Am Dienstag, 26. Oktober, 9 Uhr, findet eine Online-Podiumsdiskussion zu nötigen Reformen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts aus dem Blickwinkel der europäischen Menschenrechte statt, veranstaltet von Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ und weiteren Organisationen. Eine kostenfreie Anmeldung ist möglich. Anlass ist ein Gutachten der Jura-Professorin Patricia Wiater zu „Menschenrechtlichen Rahmenbedingungen für die Behandlung gemeinnütziger Organisationen“ im Auftrag der GFF.
Schlagwort: Gesellschaft für Freiheitsrechte
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute (2.8.2021) einen 31 Seiten starken Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des demokratischen Engagements und einer lebendigen Zivilgesellschaft“ veröffentlicht. Die GFF, eine von mehr als 180 Mitgliedsorganisationen der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, macht damit konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Forderungen der Allianz. und geht noch darüber hinaus, etwa mit einer Regelung, die Herkunft hoher Spenden ab ca. 50.000 Euro zu veröffentlichen und die Öffnungsklausel für künftige neue gemeinnützige Zwecke zu erweitern. Der Gesetzesentwurf mit konkreten Formulierungen stellt die Diskussion auf die Füße und zwingt Parteien, sich auf die Forderungen einzulassen statt etwa mit „das ist sehr kompliziert“ zu antworten.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
- Gesellschaft für Freiheitsrechte legt Gesetzesentwurf vor
- Wichtige Diskussionsgrundlage für politische Debatte
- Entwurf greift alle Forderungen der Allianz auf
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), eine von mehr als 180 Mitgliedsorganisationen der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, hat heute einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Forderungen der Allianz macht. Über die Forderungen der Allianz hinaus schlägt der Entwurf unter anderem vor, die Herkunft hoher Spenden ab ca. 50.000 Euro zu veröffentlichen und die Öffnungsklausel für künftige neue gemeinnützige Zwecke zu erweitern.
Es gibt keine verfassungsrechtlichen Grenzen für die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen zugunsten ihrer Zwecke. Auch die Aufnahme politischer Willensbildung als eigener Zweck ins Gesetz ist möglich. Eine Gleichbehandlung zivilgesellschaftlicher Organisationen mit Parteien ist verfassungswidrig, da zwischen ihnen markante Unterschiede bestehen, etwa die Teilnahme an Wahlen. Bundestag und Bundesrat haben also erhebliche Spielräume, das Gemeinnützigkeitsrecht zu erweitern – wenn sie wollen. Das sind Ergebnisse eines Rechtsgutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am 2. Mai 2020 veröffentlicht hat. Darin hat Prof. Dr. Sebastian Unger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschafts- und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum, die „Politische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften“ untersucht.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
- Rechtsgutachten bestätigt große Spielräume für politische Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen
- Gesetzesänderungen hängen an politischem Willen, nicht an verfassungsrechtlichen Grenzen
- Pressegespräch am Montag
Zum gestern von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veröffentlichten Rechtsgutachten zu politischer Betätigung gemeinnütziger Körperschaften erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 170 Vereinen und Stiftungen:
„Das Gutachten des Jura-Professors Sebastian Unger zeigt, dass der Gesetzgeber mehr Spielräume im Gemeinnützigkeitsrecht hat als Finanzministerien oft behaupten. Damit bestätigt der Verfassungsrechtler unsere Forderungen zu Klarstellungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Wie stark das zivilgesellschaftliche Engagement für Menschenrechte und Demokratie, als selbstlose Anwälte und Wächter von Institutionen sein darf, ist keine rechtliche Frage, sondern hängt ausschließlich vom politischen Willen ab.
An die 200 Teilnehmer*innen aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, Finanzverwaltung, Wissenschaft, Politik und Steuerberatung diskutierten am Donnerstag, 26. September 2019, über „Wege zu einem neuen Regelungsregime des Gemeinnützigkeitsrechts“. Die Fachtagung wurde von der Allianz gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veranstaltet.