Die Debatte über Handlungsspielräume und Möglichkeiten zivilgesellschaftlicher Organisationen – oder deren Begrenzung – kristallisiert sich derzeit vor allem an der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der CDU-Parteitag hat im Dezember 2018 mit drei populistischen Beschlüssen Partikular-Interessen eine Bühne gegeben. Doch die Parteispitze macht bei den unsachlichen und falschen Anwürfe gegen die DUH mit. Was zuletzt geschah:
Schlagwort: Gemeinnützigkeit
Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
Liberale Demokratie braucht eigensinnige und einmischende Zivilgesellschaft statt Beschränkungen
Zum gestrigen Beschluss (Samstag, 8.12.2018) des CDU-Parteitags, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) zu überprüfen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:
„Die CDU ist herzlich eingeladen, mit uns und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen über nötige Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts zu diskutieren. Doch populistische Stimmungsmache gegen einzelne, politisch missliebige Vereine sind dieser Partei nicht würdig.
Wie verschieden bereits Länder innerhalb der EU die politische Tätigkeit, die politische Einmischung durch zivilgesellschaftliche Organisationen rechtlich regeln, haben der Irish Council of Civil Liberties und Civicus, ein weltweites Netzwerk für Bürgerbeteiligung, dargestellt. Anlass waren Probleme irischer Organisationen, die durch ihre Aktivitäten vom Wahlgesetze als unbeteiligte (dritte) Partei mit politischem Zweck klassifiziert wurden. Der Begriff „politischer Zweck“ ist dabei im Wahlgesetz breit angelegt. Die Untersuchung rät davon ab, diesen Begriff pauschal zu verwenden. Sie kritisiert den Rechtsrahmen in Deutschland.
Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
CDU zeigt erschreckende Unkenntnis über liberale Demokratie
Das Handelsblatt berichtete am Wochenende, dass für den CDU-Parteitag Anfang Dezember ein Antrag zur Annahme empfohlen ist, demnach die CDU sich für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) einsetzen soll. (Update zum Beschluss siehe hier.) Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen:
„Gemeinnützigkeit ist keine Gnade, die Parteien gewähren, sondern ein Status, der auf Grundlage von Gesetzen von Finanzämtern festgestellt oder aberkannt wird. Der Antrag der CDU Nordwürttemberg zeigt eine erschreckende Unkenntnis darüber, wie eine liberale Demokratie funktioniert und wie wichtig darin gerade Gruppen sind, die unabhängig Kritik äußern und als Wächter auf Parteien oder staatliche Organe schauen. Diese Organisationen brauchen Rechtssicherheit statt obrigkeitliche Drohungen.
Heute fallen der Beginn der Woche des bürgerschaftlichen Engagements und der Tag der Demokratie zusammen – eine gute Verbindung, denn Demokratie braucht eine starke, engagierte Zivilgesellschaft. Ohne Zivilgesellschaft gibt es keine Demokratie. Eine sich einmischende Zivilgesellschaft ist der Treibstoff der Demokratie. In Deutschland ist das Recht der Gemeinnützigkeit das prägende Recht für zivilgesellschaftliche Organisationen. Dieses Recht begrenzt jedoch den Raum für demokratisches Engagement. Denn wenn gemeinnützige Vereine oder Stiftungen sich für Demokratie oder Menschenrechte engagieren, wenn sie mit ihrem Engagement politische Forderungen verbinden, dann können sie existenzgefährdende Probleme mit der Gemeinnützigkeit bekommen.
Der Bundestag debattiert heute Nacht nach 23 Uhr über Grenzen der Gemeinnützigkeit. Anlass ist ein Antrag der FDP-Fraktion (Drucksache 19/2580), der allerdings keine Gesetzes-Änderungen vorschlägt und sich eher einem Einzelfall als Grundsatzfragen widmet. Im Antrag geht es um die Tierrechts-Organisation Peta. Die FDP fordert, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzen solle, „dass Körperschaften, deren Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks der Körperschaft gegen die geltenden Strafgesetze verstoßen oder zu einem solchen Rechtsbruch aufrufen, grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen dürfen“.
Die FDP-Fraktion im Bundestag hat zwar auf unsere Gesprächsangebote noch nicht reagiert, aber stellt bereits einen Antrag zum Thema Gemeinnützigkeit.
„Empfiehlt es sich, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und Tätigkeit von Non-Profit-Organisationen übergreifend zu regeln?“, fragt der 72. Deutsche Juristentag. Anderthalb Tage lang werden Fachleute in der Abteilung „Zivil-, Wirtschafts- und Steuerrecht“ den Rechtsrahmen zivilgesellschaftlicher Organisationen diskutieren. Die Tagung ist öffentlich und findet vom 25. bis 28. September 2018 in Leipzig statt, die Kerntage mit der Fachdebatte sind der 26. und 27. September.
Die am 22. März 2018 vorgestellte Studie über die Unklarheit des Gemeinnützigkeits-Rechts hat ein großes Echo ausgelöst. Zahlreiche Medien berichteten in Text und Ton (siehe unten), teilweise prominent auf Zeitungs-Titelseiten. Die Finanzamt-Studie zielt natürlich vor allem auf diejenigen, die das Recht setzen.