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Schlagwort: Gesetzesentwurf

Gesetzesentwurf zu Gemeinnützigkeit: Überblick zum Vorschlag der Gesellschaft für Freiheitsrechte

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute (2.8.2021) einen 31 Seiten starken Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des demokratischen Engagements und einer lebendigen Zivilgesellschaft“ veröffentlicht. Die GFF, eine von mehr als 180 Mitgliedsorganisationen der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, macht damit konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Forderungen der Allianz.  und geht noch darüber hinaus, etwa mit einer Regelung, die Herkunft hoher Spenden ab ca. 50.000 Euro zu veröffentlichen und die Öffnungsklausel für künftige neue gemeinnützige Zwecke zu erweitern. Der Gesetzesentwurf mit konkreten Formulierungen stellt die Diskussion auf die Füße und zwingt Parteien, sich auf die Forderungen einzulassen statt etwa mit „das ist sehr kompliziert“ zu antworten.

Gesetzesentwurf zu Gemeinnützigkeit stellt Diskussion auf die Füße

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Gesellschaft für Freiheitsrechte legt Gesetzesentwurf vor
  • Wichtige Diskussionsgrundlage für politische Debatte
  • Entwurf greift alle Forderungen der Allianz auf

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), eine von mehr als 180 Mitgliedsorganisationen der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, hat heute einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Forderungen der Allianz macht. Über die Forderungen der Allianz hinaus schlägt der Entwurf unter anderem vor, die Herkunft hoher Spenden ab ca. 50.000 Euro zu veröffentlichen und die Öffnungsklausel für künftige neue gemeinnützige Zwecke zu erweitern.

Nach der Anhörung im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement

Dass das Bundesfinanzministerium noch keinen Gesetzesentwurf zur Reform der Gemeinnützigkeit vorgelegt hat, diesen aber noch für diese Legislaturperiode ankündigt, könne eine Chance sein, sagte Rupert Graf Strachwitz von der Maecenata Stiftung am Mittwoch, 29. Januar 2020, in der Anhörung zur Gemeinnützigkeit vor dem Bundestags-Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“. Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, appellierte an die Mitglieder des Ausschusses, sich als Schutzmacht zivilgesellschaftlicher Organisationen im Bundestag zu verstehen und über passende gesetzliche Grundlagen auch über die Legislaturperiode hinweg nachzudenken.

29. Januar: Anhörung Gemeinnützigkeit im Bundestags-Ausschuss

Wo bleibt eigentlich der Gesetzesentwurf zum Gemeinnützigkeitsrecht, den Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigt hat und den die Konferenz der Landesfinanzminister fordert? Es gibt keinen Zeitplan und der geplante Austausch der Bundesländer zu politischen Mitteln im Gemeinnützigkeitsrecht ist anders als geplant noch nicht Ende 2019 abgeschlossen. Sachlich sind Finanzministerien und Steuerpolitiker*innen zuständig. Fachlich ist das zivilgesellschaftliche Engagement auf verschiedene Ressorts verteilt. Ein nur kleiner Unterausschuss beschäftigt sich engagiert mit der ganzen Breite der Engagementpolitik – und nun auch erneut mit dem zum Recht der Gemeinnützigkeit. Der Bundestags-Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ hat darum für Mittwoch, 29. Januar 2020, 17 Uhr, eine öffentliche Anhörung im Paul-Löbe-Haus in Berlin angesetzt.

Finanzminister sollten auch Engagement für Menschenrechte würdigen

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

Zu den gestern auch von den Landesfinanzministern angemahnten Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 130 Vereinen und Stiftungen:

„Es ist erfreulich, dass sich die Finanzminister für gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Engagement Ehrenamtlicher für die Gesellschaft einsetzen. Allerdings würde ich von den CDU-Finanzministern gerne auch eine Aussage hören über den Wert des selbstlosen Engagements für Menschenrechte, gegen Rassismus, für Minderheiten und für die Demokratie.

Landesfinanzminister wollen neue Zwecke: Klimaschutz und Dorfverschönerung

Die 16 Landesfinanzminister haben sich am 26. September 2019 darauf geeinigt, dass Klimaschutz ein neuer gemeinnütziger Zweck werden soll. Sie fordern das Bundesfinanzministerium auf, dies und weitere Vorschläge in einen Gesetzesentwurf zu übernehmen, der noch bis Jahresende vom Bundestag beschlossen werden soll. Weitere neue gemeinnützige Zwecke sollen auch „Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder Orientierung diskriminiert werden“ und die Förderung der Ortsverschönerung sein.

BUND präsentiert Gesetzesentwurf zur Gemeinnützigkeit

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), eines der mehr als 120 Mitglieder der Allianz, hat konkrete Formulierungen zur Änderung der Abgabenordnung vorgeschlagen. Den Gesetzesentwurf präsentierte der BUND am 21. Juni 2019. Mit den Änderungen soll abgesichert werden, „dass Organisationen, die außerhalb der Parlamente politische Anliegen verfolgen, steuerrechtlich gefördert werden“. Damit nimmt der BUND Forderungen der Allianz und Debatten innerhalb der Allianz auf. Sein Gesetzesentwurf ist eine spannende Anregung für die Debatte.

Länder diskutieren Gemeinnützigkeit kontrovers

Während der Finanzministerkonferenz (FMK) am 22. und 24. Mai 2019 in Berlin wurde offenbar ausgiebig und kontrovers über Gemeinnützigkeit diskutiert. Das Treffen ist nicht öffentlich und Details kommen kaum durch die geschlossenen Türen. Aber verschiedene Erklärungen reflektieren die Stimmung. Bis Ende 2019 sollen Fragen der Rechtssicherheit und des politischen Engagements gemeinnütziger Organisationen geprüft werden, zu denen es noch keinen Konsens gab. Einzelne Minister*innen positionieren sich offensiv mit ihren weiter gehenden Forderungen. Die FAZ schreibt, CDU und CSU würden für Beschränkungen eintreten.