Wer Demonstrationen für Klimaschutz organisiert, müsste endlich nicht mehr um die Gemeinnützigkeit seines Umweltschutzvereins fürchten, wenn die Einigung der Landesfinanzminister von gestern endlich auch Gesetz wird. Wenn der Verein jedoch einen anderen Zweck hat – zum Beispiel Förderung von Kultur und Musik oder als Pfadfinder*innen-Verein Jugendförderung -, dann würden Aufruf und Teilnahme weiter die Gemeinnützigkeit gefährden. Deshalb braucht es auch eine Öffnung für gelegentliche Tätigkeiten über den eigenen Zweck hinaus – und weitere Zwecke wie Förderung der Menschenrechte und Schutz des Grundgesetzes. Denn Demos gegen Antisemitismus, Forderungen nach einer Parlamentsreform, die sind den vorhandenen Gemeinnützigkeits-Zwecken schwer zuzuordnen. Viele Vereine scheitern deshalb schon bei der Anerkennung der Satzung durchs Finanzamt.
Schlagwort: Finanzminister
Die Finanzminister*innen von Bund und Ländern haben sich auf einen Erlass geeinigt, um die in diesem Jahr befürchteten hunderten Aberkennungen der Gemeinnützigkeit in Folge des Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zunächst zu vermeiden. Das berichtete die Tageszeitung „taz“ am Freitag, 28. Februar 2020. Der Erlass soll eine Atempause verschaffen, um das Gesetz anzupassen. Das Bundesfinanzministerium ist mit der Initiative unter anderem einer Anregung unser Allianz nachgekommen. Wir versuchen hier, die Auswirkungen des noch nicht veröffentlichten Erlasses zu beschreiben.
(Stand 2. März 2020)
Ergänzung 5. Mai 2020: Bisher wurde dieser Erlass nicht veröffentlicht und es gibt verschiedene Auskünfte, ob und wie die Regelung tatsächlich gilt.
„Der Gesetzgeber hat … bewusst zwischen gemeinnützigen und politischen Zwecken unterschieden“, behauptet das Finanzamt Frankfurt in seinem Bescheid, mit dem es Attac die Gemeinnützigkeit aberkennt. „Wer politisch aktiv sein möchte, der wird in der bestehenden Parteienlandschaft bzw. Wählergemeinschaft sicher fündig werden“, schreibt der Bundesfinanzminister in einem Brief an die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. Warum das so nicht stimmt, warum es im Gesetz (Abgabenordnung) keine Trennung zwischen politischen und gemeinnützigen Zwecken gibt, warum jeder gemeinnützige Zweck politisch sein kann und wie dabei Parteien von Gemeinnützigen getrennt werden, hat Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz, in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau aufgeschrieben:
- „Wenn Politik gemeinnützig ist“ – http://www.fr-online.de/gastbeitraege/attac-wenn-politik-gemeinnuetzig-ist,29976308,34326778.html