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Schlagwort: Förderung des demokratischen Staatswesens

innn.it: Langer Streit um Demokratie-Förderung jetzt vor dem Bundesfinanzhof

Der Verein innn.it e.V., der das gleichnamige Petitionsportal innn.it betreibt, wehrt sich seit 2019 gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Berlin. Der Verein weigert sich, wie vom Finanzamt Berlin gefordert Petitionen an private Unternehmen und nicht staatliche Stellen zu löschen oder zu bepreisen. Diese seien nach Auffassung des Finanzamt gemeinnützigkeitsschädlich – nur Petitionen an staatliche Stellen würden unter den gemeinnützigen Zweck „Förderung des demokratischen Staatswesens“ fallen.

Der innn.it e.V. (ehemals Change.org-Verein) kann diese Argumentation nicht nachvollziehen und hat erfolgreich vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg geklagt. Das Finanzamt ging daraufhin in Revision. Die Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München findet am 12. Dezember 2024 statt, fünf Jahre nach Beginn der Auseinandersetzung. innn.it führt stellvertretend für etliche gemeinnützige Vereine in Deutschland einen Rechtsstreit, der eines der Probleme im Gemeinnützigkeitsrecht sichtbar macht.

Unklares Gemeinnützigkeitsrecht gefährdet zivilgesellschaftlichen Freiraum

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Debatte um die Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler

Zum heutigen Spiegel-Bericht zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:

„Die Berichte über den Bund der Steuerzahler zeigen, dass das Gemeinnützigkeitsrecht unscharf und veraltet ist. Das Recht überfordert die gemeinnützigen Organisationen ebenso wie die Finanzämter als Aufsicht, wie schon 2018 unsere Finanzamtstudie zeigte.
Dadurch wird das Gemeinnützigkeitsrecht willkürlich: Viele alltägliche Verstöße werden nie gerügt, doch in Einzelfällen werden Auseinandersetzungen über Jahre und bis hin zum Bundesfinanzhof geführt. Die Angst vor solchen Auseinandersetzungen ist Alltag und beschränkt das zivilgesellschaftliche Handeln. Das mag dazu beigetragen haben, dass vor wenigen Tagen der Status Deutschlands für Freiraum der Zivilgesellschaft von offen auf beeinträchtigt abgestuft wurde. Insbesondere der Zweck ‚Förderung des demokratischen Staatswesens‘ ist unklar und umstritten.

Deshalb muss die Ampel-Koalition endlich ihr Vorhaben umsetzen und das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert bringen. Der Abstieg im Zivilgesellschafts-Ranking sollte mindestens so ernst genommen werden wie ein Abstieg im olympischen Medaillenspiegel.“

innn.it e.V. gewinnt vor Finanzgericht – Vier Jahre Zitterpartie

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Gemeinnützigkeits-Klage des innn.it-Vereins (ehemals Change.org-Verein)

  • Finanzgericht Berlin-Brandenburg gibt innn.it e.V Recht
  • Nicht jeder Verein hat Kraft für Streit um Gemeinnützigkeit
  • Ampel muss endlich Vereinbarung umsetzen und Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren

Im Februar 2019 hatte die Petitions- und Kampagnenplattform innn.it (damals als Change.org-Verein) ihre Steuererklärung für die Jahre 2016 und 2017 eingereicht. Das Finanzamt Berlin verweigerte der „tatsächlichen Geschäftsführung“ des Vereins die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Nach Bescheiden und Widersprüchen verhandelte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg am 14.11.2023 in Cottbus die Klage von innn.it (Aktenzeichen 8 K 81298/22). innn.it teilte heute (15.11.2023) mit, dass das Finanzgericht der Klage des Vereins stattgegeben habe. Die schriftliche Urteilsbegründung wurde am 16.1.2024 veröffentlicht – siehe auch Pressemitteilung des Gerichts.
In der Verhandlung ging es insbesondere um die Auslegung des Zwecks „Förderung des demokratischen Staatswesens“, Unmittelbarkeit und der Abgrenzung von Partikularinteressen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eventuell wird die Finanzverwaltung in einer Revision vom Bundesfinanzhof fordern, den Zweck der Förderung des demokratischen Staatswesens erstmals umfassend auszulegen. Die Urteilsbegründung ging dem Verein einige Tage später zu.

innn.it-Verein klagt auf Gemeinnützigkeit – Nicht alle haben Kraft für so einen Streit

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Gemeinnützigkeits-Klage des innn.it-Vereins (ehemals Change.org)

  • Bekannte Fälle sind nur Spitze eines Eisbergs
  • Nicht jeder Verein hat Kraft für Streit um Gemeinnützigkeit
  • Ampel muss 2023 Vereinbarung umsetzen und Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren

Zur Mitteilung des innn.it-Vereins, dass er nun Klage auf Gemeinnützigkeit einreicht, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:

„Der Fall innn.it e.V. ist leider nur einer von vielen Fällen, in denen zivilgesellschaftliches Engagement durch das veraltete Gemeinnützigkeitsrecht ausgebremst wird. Das Bundeskabinett hat zwar gestern (14.12.2022) seinen Entwurf für ein Demokratiefördergesetz verabschiedet. Damit sollen zivilgesellschaftliche Organisationen finanziell gefördert werden, die sich für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit engagieren. Doch passende gemeinnützige Zwecke dafür fehlen weiterhin.

