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Schlagwort: Gemeinnützigkeitsrecht

Tag der Demokratie und Woche des bürgerschaftlichen Engagements

Heute fallen der Beginn der Woche des bürgerschaftlichen Engagements und der Tag der Demokratie zusammen – eine gute Verbindung, denn Demokratie braucht eine starke, engagierte Zivilgesellschaft. Ohne Zivilgesellschaft gibt es keine Demokratie. Eine sich einmischende Zivilgesellschaft ist der Treibstoff der Demokratie. In Deutschland ist das Recht der Gemeinnützigkeit das prägende Recht für zivilgesellschaftliche Organisationen. Dieses Recht begrenzt jedoch den Raum für demokratisches Engagement. Denn wenn gemeinnützige Vereine oder Stiftungen sich für Demokratie oder Menschenrechte engagieren, wenn sie mit ihrem Engagement politische Forderungen verbinden, dann können sie existenzgefährdende Probleme mit der Gemeinnützigkeit bekommen.

Donnerstag: Bundestag diskutiert FDP-Antrag zu Gemeinnützigkeit

Der Bundestag debattiert heute Nacht nach 23 Uhr über Grenzen der Gemeinnützigkeit. Anlass ist ein Antrag der FDP-Fraktion (Drucksache 19/2580), der allerdings keine Gesetzes-Änderungen vorschlägt und sich eher einem Einzelfall als Grundsatzfragen widmet. Im Antrag geht es um die Tierrechts-Organisation Peta. Die FDP fordert, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzen solle, „dass Körperschaften, deren Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks der Körperschaft gegen die geltenden Strafgesetze verstoßen oder zu einem solchen Rechtsbruch aufrufen, grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen dürfen“.

Auftrag für die Regierungskoalition: Zivilgesellschaft stärken

Die neue Bundesregierung aus CDU, SPD und CSU ist nun im Amt und arbeitet. Die Regierung formiert sich langsam, neue Minister*innen finden sich in ihre Aufgaben ein und wechseln Staatssekretär*innen aus. Eine Ministerin für Zivilgesellschaft gibt es nicht, auch kein Ministerium für Demokratie. Doch der Koalitionsvertrag steckt voller Aufträge, die Zivilgesellschaft zu stärken. Dieses Arbeitsprogramm muss abgearbeitet werden.

Finanzamt-Studie: Gemeinnützigkeitsrecht muss verbessert werden

(Direkt zum Download der Studie: PDF, 3 Megabyte)
Konflikte zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Finanzämtern um die Gemeinnützigkeit sind keine Einzelfälle, wie immer wieder behauptet wird. Zu politischer Einmischung, zum Schutz der Menschenrechte oder für mehr Demokratie ist die Abgabenordnung als zugrunde liegendes Gesetz nicht eindeutig und führt deshalb zu völlig verschiedenen Ergebnissen.  Das belegt die Finanzamt-Studie mit dem Titel „Engagiert Euch – nicht? Wie das Gemeinnützigkeitsrecht politisches Engagement behindert“, die die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ mit Unterstützung der Otto Brenner Stiftung durchgeführt hat. Je ein Drittel aller zuständigen Finanzämter wurde mit jeweils identischen Satzungen angeschrieben. Die Hälfte der Antworten bestätigte die Gemeinnützigkeit, die andere Hälfte nicht. Je deutlicher die politische Einmischung war, desto geringer die Anerkennungsquote – aber nie so gering, dass die anerkennenden Finanzämter eine Minderheit gewesen wären.

Engagiert Euch – nicht: Wie das Gemeinnützigkeitsrecht politisches Engagement erschwert

Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Otto Brenner Stiftung (OBS) und Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ vom 22. März 2018

  • Studie vorgestellt: Wie das Gemeinnützigkeitsrecht politisches Engagement erschwert
  • Forderung: Gemeinnützigkeitsrecht muss dringend ergänzt werden

Koalitionsvertrag und Demokratie-Politik: Chancen und Herausforderungen

Der am 7. Februar 2018 von CDU, SPD und CSU vorgelegte Entwurf eines Koalitions­vertrages erfüllt die Hoffnungen nicht, die das Sondierungsergebnis vier Wochen zu­vor geweckt hatte bezüglich eines besseren Rechtsrahmens für selbstlose zivilgesell­schaftliche Organisationen, die sich in politische Entscheidungen einmischen. Diese Einmischung ist für eine offene und lebendige Demokratie wichtig, weil diese Organi­sationen ein Gegengewicht zu eigennützigen Lobbyisten bilden. Nicht im eigenen In­teresse und nicht im Interesse ihrer Mitglieder weisen sie auf Gefahren und Fehlent­wicklungen hin, bringen Sachverstand, Wissen und zusätzliche Perspektiven ein. Sie sprechen für wenig gehörte Minderheiten oder für Werte und Grundprinzipien wie Grund- und Menschenrechte. Die Funktion dieser Organisationen ist wichtig für Demokratie-Politik.

CDU, SPD, CSU vereinbaren: Gemeinnützigkeitsrecht verbessern

Gemeinnützigkeitsrecht verbessern“ haben CDU, CSU und SPD als ein Vorhaben in ihre Sondierungsergebnisse vom 15. Januar 2018 geschrieben (Seite 18). Weiter haben sie vereinbart:

  • „Stärkung politischer und kultureller Bildung“ und
  • „bessere Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement, dazu wollen wir bestehende Regelungen entbürokratisieren“.

Das wäre eine gute Basis, um mit dieser Konstellation erhebliche Verbesserungen für gesellschaftlich engagierte zivilgesellschaftliche Organi­sationen zu erreichen und bisherige Probleme zu beseitigen.

Demokratie ist nicht Sache der Politik allein

Der neue Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier will für die Demokratie streiten – so, wie es viele zivilgesellschaftliche Organisationen seit Jahren tun. In seiner Antrittsrede nach seiner Vereidigung am 22. März 2017 erinnerte er daran, „dass die Demokratie weder selbstverständlich noch mit Ewigkeitsgarantie ausgestattet ist. Dass sie – einmal errungen – auch wieder verloren gehen kann, wenn wir uns nicht um sie kümmern.“ Es bleibe diese Aufgabe: „Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte verteidigen.“ Wer Partei für die Demokratie ergreife, werde ihn an seiner Seite haben, denn schließlich: „Streiten für Demokratie ist nicht Sache der Politik allein.

„Bürgerschaftliches Engagement ist immer politisch“

… sagte Dr. Rolf Möhlenbrock, Unterabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium, am 22. März 2017 während einer Anhörung über Gemeinnützigkeit im Bundestags-Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“. Der Bundestag fasst die zweistündige Anhörung auf seiner Website so zusammen: „Experten: Steuerlicher Gemeinnützig­keits­ka­ta­log ist unvollständig.“ Außer Möhlenbrock waren als Experten geladen Stefan Diefenbach-Trommer für die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ und Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement.

(Aktualisierung 18. April 2017: Umfassendes Protokoll der Anhörung als PDF)