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Schlagwort: Neutralitätsgebot

Antwort der Bundesregierung zu 551 Fragen von CDU/CSU

Die Antwort der Bundesregierung auf die 551 Fragen von CDU/CSU zu zivilgesellschaftlichen Organisationen kam fast pünktlich 15 Tage nach Veröffentlichung der Fragen. Die Bundesregierung gibt damit ein klares Statement für einen demokratischen, liberalen und demokratischen Rechtsstaat ab. Relevant ist vor allem die Vorbemerkung der Bundesregierung, in der sie darlegt, dass auch gemeinnützige Organisationen Trägerinnen von Grundrechten sind wie der Versammlungsfreiheit. Sie erinnert zudem daran, dass politische Mittel laut Urteilen des Bundesfinanzhofes (BFH) erlaubt sind. Die Regierung weist in der Vorbemerkung der Antwort darauf hin, dass es nicht ihre Aufgabe sei „allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten“.

Themendossier Politische Bildung (Sommer 2022)

Die Bundesfinanzhof-Definition und ihre Probleme für zivilgesellschaftliches Engagement

Politische Bildung vollzieht sich in geistiger Offenheit. Sie ist nicht förderbar, wenn sie eingesetzt wird, um die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen.“
Leitsatz 3 aus dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH)

Der BFH hat in seinem Attac-Urteil festgelegt, dass politische Bildung in geistiger Offenheit stattfinden müsse. Damit hat der BFH den Zweck der „politischen Bildung“ stark eingeschränkt und der Arbeit vieler gesellschaftlich arbeitender, gemeinnütziger Organisationen die rechtliche Grundlage entzogen. Das führt dazu, dass viele Organisationen nun davon bedroht sind, ihren Status der Gemeinnützigkeit zu verlieren und ihre selbstlose und gemeinwohlorientierte Arbeit aufgeben zu müssen.