Die neue Regierungskoalition nimmt sich mehr Fortschritt vor – auch bei Gemeinnützigkeit und der Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Wir stellen hier wichtigste Aussagen zusammen. Auf den Koalitionsvertrag haben sich die Spitzen der Ampel-Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 24. November 2021 geeinigt, die Parteien haben in Parteitagen bzw. Abstimmungen zugestimmt. Alle Seitenzahlen beziehen sich auf diese PDF (gedruckte Seitenzahlen, nicht PDF-Seiten).
Schlagwort: Grundgesetz
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Koalitions-Einigung, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben
- Kinderrechte müssen auch gemeinnütziger Zweck sein
- Zivilgesellschaftliche Organisationen brauchen Rechtssicherhheit für ihre Arbeit
- Staat braucht Wächterfunktion zivilgesellschaftlicher Organisationen
Zur Einigung in der Regierungskoalition, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:
„Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben, ist gut und überfällig, aber nicht ausreichend. Wer es mit Kinderrechten ernst meint, muss diese auch als gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung schreiben und klarstellen, dass dieser und andere Zwecke natürlich auch mit politischen Mitteln verfolgt werden können, etwa mit Demonstrationen oder Forderungen an die Politik. Nur so erhalten zivilgesellschaftliche Organisationen Rechtssicherheit, um als Anwältinnen für Kinder aufzutreten und in ihrer Wächterfunktion das Handeln des Staates zu überprüfen.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Einigung, Rassismus und Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben
Zur Verständigung innerhalb der Bundesregierung, zeitnah das Grundgesetz zu ändern, um den Begriff „Rasse“ zu streichen und Kinderrechte aufzunehmen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 175 Vereinen und Stiftungen:
Alle staatliche Gewalt zu verpflichten, Kinderrechte zu schützen und rassistische Diskriminierung zu verhindern ist ein wichtiger Schritt, reicht aber nicht aus. Zusätzlich braucht es öffentliche Wächter, die Behörden auf die Finger schauen, die Forderungen an Parlamente richten und die notfalls auch Rechte Betroffener einklagen – zum Beispiel, wenn wegen einer Pandemie Spielplätze geschlossen und die Bewegungsfreiheit von Kindern massiv eingeschränkt wird.
Diese Funktionen als Wächterinnen und Themenanwältinnen gehört zu den vielfältigen Aufgaben zivilgesellschaftlicher Organisationen. Deren Basisrecht ist die Gemeinnützigkeit. Wer es mit Kinderrechten und Antirassismus ernst meint, muss daher passende gemeinnützige Zwecke in die Abgabenordnung schreiben und klarstellen, dass diese und andere Zwecke natürlich auch mit politischen Mitteln verfolgt werden können, etwa mit Demonstrationen oder Forderungen an die Politik.
Der Staat kann mit Polizei und Justiz Verletzungen von Grundrechten, Rassismus und Hasskriminalität verfolgen und ahnden. Doch die Voraussetzungen einer Demokratie, Respekt und Akzeptanz gemeinsamer Werte, kann er nicht verordnen. Die Voraussetzungen dafür schaffen vor allem Bürgerinnen und Bürger durch ihr Zusammenleben, durch ihr Engagement in zivilgesellschaftlichen Organisationen. Doch genau dieses Engagement ist durch Lücken im Gemeinnützigkeitsrecht und das Attac-Urteil bedroht. Der Staat müsste noch vor Gesetzesänderungen Schutz geben, im ersten von drei Schritten mit einem Erlass des Bundesfinanzministeriums.
Ein Urteil des Bundesfinanzhofes zu Gemeinnützigkeit, das für viel Aufregung gesorgt hat, berührt auch unsere Arbeit. Der BFH hatte bestätigt, dass eine Freimaurerloge nicht gemeinnützig ist, die nur Männer als Mitglieder akzeptiert und deren Tätigkeit vor allem darin besteht, Rituale für ihre Mitglieder durchzuführen (Entscheidung vom 17. Mai 2017 – V R 52/15, veröffentlicht am 2. August 2017). Darin geht es vor allem um den Begriff „Förderung der Allgemeinheit“. Warum ist diese Entscheidung für Organisationen wichtig, die sich in die Politik einmischen und die gemeinnützig sein wollen?
Zivilgesellschaftlichen Organisationen „sind der eigentliche Nährboden der Demokratie. Dafür sollen sie Unterstützung finden. Das Privileg der Gemeinnützigkeit ist die angemessene Form, ihre politische Tätigkeit zu würdigen“, schreibt der Politikwissenschaftler Dr. Rudolf Speth in einem Kommentar für die Stiftung „Aktive Bürgerschaft“ über die Gründung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. Die derzeitigen Probleme bei Beiträgen zur politischen Willensbildung seien ein „gravierendes Problem“. „Die Liste der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung muss schon allein deshalb erweitert werden, um die Substanz der Demokratie zu erhalten.“
Speth, der über Lobbying, Interessenpolitik, politische Kommunikation und bürgerschaftliches Engagement schreibt und forscht, erklärt, die Vielfalt der Gesellschaft könnten nur zivilgesellschaftliche Organisationen und Gruppen zu Gehör bringen, da die Parteien die Gesellschaft längst nicht mehr in der gesamten Breite repräsentierten. Unbenommen sei deren Aufgabe, sich an Wahlen zu beteiligen, das politische Personal auszuwählen und auszubilden sowie dafür zu sorgen, dass politische Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden.