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Konflikte zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Finanzämtern um die Gemeinnützigkeit sind keine Einzelfälle, wie immer wieder behauptet wird. Zu politischer Einmischung, zum Schutz der Menschenrechte oder für mehr Demokratie ist die Abgabenordnung als zugrunde liegendes Gesetz nicht eindeutig und führt deshalb zu völlig verschiedenen Ergebnissen. Das belegt die Finanzamt-Studie mit dem Titel „Engagiert Euch – nicht? Wie das Gemeinnützigkeitsrecht politisches Engagement behindert“, die die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ mit Unterstützung der Otto Brenner Stiftung durchgeführt hat. Je ein Drittel aller zuständigen Finanzämter wurde mit jeweils identischen Satzungen angeschrieben. Die Hälfte der Antworten bestätigte die Gemeinnützigkeit, die andere Hälfte nicht. Je deutlicher die politische Einmischung war, desto geringer die Anerkennungsquote – aber nie so gering, dass die anerkennenden Finanzämter eine Minderheit gewesen wären.
Schlagwort: Gemeinnützigkeit
Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Otto Brenner Stiftung (OBS) und Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ vom 22. März 2018
- Studie vorgestellt: Wie das Gemeinnützigkeitsrecht politisches Engagement erschwert
- Forderung: Gemeinnützigkeitsrecht muss dringend ergänzt werden
Nach zweieinhalb Jahren hat das Finanzamt Frankfurt dem „Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten Dona Carmen“ die Gemeinnützigkeit zurückgegeben und damit seine ursprüngliche Entscheidung als falsch eingestanden. Die Auseinandersetzung zeigt Probleme, vor denen viele gemeinnützige Organisationen stehen. Das Gesetz ist so kompliziert, dass der Status der Gemeinnützigkeit offenbar weniger von Zielen und Tätigkeiten eines Vereins abhängt als davon, wie viel Geld der Verein für Anwältinnen und Steuerberater ausgeben kann. Der Bundestag muss zügig Klarheit und Rechtssicherheit herstellen, um bürgerschaftliches Engagement für die Gesellschaft zu fördern statt in der Bürokratie zu zermalmen.
Der am 7. Februar 2018 von CDU, SPD und CSU vorgelegte Entwurf eines Koalitionsvertrages erfüllt die Hoffnungen nicht, die das Sondierungsergebnis vier Wochen zuvor geweckt hatte bezüglich eines besseren Rechtsrahmens für selbstlose zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich in politische Entscheidungen einmischen. Diese Einmischung ist für eine offene und lebendige Demokratie wichtig, weil diese Organisationen ein Gegengewicht zu eigennützigen Lobbyisten bilden. Nicht im eigenen Interesse und nicht im Interesse ihrer Mitglieder weisen sie auf Gefahren und Fehlentwicklungen hin, bringen Sachverstand, Wissen und zusätzliche Perspektiven ein. Sie sprechen für wenig gehörte Minderheiten oder für Werte und Grundprinzipien wie Grund- und Menschenrechte. Die Funktion dieser Organisationen ist wichtig für Demokratie-Politik.
„Gemeinnützigkeitsrecht verbessern“ haben CDU, CSU und SPD als ein Vorhaben in ihre Sondierungsergebnisse vom 15. Januar 2018 geschrieben (Seite 18). Weiter haben sie vereinbart:
- „Stärkung politischer und kultureller Bildung“ und
- „bessere Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement, dazu wollen wir bestehende Regelungen entbürokratisieren“.
Das wäre eine gute Basis, um mit dieser Konstellation erhebliche Verbesserungen für gesellschaftlich engagierte zivilgesellschaftliche Organisationen zu erreichen und bisherige Probleme zu beseitigen.
Noch sondieren CDU, SPD und CSU, ob sie überhaupt in Koalitionsverhandlungen einsteigen wollen. Was jenseits anderer Themen politisch ein gutes Zeichen ist: Die Parteien sprachen separat über „Bürgerbeteiligung/Stärkung der Demokratie“, statt diese zentralen Themen auf andere Ressorts verteilt unter ferner liefen zu behandeln.
Vor mehr als einem Jahr hatte das Hessische Finanzgericht Attac für gemeinnützig erklärt. Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) der Beschwerde des Finanzamtes stattgegeben. Dies bedeutet, dass ein Revisionsverfahren stattfindet und Attac weiterhin nicht rechtskräftig als gemeinnützig anerkannt ist. BFH-Revisionen dauern durchschnittlich 18 Monate. Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac geht damit ins fünfte Jahr.
Den Schaden haben vor allem die Mitglieder und Unterstützer des globalisierungskritischen Netzwerks, die ihre selbstlosen Spenden nicht von der Steuer absetzen können – anders als politisch wirksame Beiträge an Parteien, Gewerkschaften oder Berufsverbände wie den Bundesverband der Deutschen Industrie. Auch andere gemeinnützige Organisationen nehmen selbstverständlich steuerbegünstigt Einfluss auf die politische Willensbildung, zum Beispiel die „Stiftung Familienunternehmen“.
Darf ein gemeinnütziger Verein vor den Zielen einer politischen Partei warnen, weil diese aus seiner Sicht gegenläufig zu seinen gemeinnützigen Zielen und Werten stehen? Mit dieser Frage sieht sich die Kampagnen-Organisation Campact durch eine Anzeige einer AfD-Bundestagsabgeordneten beim Finanzamt konfrontiert. Die Abgeordnete fordert, dem Verein die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.
„Wir wollen mehr Rechtssicherheit im Gemeinnützigkeitssektor schaffen“, hatten die Sondierer von CDU, CSU, FDP und Grünen auf Seite 47 ihres Ergebnis-Papiers geschrieben, ganz ohne eckige Klammern. Das Papier sollte Grundlage einer Einigung der Jamaika-Parteien sein. Auf der Grundlage wäre dann eine Koalition verhandelt worden. Doch vier Tage später erklärte die FDP das Scheitern der Sondierungen. Die Formulierungen zu „Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement“ seien überhaupt nicht kontrovers gewesen
Die Linkspartei schreibt in ihrem am 11. Juni 2017 beschlossenen Wahlprogramm auf Seite 112 im Kapitel „Für eine Demokratie, in der es etwas zu entscheiden gibt“: