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Schlagwort: Gemeinnützigkeitsrecht

Was vielleicht im Koalitionsvertrag zu Zivilgesellschaft und Gemeinnützigkeit steht

Das Gemeinnützigkeitsrecht wird vereinfacht. Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird modernisiert. Wenn die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen der Koalitionsverhandlungen von CDU, SPD und CSU so in den Vertrag kommen, gäbe es erneut große Chancen für ein zeitgemäßes Gemeinnützigkeitsrecht zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Am 24. März 2025 sollten die 17 Arbeitsgruppen zu den Koalitionsverhandlungen von CDU, SPD, CSU ihre Arbeit abschließen und ihre Berichte mit Einigungen an die Steuerungsgruppe übergeben. Im Laufe der Woche wurden diese Berichte öffentlich – und zeigen zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts überraschend positive Vorhaben.

Update: Die Arbeitsgruppen-Ergebnisse wurden weitgehend so (auch so unsortiert) in den Koalitionsvertrag übernommen.

Fünf Punkte um Demokratie zu schützen, Zivilgesellschaft zu stärken

Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, SPD und CSU bieten die Gelegenheit, zentrale Maßnahmen zum Schutz der Demokratie und zur Stärkung der Zivilgesellschaft verbindlich zu verankern. Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, die Amadeu Antonio Stiftung, Campact e.V. und die Gesellschaft für Freiheitsrechte fordern die künftige Bundesregierung auf, den Einsatz der Zivilgesellschaft aktiv zu unterstützen.

Dazu haben wir ein Fünf-Punkte-Papier vorgelegt und an die Verhandelnden übermittelt. Darin geht es sowohl um nötige Fördermittel für Demokratiearbeit als auch um die überfällige Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, den Schutz von Engagierten und der Bekämpfung von Desinformation. Das Papier wäre eine Operationalisierung des von den Parteien im Sondierungspapier vereinbarten Satzes: „Wir wollen unsere Demokratie stärken und schützen.“

Kritik an Politik muss keine Parteipolitik sein

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Kritik aus CDU/CSU an Demokratie-Demonstrationen

  • Politische Einmischung ist zweckgebunden, nicht parteipolitisch motiviert
  • Fehler bei Parteien, wenn sie Vereine nach Farben sortieren
  • Kritik aus der Zivilgesellschaft macht Demokratie lebendig und stabil

Zu den Medienberichten über Aussagen des CDU-Politikers Mathias Middelberg über „Stimmungsmache“ durch gemeinnützige Organisationen gegen seine Partei erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:

„Es ist zunächst ein Problem nicht nur des Parteipolitikers Mathias Middelberg, dass er politische Aktivitäten von gemeinnützigen Organisationen durch seine Parteibrille betrachtet und bewertet.

Ich erlebe immer wieder, dass Politiker:innen Vereine nach Parteifarben sortieren: rot-grüne Vereine, CDU-nahe Vereine. Das ist Unfug.

Wahlprogramme 2025 in einem Bild zum Teilen

Unsere Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 bezüglich Gemeinnützigkeitsrecht und Recht der Zivilgesellschaft haben wir hier in Bildern zum Teilen auf Social-Media zusammengefasst (Sharepics). Die Bilder können in Abfolge als gesamtes Set geteilt werden (Story) oder ggf. auch einzeln. Wir bitten um eine Verlinkung auf die Analyse, ggf. auf die Beiträge zu den jeweiligen Partei-Programmen. Wir haben zwei Varianten (Set 1 und Set 2 – zu letzterem blättern). Klick aufs Bild führt zur größeren Datei. Die Sets können auch zusammen hier als komprimierte Zip-Datei geladen werden. Set 1 sind JPG-Dateien, Set 2 PNG-Dateien.

Gemeinnützigkeits-Themen in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 wird der Bundestag neu gewählt. Aus den klaren und klugen Vereinbarungen zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor drei Jahren in ihren Koalitionsvertrag schrieben, ist nichts geworden. In den Wahlprogrammen zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 wird das Gemeinnützigkeitsrecht und das Recht der Zivilgesellschaft von den Parteien nun erneut unterschiedlich stark behandelt. Wir geben auf dieser Seite eine Übersicht über die Wahlprogramme der relevanten Parteien zu unseren Themen. Weitere Informationen zur Bundestagswahl und den Koalitionsverhandlungen immer wieder hier.

Bundestag verzichtet auf Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Verabschiedung des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) ohne Gemeinnützigkeit

  • Vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts landet im parlamentarischen Mülleimer
  • Steuergesetz wird ohne Reform Gemeinnützigkeit verabschiedet
  • Seit Jahren keine parlamentarische Mehrheit für sicheren Rechtsrahmen der Zivilgesellschaft – trotz EU-Rügen

Zur für heute Nachmittag (15:50 Uhr) im Bundestag geplanten Verabschiedung des geschrumpften Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) – Zusatzpunkt 11, Drucksache 20/12778 – erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von 200 Vereinen und Stiftungen:

„Die drei Ampel-Parteien hatten sich vor drei Jahren mit konkreten Formulierungen im Koalitionsvertrag auf eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts geeinigt: Neue Zwecke, Rechtssicherheit für politische Einmischung und mehr. Dieses Fortschrittsversprechen landet heute in der parlamentarischen Mülltonne.

Sammlung: Forderungen zur Bundestagswahl 2025 rund um Engagementpolitik und Gemeinnützigkeit

Die verkürzte Zeit bis zur Bundestagswahl stellt nicht nur Parteien und Kandidat:innen vor Herausforderungen, sondern auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die selbstlos Themen vertreten und zu diesen Themen auf Festlegungen der demokratischen Parteien drängen. Viele Organisationen hatten sich darauf vorbereitet, ab Jahresende auf den Programm-Prozess der Parteien einzuwirken – doch nun werden Programme von Parteitagen bereits im Januar 2025 beschlossen. Die Parteivorstände legen ihre Entwürfe vor, die kaum noch verändert werden, weil der Wahlkampf bereits läuft. Damit ist ein demokratischer Willensbildungsprozess beschnitten: Innerhalb der Parteien, aber auch durch Einwirkung darauf. Die demokratischen Parteien sollten das Problem sehen und den Austausch weitmöglichst nachholen. Papiere, die jetzt veröffentlicht werden, sollten in Koalitionsverhandlungen und in der Regierungsbildung eine Rolle spielen.
Hier eine Zusammenstellung sicher nur eines Ausschnitts von Positionen und Papieren rund um Gemeinnützigkeitsrecht, Engagementpolitik, Recht der Zivilgesellschaft.

Endspurt im Bundestag: Gemeinnützigkeitsrecht am 17.10.2024 im Plenum (und dann doch verschoben)

Nachdem die von der Ampel-Koalition vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts lange vor allem aus Ankündigungen bestand, geht es nun sehr schnell. Nach aktuellem Stand soll der Bundestag am Donnerstag, 17. Oktober, ein Paket mehrerer Steuergesetze final beschließen, die auch Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht enthalten. Der Koalitionsvertrag wird damit jedoch nur marginal umgesetzt.

Rechtstaatlichkeit und Civic Spaces – Berichte aus 2024 (Stand August 2024)

In der ersten Jahreshälfte 2024 wurden diverse Berichte zum Zustand der Rechtsstaatlichkeit und damit zusammenhängender zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume (sog. Civic Space) in der EU und Deutschland veröffentlicht – auch in Anbetracht des Trends der Shrinking Civic Spaces (siehe hierzu auch unser voriges Themen-Dossier). Zentrale Bereiche, die dabei analysiert wurden, sind unter anderem die Pressefreiheit, die Justiz, Checks and Balances (Gewaltenteilung und Kontrolle), das Verhältnis der Zivilgesellschaft zur Politik, die Versammlungsfreiheit sowie die Kontrolle und Ermöglichung der Vereinigungsfreiheit, auch mit Bezug zu unserem Thema, der Gemeinnützigkeit als Basis vieler Vereinigungen.

Kabinett beschließt Steuerfortentwicklungsgesetz – mit wenig Verbesserung für Gemeinnützigkeit

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zum Kabinettsbeschluss des Jahressteuergesetz II – betreffend Gemeinnützigkeitsrecht

• Das Bundeskabinett hat heute Vormittag (am 24.07.2024) den Entwurf des Jahressteuergesetz II entschieden (nun umbenannt in Steuerfortentwicklungsgesetz)
• Er bleibt deutlich hinter dem zurück, worauf sich im Koalitionsvertrag geeinigt wurde und was zum Schutz lebendiger Zivilgesellschaft nötig wäre
• ab September muss im Parlamentsverfahren vom Bundestag nachgebessert werden