinigungs­recht verletzen und könnte zu unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand, Stigmati­sierung und Schikanen führen.

EU-Parlament stimmt für europäischen Verein

Das EU-Parlament hat am 13. März 2024 den Vorschlag der EU-Kommission zu einer neuen Richtlinie für ein EU-weites Vereinsrecht beschlossen – zwei Jahre dach dem „Lagodinsky-Bericht“ mit Vorschlägen, das zivilgesellschaftliche Engagement zu schützen und über europäische Grenzen zu erleichtern. Die EU-Kommission hatte den Richtlinienentwurf auf Bitte des EU-Parlaments und auf Initiative des Parlamentsabgeordneten Sergej Lagodinsky erarbeitet. Die Richtlinie würde die Mitgliedsländer der EU verpflichten, eine neue Rechtsform zu schaffen: Die European Cross Border Association (ECBA). Damit soll für Vereine ohne Erwerbszweck, also NGO und gemeinnützig agierende Vereine, ein klarer Rechtsrahmen geschaffen werden, der es ihnen ermöglicht, ihre Tätigkeiten ungehindert im europäischen Binnenmarkt grenzübergreifend durchzuführen.

Mit dem Parlamentsbechluss ist der Gesetzgebungsprozess noch nicht beendet. Die Richtlinie zu European Cross-Border Asssociatons (ECBA) wird wohl erst nach der Europawahl und unter neuer Ratspräsidentschaft unter Ungarn in den Trilog zwischen Kommission, Parlament und Regierunge der Mitgliedsstaaten gehen. Bei den Mitgliedsländern braucht die Richtlinie eine Mehrheit, keine Einstimmigkeit.

Neues zu Shrinking Spaces in Deutschland

Bei uns in Deutschland herrschte lange und herrscht heute größtenteils immer noch das Gefühl, in einem der demokratischsten, fairsten und offensten Länder zu leben, zumindest verglichen mit anderen Länder der Welt. Die erstmalige Einstufung von Amnesty International als Land mit eingeschränktem zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum erschreckte vor einigen Wochen.Wie steht es denn aktuell eigentlich bei uns um zivilgesellschaftliche Freiräume?

EU kritisiert ausbleibende Reform Gemeinnützigkeit

In ihrem vierten Rechtsstaatsbericht drängt die EU-Kommission erneut auf eine Reform des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts. Die Mahnungen werden pochender. Deutlich herauszulesen ist die Unzufriedenheit, dass die vorigen Empfehlungen zum Freiraum für zivilgesellschaftliche Organisationen nicht beachtet wurden.

Zu den fünf Empfehlungen zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit gehören neben der Berücksichtigung europäischer Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen im Gemeinnützigkeitsrecht die Finanzierung des Justizsystems, die Einführung eines legislativen Fußabdrucks, Regelungen zum „Drehtüreffekt“ und Informationsrechte für Journalist:innen.

EU-Kommission widmet sich europäischem Vereinsrecht

Im zweiten Quartal 2023 möchte sich die Europäische Kommission dem Europäischen Vereinsrecht widmen. So steht es auf Seite 9 im Kommissions-Arbeitsplan für 2023. Dem Vernehmen nach soll der Prozess bereits Ende 2023 abgeschlossen sein mit Entscheidungen auch im Europäischen Parlament. Noch ist offen, welchen Weg die Kommission einschlagen wird.

Rechtsstaatsbericht: EU drängt auf Gemeinnützigkeits-Reform in Deutschland

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zu Länderbericht im Bericht zur Rechtsstaatlichkeit der EU

  • EU empfiehlt im Rechtsstaatsbericht Reform der Gemeinnützigkeit
  • Bundesregierung muss Koalitionsvertrag umsetzen

Zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der EU erklärt Annika Schmidt-Ehry, leitende Referentin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:

„Die europäische Kommission hat ein wichtiges Signal nach Berlin gesandt: Die Bundesregierung müsse die Reform des Gemeinnützigkeitsrecht vorantreiben und die im Gemeinnützigkeitsrecht bestehenden Hürden für zivilgesellschaftliche Organisationen beseitigen. Die Ampel-Koalition muss der Empfehlung zügig folgen und ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erfüllen.

Die Koalition muss klarstellen, dass sich Vereine für ihren Satzungszweck auch politisch engagieren dürfen, dass ein Kinderschutzverein also stärkere Kinderrechte fordern darf– ob mit Demonstrationen, Unterschriftensammlungen oder Gesprächen mit Politiker:innen.

Civil Liberties Union for Europe: Liberties Rule of Law Report

„The enabling framework for civil society in Germany continues to raise rule of law concerns regarding the freedom of assembly and the financing framework for civil society groups. Tax law and jurisprudence continue to severely restrict and sanction political and critical engagement as well as advocacy work of civil society organisations.“
(2022: Civil Liberties Union for Europe, Liberties Rule of Law Report 2022 – Germany, p. 4)

Europäische Initiative zum Vereinsrecht

Wer sich innerhalb der EU über Ländergrenzen hinweg engagieren möchte, findet bisher keine passende Rechtsform dafür. Dies möchte Sergey Lagodinsky, Mitglied des Europäischen Parlaments, ändern. Kommende Woche wird sein Bericht im Europäischen Parlament diskutiert, mit dem er einerseits die Einführung eines europäischen Vereinsstatuts empfiehlt (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union über ein Statut für einen Europäischen Verein) und andererseits einen Entwurf für eine Mindeststandardrichtlinie (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union über gemeinsame Mindeststandards für Organisationen ohne Erwerbszweck in der Europäischen Union).

EU-Rechtsstaatsbericht macht Druck auf Gemeinnützigkeitsrecht

Zum zweiten Mal legt die EU-Kommission einen Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Kommission vor. Für die EU spielt die Zivilgesellschaft (als Summe ihrer Organisationen) „eine zentrale Rolle im System von Kontrolle und Gegenkontrolle“, zusammen mit unabhängigem Journalismus. In dem Bericht schaut die Kommission besorgt auf „schwerwiegende Herausforderungen“ für die Zivilgesellschaft in einigen Ländern, hebt positive Beispiele hervor, die „ein förderliches und unterstützendes Umfeld für die Zivilgesellschaft“ stärken, und stellt im Landesbericht für Deutschland fest, dass „die Unsicherheit in Bezug auf die Steuerbefreiung zivilgesellschaftlicher Organisationen“ ein Problem ist. Die Sorge über den Verlust der Gemeinnützigkeit könne dazu führen, dass Vereine und Stiftungen „davon absehen, zu potenziell sensiblen Fragen Stellung zu nehmen“. In „erheblicher Unsicherheit“ seien vor allem zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Menschenrechte und Demokratie einsetzen. Die rechtliche Unklarheit führe dazu, dass „die Androhung rechtlicher Schritte im Zusammenhang mit dem Steuerstatus auch als politische Taktik genutzt werden kann“.

Der deutsche Blick muss sich auch nach innen richten. Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie müssten stets verteidigt und entwickelt werden. Sie müssen auch Themen der Innenpolitik sein. Die Bundesregierung muss die Warnungen ernst nehmen und handeln! (Siehe auch unsere Pressemitteilung vom 21. Juli 2021)