Der Staat kann mit Polizei und Justiz Verletzungen von Grundrechten, Rassismus und Hasskriminalität verfolgen und ahnden. Doch die Voraussetzungen einer Demokratie, Respekt und Akzeptanz gemeinsamer Werte, kann er nicht verordnen. Die Voraussetzungen dafür schaffen vor allem Bürgerinnen und Bürger durch ihr Zusammenleben, durch ihr Engagement in zivilgesellschaftlichen Organisationen. Doch genau dieses Engagement ist durch Lücken im Gemeinnützigkeitsrecht und das Attac-Urteil bedroht. Der Staat müsste noch vor Gesetzesänderungen Schutz geben, im ersten von drei Schritten mit einem Erlass des Bundesfinanzministeriums.