Wer Demonstrationen für Klimaschutz organisiert, müsste endlich nicht mehr um die Gemeinnützigkeit seines Umweltschutzvereins fürchten, wenn die Einigung der Landesfinanzminister von gestern endlich auch Gesetz wird. Wenn der Verein jedoch einen anderen Zweck hat – zum Beispiel Förderung von Kultur und Musik oder als Pfadfinder*innen-Verein Jugendförderung -, dann würden Aufruf und Teilnahme weiter die Gemeinnützigkeit gefährden. Deshalb braucht es auch eine Öffnung für gelegentliche Tätigkeiten über den eigenen Zweck hinaus – und weitere Zwecke wie Förderung der Menschenrechte und Schutz des Grundgesetzes. Denn Demos gegen Antisemitismus, Forderungen nach einer Parlamentsreform, die sind den vorhandenen Gemeinnützigkeits-Zwecken schwer zuzuordnen. Viele Vereine scheitern deshalb schon bei der Anerkennung der Satzung durchs Finanzamt.