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Schlagwort: Gemeinnützigkeit

Initiative Transparente Zivilgesellschaft öffnet sich für Organisationen ohne Gemeinnützigkeitsstatus

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Transparenz-Initiative ist schneller als Gesetzgeber
  • Wer an Gemeinnützigkeit scheitert, kann dennoch Mittelherkunft offenlegen
  • Gesetzgeber versäumt bisher Reform des Gemeinnütigkeitsrechts

Zur Öffnung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) für Organisationen ohne offiziellen Gemeinnützigkeitsstatus erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 170 Vereinen und Stiftungen:

„Im Namen von hunderten Initiativen und Vereinen sage ich Danke an den Trägerkreis der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Danke im Namen von Initiativen und Vereinen, die wegen Lücken im Gemeinnützigkeitsrecht nicht gemeinnützig sein können, aber gerne freiwillig ihre Finanzierung transparent machen wollen – und es nun mit einem gemeinsamen Standard können.

Aktuelle Forderungen und Analysen zu zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gemeinnützigkeit

In den vergangenen Tagen ist einiger Lesestoff zu nötigen Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht und zum Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft erschienen – teils im Zusammenhang mit der Corona-Krise, teils in ihrem Schatten. Die Krise macht deutlich, wie eingeschränkt der Blick des Staates auf diesen Sektor ist.

Corona-Krise und zivilgesellschaftliche Organisationen

Zivilgesellschaftliche Organisationen sind von der Corona-Krise spezifisch betroffen. Ihre einmischende, wachende und anwaltschaftliche Arbeit ist besonders wichtig. Bei Hilfsmaßnahmen sind sie oft nicht mitgedacht. Ihre Ressourcen sind oft geringer als die großer Unternehmen. Einige Tipps und Hinweise:

SWR-Feature: Zivilgesellschaft und Demokratie

55 Minuten zum Anhören: Dass eine freiheitliche Gesellschaft Organisationen der Zivilgesellschaft braucht, zeigt sich nicht nur in der Krise. Ein spannendes Feature über Zivilgesellschaft, Demokratie und natürlich dem zugehörigen Recht der Gemeinnützigkeit lief am 1. April (wirklich) auf SWR 2 und ist weiterhin online nachzuhören – sehr empfehlenswert, auch zum Weiterreichen (zum Beispiel an Lehrer*innen, die Stoff für ihren Gesellschaftskunde-Unterricht suchen).

Bundestag debattiert Gemeinnützigkeit: Streichung Beweislastumkehr

Im Bundestag gab es erneut eine Debatte zur Gemeinnützigkeit. Die lebendige Debatte am 13. März streifte viele Aspekte und zeigte, dass die Abgeordneten nach und nach die Vielfalt zivilgesellschaftlicher Organisationen und ihre Probleme verstehen – aber auch, dass dieser Weg noch nicht zu Ende gegangen ist. Anlass war ein Antrag der Linkspartei. Sie will aus der Abgabenordnung die Beweislastumkehr streichen. Diese Umkehr gilt bisher, wenn eine gemeinnützige Organisation in einem Verfassungsschutzbericht als extremistisch aufgeführt wird. Diese Streichung fordert auch die Allianz. Der Antrag wird nun weiter im Finanzausschuss beraten.

Erlass mildert Wirkung des Attac-Urteils – wem nutzt es?

Die Finanzminister*innen von Bund und Ländern haben sich auf einen Erlass geeinigt, um die in diesem Jahr befürchteten hunderten Aberkennungen der Gemeinnützigkeit in Folge des Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zunächst zu vermeiden. Das berichtete die Tageszeitung „taz“ am Freitag, 28. Februar 2020. Der Erlass soll eine Atempause verschaffen, um das Gesetz anzupassen. Das Bundesfinanzministerium ist mit der Initiative unter anderem einer Anregung unser Allianz nachgekommen. Wir versuchen hier, die Auswirkungen des noch nicht veröffentlichten Erlasses zu beschreiben.
(Stand 2. März 2020)

Ergänzung 5. Mai 2020: Bisher wurde dieser Erlass nicht veröffentlicht und es gibt verschiedene Auskünfte, ob und wie die Regelung tatsächlich gilt.

Was das neue Attac-Urteil bedeutet

Die erneute Finanzgericht-Verhandlung über die Gemeinnützigkeit von Attac am 26. Februar 2020 hat unsere Kritik am fatalen und schlecht begründetem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigt. Die Richter des Hessischen Finanzgerichts nannten mehrere Lücken und Unklarheiten des BFH-Urteils, mussten aber dessen restriktiver Auslegung der politischen Bildung folgen. Das Landesgericht konnte daher – anders als in November 2016 – die Gemeinnützigkeit von Attac nicht bestätigen.

Finanzgericht Hessen kritisiert Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts zur Gemeinnützigkeit von Attac

  • Finanzgericht kritisiert Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs
  • Engagement für Demokratie braucht Rechtssicherheit

Der vierte Senat des Hessischen Finanzgerichts hat heute die Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit abgewiesen. Eine erneute Revision vor dem Bundesfinanzhof ist zugelassen und wahrscheinlich.

Genau ein Jahr zuvor hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das vorhergehende Urteil des Finanzgerichts aufgehoben, aber nicht abschließend über die Gemeinnützigkeit von Attac entschieden. Der BFH hatte dem Landesgericht enge Vorgaben zur Interpretation des Zwecks der politischen Bildung gemacht, aber nicht zu anderen Zwecken. Der Vorsitzende des hessischen Senats, Helmut Lotzgeselle, kritisierte das BFH-Urteil unter anderem als mit heißer Nadel gestrickt. Eine mögliche erneute Revision gebe dem Bundesgericht die Gelegenheit, sich den Fragen politischer Einmischung durch gemeinnützige Organisationen umfassend und fundiert zu widmen.

Nach der Anhörung im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement

Dass das Bundesfinanzministerium noch keinen Gesetzesentwurf zur Reform der Gemeinnützigkeit vorgelegt hat, diesen aber noch für diese Legislaturperiode ankündigt, könne eine Chance sein, sagte Rupert Graf Strachwitz von der Maecenata Stiftung am Mittwoch, 29. Januar 2020, in der Anhörung zur Gemeinnützigkeit vor dem Bundestags-Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“. Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, appellierte an die Mitglieder des Ausschusses, sich als Schutzmacht zivilgesellschaftlicher Organisationen im Bundestag zu verstehen und über passende gesetzliche Grundlagen auch über die Legislaturperiode hinweg nachzudenken.

29. Januar: Anhörung Gemeinnützigkeit im Bundestags-Ausschuss

Wo bleibt eigentlich der Gesetzesentwurf zum Gemeinnützigkeitsrecht, den Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigt hat und den die Konferenz der Landesfinanzminister fordert? Es gibt keinen Zeitplan und der geplante Austausch der Bundesländer zu politischen Mitteln im Gemeinnützigkeitsrecht ist anders als geplant noch nicht Ende 2019 abgeschlossen. Sachlich sind Finanzministerien und Steuerpolitiker*innen zuständig. Fachlich ist das zivilgesellschaftliche Engagement auf verschiedene Ressorts verteilt. Ein nur kleiner Unterausschuss beschäftigt sich engagiert mit der ganzen Breite der Engagementpolitik – und nun auch erneut mit dem zum Recht der Gemeinnützigkeit. Der Bundestags-Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ hat darum für Mittwoch, 29. Januar 2020, 17 Uhr, eine öffentliche Anhörung im Paul-Löbe-Haus in Berlin angesetzt.