Finanzamt meint, Change.org fördert nicht nur Demokratie

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Gemeinnützigkeit des Change.org-Vereins

Zur Mitteilung des deutschen Change.org-Vereins, dass das Finanzamt ihm nun nach zwei Jahren Warten die Gemeinnützigkeit aberkannt hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Die bekannt gewordenen Gemeinnützigkeits-Fälle wie Change.org, Attac, DemoZ, Finanzwende oder VVN-BdA sind nur die Spitze des Eisbergs. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist zwar das Basisrecht zivilgesellschaftlicher Organisationen in Deutschland, aber beim Engagement für Demokratie und Menschenrechte oft mehr Hürde als Hilfe. Bundestag und Bundesrat hatten Ende 2020 die Chance verpasst, mit dem Jahressteuergesetz das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen. Es fehlen immer noch Zwecke und Klarstellungen zu politischer Einmischung. Deshalb sind viele Vereine und Stiftungen verunsichert und bleiben still. Nicht jeder gemeinnützige Verein hat die Kraft, sich mit dem Finanzamt zu streiten und damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Viele Vereine können einen Verlust der Gemeinnützigkeit keinesfalls riskieren. Deshalb streitet der Change.org-Verein stellvertretend für viele und verdient dafür Respekt.

Was das neue Attac-Urteil bedeutet

Die erneute Finanzgericht-Verhandlung über die Gemeinnützigkeit von Attac am 26. Februar 2020 hat unsere Kritik am fatalen und schlecht begründetem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigt. Die Richter des Hessischen Finanzgerichts nannten mehrere Lücken und Unklarheiten des BFH-Urteils, mussten aber dessen restriktiver Auslegung der politischen Bildung folgen. Das Landesgericht konnte daher – anders als in November 2016 – die Gemeinnützigkeit von Attac nicht bestätigen.

Finanzgericht Hessen kritisiert Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts zur Gemeinnützigkeit von Attac

  • Finanzgericht kritisiert Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs
  • Engagement für Demokratie braucht Rechtssicherheit

Der vierte Senat des Hessischen Finanzgerichts hat heute die Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit abgewiesen. Eine erneute Revision vor dem Bundesfinanzhof ist zugelassen und wahrscheinlich.

Genau ein Jahr zuvor hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das vorhergehende Urteil des Finanzgerichts aufgehoben, aber nicht abschließend über die Gemeinnützigkeit von Attac entschieden. Der BFH hatte dem Landesgericht enge Vorgaben zur Interpretation des Zwecks der politischen Bildung gemacht, aber nicht zu anderen Zwecken. Der Vorsitzende des hessischen Senats, Helmut Lotzgeselle, kritisierte das BFH-Urteil unter anderem als mit heißer Nadel gestrickt. Eine mögliche erneute Revision gebe dem Bundesgericht die Gelegenheit, sich den Fragen politischer Einmischung durch gemeinnützige Organisationen umfassend und fundiert zu widmen.

26.2.: Finanzgericht Hessen verhandelt erneut Gemeinnützigkeit von Attac

Exakt ein Jahr, nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) sein Attac-Urteil veröffentlichte, verhandelt am Mittwoch, 26. Februar, das Hessische Finanzgericht in Kassel erneut über die Gemeinnützigkeit von Attac. Denn das Verfahren war mit dem BFH-Urteil nicht abgeschlossen. Attac befindet sich nun seit sechs Jahren in einem unklaren Zustand. Die grundsätzliche Entscheidung zur Gemeinnützigkeit hatte große Verunsicherung in zivilgesellschaftlichen Organisationen verursacht und hektische, aber bisher ergebnislose Aktivitäten in Parteien und Regierungen ausgelöst.

Finanzamt: Change.org fördert nur Einzelinteressen

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zum drohenden Verlust der Gemeinnützigkeit des deutschen Change.org-Vereins

  • Finanzamt Berlin meint, der Change.org-Verein fördere nicht Allgemeinheit, sondern Einzelinteressen
  • Spender können wegen fehlendem Bescheid Spenden nicht geltend machen
  • Bundestag und Finanzministerium müssen Rechtssicherheit schaffen

Zum aktuellen Bericht des „Spiegel“ über die Gemeinnützigkeit des deutschen Change.org-Vereins erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 150 Vereinen und Stiftungen:

„Die bekannt gewordene Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit des Change.org-Vereins (neue Website: verein.innn.it) zeigt, dass die politische Einmischung gemeinnütziger Organisationen auf höchst gefährlichem Grund geschieht. Nach Attac, Campact, DemoZ und der VVN-BdA ist dies nun der fünfte in diesem Jahr bekannt gewordene Fall. Der Bundestag muss dringend Rechtssicherheit für das selbstlose Engagement für Demokratie, Menschenrechte und weitere wichtige Anliegen schaffen. Im Gesetz fehlen klare Zwecke für die Förderung von Demokratie und Grundrechten. Es fehlt eine Klarstellung, dass gemeinnützige Organisationen diese und andere Zwecke auch mit politischen Mitteln verfolgen dürfen.

BUND präsentiert Gesetzesentwurf zur Gemeinnützigkeit

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), eines der mehr als 120 Mitglieder der Allianz, hat konkrete Formulierungen zur Änderung der Abgabenordnung vorgeschlagen. Den Gesetzesentwurf präsentierte der BUND am 21. Juni 2019. Mit den Änderungen soll abgesichert werden, „dass Organisationen, die außerhalb der Parlamente politische Anliegen verfolgen, steuerrechtlich gefördert werden“. Damit nimmt der BUND Forderungen der Allianz und Debatten innerhalb der Allianz auf. Sein Gesetzesentwurf ist eine spannende Anregung für die Debatte.