Visit page
Zum Inhalt springen

Schlagwort: Koalitionsvertrag

Neuer gemeinnütziger Zweck geplant: Wohngemeinnützigkeit

Bis vor einigen Jahren galt die Liste gemeinnütziger Zwecke in §52 der Abgabenordnung als unantastbar. Gerichte und Finanzverwaltung argumentieren häufig, der Gesetzgeber habe dort festgeschrieben, was er fördern wolle; und was nicht drin steht, wolle er offenbar nicht fördern. Doch Bundestag und Bundesrat als Gesetzgeber kennen oft nicht die Details der Liste und haben Angst, dass die Wünsche an neue, zeitgemäße Zwecke überborden und die Zweck-Liste irgendwann platzen würde. Ende 2020 wurden dennoch einige neue Zwecke als Ergänzung zu bestehenden Ziffern aufgenommen. Nun soll nach dem Willen der Bundesregierung mit dem Jahressteuergesetz 2024 eine neue Ziffer 27 zu Wohngemeinnützigkeit angefügt werden. Das ist hilfreich, aber auch verwunderlich.

Unklares Gemeinnützigkeitsrecht gefährdet zivilgesellschaftlichen Freiraum

Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. zur Debatte um die Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler

Zum heutigen Spiegel-Bericht zur Gemeinnützigkeit des Bund der Steuerzahler erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:

„Die Berichte über den Bund der Steuerzahler zeigen, dass das Gemeinnützigkeitsrecht unscharf und veraltet ist. Das Recht überfordert die gemeinnützigen Organisationen ebenso wie die Finanzämter als Aufsicht, wie schon 2018 unsere Finanzamtstudie zeigte.
Dadurch wird das Gemeinnützigkeitsrecht willkürlich: Viele alltägliche Verstöße werden nie gerügt, doch in Einzelfällen werden Auseinandersetzungen über Jahre und bis hin zum Bundesfinanzhof geführt. Die Angst vor solchen Auseinandersetzungen ist Alltag und beschränkt das zivilgesellschaftliche Handeln. Das mag dazu beigetragen haben, dass vor wenigen Tagen der Status Deutschlands für Freiraum der Zivilgesellschaft von offen auf beeinträchtigt abgestuft wurde. Insbesondere der Zweck ‚Förderung des demokratischen Staatswesens‘ ist unklar und umstritten.

Deshalb muss die Ampel-Koalition endlich ihr Vorhaben umsetzen und das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert bringen. Der Abstieg im Zivilgesellschafts-Ranking sollte mindestens so ernst genommen werden wie ein Abstieg im olympischen Medaillenspiegel.“

Ministerin Paus kündigt umfassende Reform Gemeinnützigkeit 2023 an

Die „Engagementministerin“ Lisa Paus hat beim 22. Deutschen Stiftungstag in Leipzig heute (29.9.2022) früh angekündigt, dass das Gemeinnützigkeitsrecht im nächsten Jahr umfassend modernisiert wird. Die Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erklärte in einer Keynote zu nachhaltiger Engagementpolitik, dass das Gemeinnützigkeitsrecht eine „wichtige Stellschraube“ in der Engagement-Strategie der Bundesregierung sei. Es sei auch eine nötige Flankierung des kommenden Demokratiefördergesetzes.

Gesetzesänderung weiterhin nötig

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zu Klarstellungen im Anwendungserlass

  • Geänderter Anwendungserlass erleichtert viele Vereine
  • Weiter Unklarheit bei politischen Mitteln
  • Ampel-Koalition hat Gesetzesänderung versprochen

Was im Koalitionsvertrag zu Zivilgesellschaft und Gemeinnützigkeit steht

Die neue Regierungskoalition nimmt sich mehr Fortschritt vor – auch bei Gemeinnützigkeit und der Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Wir stellen hier wichtigste Aussagen zusammen. Auf den Koalitionsvertrag haben sich die Spitzen der Ampel-Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 24. November 2021 geeinigt, die Parteien haben in Parteitagen bzw. Abstimmungen zugestimmt. Alle Seitenzahlen beziehen sich auf diese PDF (gedruckte Seitenzahlen, nicht PDF-Seiten).

Auftrag für die Regierungskoalition: Zivilgesellschaft stärken

Die neue Bundesregierung aus CDU, SPD und CSU ist nun im Amt und arbeitet. Die Regierung formiert sich langsam, neue Minister*innen finden sich in ihre Aufgaben ein und wechseln Staatssekretär*innen aus. Eine Ministerin für Zivilgesellschaft gibt es nicht, auch kein Ministerium für Demokratie. Doch der Koalitionsvertrag steckt voller Aufträge, die Zivilgesellschaft zu stärken. Dieses Arbeitsprogramm muss abgearbeitet werden.

Koalitionsvertrag und Demokratie-Politik: Chancen und Herausforderungen

Der am 7. Februar 2018 von CDU, SPD und CSU vorgelegte Entwurf eines Koalitions­vertrages erfüllt die Hoffnungen nicht, die das Sondierungsergebnis vier Wochen zu­vor geweckt hatte bezüglich eines besseren Rechtsrahmens für selbstlose zivilgesell­schaftliche Organisationen, die sich in politische Entscheidungen einmischen. Diese Einmischung ist für eine offene und lebendige Demokratie wichtig, weil diese Organi­sationen ein Gegengewicht zu eigennützigen Lobbyisten bilden. Nicht im eigenen In­teresse und nicht im Interesse ihrer Mitglieder weisen sie auf Gefahren und Fehlent­wicklungen hin, bringen Sachverstand, Wissen und zusätzliche Perspektiven ein. Sie sprechen für wenig gehörte Minderheiten oder für Werte und Grundprinzipien wie Grund- und Menschenrechte. Die Funktion dieser Organisationen ist wichtig für Demokratie-Politik.