„Empfiehlt es sich, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und Tätigkeit von Non-Profit-Organisationen übergreifend zu regeln?“, fragt der 72. Deutsche Juristentag. Anderthalb Tage lang werden Fachleute in der Abteilung „Zivil-, Wirtschafts- und Steuerrecht“ den Rechtsrahmen zivilgesellschaftlicher Organisationen diskutieren. Die Tagung ist öffentlich und findet vom 25. bis 28. September 2018 in Leipzig statt, die Kerntage mit der Fachdebatte sind der 26. und 27. September.
Schlagwort: Hüttemann
Die Auffassung des Bundesfinanzministeriums, dass es eine „steuerliche Trennlinie“ zwischen der Förderung gemeinnütziger Zwecke und politischer Betätigung gibt, ist falsch. Um das festzustellen, braucht es nicht erst ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH). Der BFH hat in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Entscheidungen der Finanzverwaltung aufgehoben, mit denen Finanzämter die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen unzulässig beschränkt hatten. Gemeinnützigkeits-Experten wie die Jura-Professoren Dr. Rainer Hüttemann (Universität Bonn) oder Dr. Birgit Weitemeyer (Bucerius Law School Hamburg) bestätigen, dass Gemeinnützige sich zur Verfolgung ihrer gemeinnützigen Zwecke politisch betätigen dürfen.