Nach zweieinhalb Jahren hat das Finanzamt Frankfurt dem „Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten Dona Carmen“ die Gemeinnützigkeit zurückgegeben und damit seine ursprüngliche Entscheidung als falsch eingestanden. Die Auseinandersetzung zeigt Probleme, vor denen viele gemeinnützige Organisationen stehen. Das Gesetz ist so kompliziert, dass der Status der Gemeinnützigkeit offenbar weniger von Zielen und Tätigkeiten eines Vereins abhängt als davon, wie viel Geld der Verein für Anwältinnen und Steuerberater ausgeben kann. Der Bundestag muss zügig Klarheit und Rechtssicherheit herstellen, um bürgerschaftliches Engagement für die Gesellschaft zu fördern statt in der Bürokratie zu zermalmen.
Schlagwort: Fallbeispiel
Der Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten Dona Carmen aus Frankfurt klagt nun gegen das Finanzamt Frankfurt auf Gemeinnützigkeit. Das hat der Verein Anfang Oktober 2017 mitgeteilt. Das Finanzamt hatte mit Schreiben vom 25. September 2015 als Antwort auf eine Steuererklärung die Gemeinnützigkeit entzogen. Der Verein hatte dagegen Einspruch erhoben, fast zwei Jahre später hat das Finanzamt am 24. August 2017 diesen Einspruch abgelehnt. Erst nach einem Einspruchsverfahren kann geklagt werden.
Das Finanzamt Frankfurt hat der Prostituiertenberatungsstelle Doña Carmen rückwirkend ab 2011 die Gemeinnützigkeit aberkannt und verlangt, dass der Verein sein Vermögen abführt. Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Koordinator der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“:
„Bund und Länder müssen das Gemeinnützigkeitsrecht ändern. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich selbstlos für die Allgemeinheit engagieren, können künftige Entscheidungen des Finanzamtes kaum vorhersagen und sind daher von Rechtsunsicherheit bedroht. Das Gesetz bildet heute nicht den gesellschaftlichen Konsens darüber ab, was gemeinnützig ist.
Auf einer Doppelseite nimmt sich die Frankfurter Rundschau in der Wochenendausgabe dem Thema Gemeinnützigkeit und politische Willensbildung an. Auf den Seiten 2 und 3 berichtet Attac-Geschäftsführerin Stephanie Handtmann im Interview von der laufenden Auseinandersetzung: „Wir sind seit Mai 2014 im Widerspruchsverfahren und erwarten im Herbst eine Entscheidung. Wir als Attac sind hundertprozentig davon überzeugt, dass wir gemeinnützig sind, und wir werden vor Gericht gehen, falls wir einen negativen Bescheid erhalten.“ Attac gehöre selbstverständlich zu den Organisationen, die sich für das Wohl der Allgemeinheit einsetzen. Sie berichtet auch davon, wie sehr es die Arbeit erschwert, wenn der steuerrechtliche Gemeinnützigkeits-Status fehlt. Die Gründung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ wird ebenfalls berichtet.
Am aktuellen Beispiel des Engagements für Flüchtende analysiert die Frankfurter Rundschau: „Wenn die Helfer Flüchtlingen Deutsch beibringen, alte Spielsachen und Kleidungsstücke aus dem Keller holen und sie in ihren Privatwohnungen unterbringen, übernehmen sie jedoch Aufgaben, die eigentlich organisatorische Angelegenheit des Staates wären. … Das Engagement der Bürger wird automatisch politisch, da sie öffentliche Aufgaben übernehmen.“
Stefan Nährlich, Geschäftsführer des Vereins Aktive Bürgerschaft, kommt mit der Forderung zu Wort, dass der Staat den gemeinnützigen Verbänden erlauben müsse, an der politischen Willensbildung mitzuwirken.
Die „Stuttgarter Nachrichten“ beleuchten mit der „Stiftung Familienunternehmen“ einen weiteren Fall, in dem sich ein Lobbyverband der Gemeinnützigkeit bedient. Diese Stiftung nimmt ganz offenbar Einfluss auf die politische Willensbildung, wenn sie gegen die Erbschaftssteuer kämpft – doch tut sie das nicht selbstlos und nicht im Interesse der Allgemeinheit, sondern für ganz spezifische Interessen, für einen sehr begrenzten Kreis von Begünstigten.
Soll es gemeinnützig sein, sich in politische Debatten einzumischen? In einer streitbaren Demokratie kann die Antwort nur „Ja!“ lauten. Doch unter welcher Bedingung sollte diese Einmischung steuerlich begünstigt sein? Sie muss selbstlos die Allgemeinheit fördern.
Die „Stuttgarter Nachrichten“ steigen prominent auf Seite 1 ein, liefern auf einer halben Zeitungsseite mehr Hintergrund und kommentieren schließlich: „Das Finanzamt streicht Attac die Gemeinnützigkeit, weil die linke Lobbytruppe eine Steuer auf Finanztransaktionen fordert.Und eine „Stiftung“, die die Abschaffung einer Steuer fordert – der Erbschaftsteuer – bleibt unbehelligt? Man muss kein Experte sein, um zu merken: Da passt etwas nicht zusammen.“
Als gemeinnützig anerkannt sein können nur Organisationen, die selbstlos die Allgemeinheit fördern. Die ARD-Reportage „Steuerfrei e. V. – Millionengeschäfte mit der Gemeinnützigkeit“ zeigte am 24. August 2015 Organisationen, die offenbar nicht selbstlos handeln, sondern nur im Interesse ihrer Mitglieder – und die dennoch als gemeinnützig anerkannt sind.
Unverständlich ist, dass anderen Organisationen die Gemeinnützigkeit entzogen wird, wenn sie selbstlos zur Förderung der Allgemeinheit an der politischen Willensbildung mitwirken. Die „Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik“ lobbyiiert für Waffenhersteller und ist als gemeinnützig anerkannt. Wenn Vereine wie Attac eine gerechte Steuerpolitik fordern, streicht das Finanzamt die Gemeinnützigkeit.
Die Reportage kritisiert etwas zu allgemein Schlupflöcher in der Gemeinnützigkeit, ohne den Unterschied zwischen Selbstlosigkeit und Förderung der Allgemeinheit deutlich zu machen. Sie zitiert mit Prof. Dr. Wolfram Richter eine Haltung, das Gemeinnützigkeitsrecht generell deutlich restriktiver zu handhaben, womit auch gesellschaftliches Engagement anders behandelt würde.
LobbyControl weist in einem Blog-Beitrag auf zwei weitere Beispiele hin, bei denen kommerzielle Interessen von Unternehmen mit den Aktivitäten an sie gebundener gemeinnütziger Organisationen vermischt werden.
Politiker und Juristen meinen gelegentlich, es brauche keine Gesetzesänderung, weil es bei den Problemen mit der politischen Willensbildung nur um Einzelfälle gehe. Doch das ist ein Irrtum. Wir haben von vielen Vereinen gehört, die wegen angeblich zu politischer Betätigung Probleme mit ihrem Finanzamt haben. Oft wird der Vorwurf noch vor einer Klage ausgeräumt, doch die Vereine sind damit extrem belastet. Wir haben einige erste Fallbeispiele zusammengestellt. An der Darstellung weiterer Fälle bzw. ausführlicher Fassungen arbeiten wir. Gerne nehmen wir auch Hinweise entgegen.