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Schlagwort: Jahressteuergesetz 2020

Jahressteuergesetz 2020 – das ändert sich

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 kommen zahlreiche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Der Bundestag hat das Gesetz am 16.12.2020 beschlossen, der Bundesrat hat am 18.12.2020 zugestimmt. Die Änderungen der Abgabenordnung, wie z.B. das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, gelten seit dem 28.12.2020 (Tag der Verkündung). Änderungen wie die Anhebung der Übungsleiterpauschale gelten seit dem 1.1.2021.

Die Änderungen bringen viele Erleichterungen und Verbesserungen, aber lösen noch lange nicht alle Probleme. Auf der Positivseite stehen unter anderem fünfeinhalb neue Zwecke, darunter Klimaschutz und die Hilfe gegen Diskriminierung wegen geschlechtlicher Orientierung/Identität. Es fehlen weitere neue Zwecke wie Förderung der Menschenrechte. Es fehlt auch eine gesetzliche Klarstellung zur politischen Betätigung für gemeinnützige Zwecke. Die Fraktion von CDU/CSU war der Meinung, die Klarstellung sei unnötig, weil solche Tätigkeiten problemlos möglich seien. Die Praxis jedoch zeigt große Verunsicherung und auch Beschränkungen durch Finanzämter.

Hier eine Übersicht der Änderungen und der noch ausstehenden Änderungen. Diese Übersicht stellt keine rechtliche Beratung dar.

Jahressteuergesetz: Kleine Schritte ins 21. Jahrhundert

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Bundestag bewegt Gemeinnützigkeit mit kleinen Schritten Richtung 21. Jahrhundert
  • Neue Zwecke erweitern Handlungsspielraum
  • Unsicherheit zu politischen Tätigkeiten bleibt bestehen

Der Bundestag wird heute Abend (Mittwoch, 17:50 Uhr) mit dem Jahressteuergesetz zahlreiche Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht verabschieden, auf die sich die Koalitionsfraktionen geeinigt hatten. (Einen Überblick der Änderungen finden Sie hier.) Zur Gesetzesänderung erklärt von Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Mit kleinen Schritten bewegt der Bundestag das Gemeinnützigkeitsrecht Richtung 21. Jahrhundert. Die neuen gemeinnützigen Zwecke gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Identität, wegen rassistischer Verfolgung sowie der Förderung des Klimaschutzes erweitern den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen. Mit gemeinnützigen Zwecken werden nicht Ziele vorgegeben, sondern Handlungs- und Debattenräume eröffnet. Die politische Beteiligung gehört zum modernen Verständnis von Zivilgesellschaft, in dem nicht-staatliche und nicht-kommerzielle Akteure in der Funktion als Wächter von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit, als Anwälte für Themen auftreten.

Anhörung zum Jahressteuergesetz 2020 im Finanzausschuss

In der öffentlichen Anhörung zum Jahressteuergesetz 2020 des Finanzausschuss des Bundestages am 26.10.2020 – anlässlich der Empfehlungen des Bundesrates und der Länder-Finanzminister*innen – wurde unter anderem das Thema Gemeinnützigkeit besprochen. Verschiedene geladene Sachverständige hatten sich bereits im Vorfeld im Rahmen ihrer schriftlichen Stellungnahmen dazu geäußert und konnten wichtige Fragen zu bestehenden Rechtsunsicherheiten zivilgesellschaftlicher Organisationen beantworten.

Auch wir als Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ haben in einer  unaufgeforderten Stellungnahme auf die Lücken im Gemeinnützigkeitsrecht hingewiesen. Darin begrüßen wir grundsätzlich die vom Bundesrat am 9.10.2020 vorgeschlagenen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht, da sie vielen Organisationen mehr Rechtssicherheit bieten würden. Der Vorstoß des Bundesrates wäre aber zu kurz gegriffen, da er zu kurz greift. Es würden weiterhin die Klarstellung zur politischen Betätigung zum eigenen Zweck sowie bei Gelegenheit zu anderen gemeinnützigen Zwecken fehlen. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausweitung des Zweckekatalogs zwar ein Schritt in die richtige Richtung sei, es aber eine weitere Ausweitung um die Zwecke der Förderung der Menschenrechte und Grundrechte, des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und der informationellen Selbstbestimmung benötige.