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Schlagwort: Partei

Kein gemeinütziger Verein: Bündnis Sahra Wagenknecht

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass ein Verein stets gemeinnützig und steuerbegünstigt sei. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist zwar das prägende Recht zivilgesellschaftlicher Organisationen, aber keine rechtliche Notwendigkeit. In Deutschland gibt es für Vereine weder eine Genehmigungs- noch eine Registrierungspflicht. Die meisten, aber nicht jeder Verein sind „eingetragene Vereine“ (e.V.), beim Amtsgericht registriert. Die Basis in Deutschland ist das Grundgesetz mit seiner Vereinigungsfreiheit in Artikel 9.

Der Verein „BSW – Für Vernunft und Gerechtigkeit e.V.“ ist nach eigener Auskunft nicht gemeinnützig und strebt das offenbar auch nicht an. Stattdessen unterwirft er sich freiwillig (ohne dies zu erläutern) den Spendenregeln der Parteien (Offenlegung ab 10.000 Euro, Annahmeverbote, § 25 Parteiengesetz).

Gemeinnützigkeit und Demokratieförderung: Blockade Jahressteuergesetz unverständlich

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Fördermittel für Demokratie sind Schritt 2 vor Schritt 1
  • Appell: Gemeinnützigkeit ins 21. Jahrhundert bringen
  • Blockade bei Jahressteuergesetz unverständlich

Laut einer Meldung der FAZ von heute (25.11.2020) wurde die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes im Bundestag erneut verschoben. CDU/CSU würden sich gegen Reformen bei der Gemeinnützigkeit stemmen, die das Engagement für Demokratie und Grundrechte absichern würden. Gleichzeitig beschließt das Bundeskabinett, genau dieses Engagement fördern zu wollen.

Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Alle Mitglieder der Regierungsfraktionen wollen die Demokratie stärken und dafür zivilgesellschaftliche Initiativen unterstützen. Doch diesen Vereinen und Stiftungen fehlen wichtige Grundlagen im Gemeinnützigkeitsrecht. Es ist unverständlich, dass bereits im Bundesrat die CDU/CSU-mitregierten Länder dieser Formulierung nicht zustimmen wollten:
‚Elementare Bestandteile einer lebendigen Demokratie sind eine kritische Zivilgesellschaft und starke Organisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten, sich einmischen und Stellung beziehen. Die selbstlose Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung sowie der politischen Willensbildung sind Kennzeichen des zivilgesellschaftlichen Engagements und ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gemeinwesens.‘

Politisches und gemeinnütziges Engagement widersprechen sich nicht

Könnte, sollte die „Sammlungsbewegung Aufstehen“ gemeinnützig sein? Eine Partei will die Organisation nicht sein, darum kann sie nicht die Vorteile von Parteispenden genießen. Auf den Status der Gemeinnützigkeit verzichtet sie. Das ist schade, schreibt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, in einem Gastbeitrag für den Newsletter des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE), denn dieser Status markiert eine klare Grenze zu politischen Parteien. Er legt dar, warum es kein Hindernis für die Gemeinnützigkeit ist, dass „Aufstehen“ sich politisch einmischen will, Einfluss auf Parteien nehmen will und stark von Parteipolitiker*innen geprägt ist.

Über den Unterschied zwischen politischer Bildung und politischer Willensbildung

Warum soll der Bundesfinanzhof das Gemeinnützigkeits-Urteil zugunsten von Attac in einer Revision verhandeln? Die im Juli 2017 vorgelegte Begründung dafür gleicht einem Orakel, das sehr interpretationsbedürftig ist. Dies fängt an bei der unklaren Autorenschaft: Wurden die 13 Seiten im Finanzamt Frankfurt geschrieben oder im Bundesfinanzministerium? Wir gehen mal vom Ministerium aus, da es im Mai 2017 angeordnet hatte, die Beschwerde einzulegen.
Postuliert hatte das Ministerium damals, dass es um die Abgrenzung von allgemeinpolitischer zu gemeinnütziger Betätigung gehe, schreibt u.a. die Hessische Landesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage im Landtag (Drucksache 19/5098 vom 31. Juli 2017). Doch in der eingereichten Begründung geht es letztlich nur um Möglichkeiten und Grenzen politischer Bildung (als Unterpunkt des gemeinnützigen Zwecks „Volksbildung“) sowie um die Frage, ob in Satzungen die Zwecke wörtlich aus dem Gesetz abgeschrieben werden müssen. Es geht überraschenderweise überhaupt nicht um die Auslegung des Zwecks „Förderung des demokratischen Staatswesens“, der eine wichtige Grundlage des Urteils ist, das mit der Beschwerde angegriffen wird.

BFH: Unterschied zwischen Parteien und Gemeinnützigen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut bestätigt, dass politische Einflussnahme dazu dienen kann, gemeinnützige Zwecke zu verfolgen, und dass gemeinnützige Anliegen oft nur durch „Zwischenschritte“ wie die Einwirkung auf „politische Entscheidungsträger“ erreichbar sein können. Eine solche indirekte Verfolgung des Zwecks sei manchen Zwecken wie dem Umweltschutz sogar immanent. Diese politische Einflussnahme mache einen Verein noch nicht zu einem politischen Verein. Lediglich „das Betreiben oder Unterstützen von Parteipolitik ist immer gemeinnützigkeitsschädlich“.

Dieser BFH-Entscheidung folgend müsste das Bundesfinanzministerium dringend den Anwendungserlass zur Abgabenordnung anpassen, der den Finanzämtern andere Vorgaben macht. Ebenso müsste das Bundesfinanzministerium die Nichtzulassungsbeschwerde im Fall Attac stoppen – allerdings ist im Streit um Attac ein anderer Senat des BFH zuständig.

Wahlprogramme zu Gemeinnützigkeit

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei fordern in ihren Programmen zur Bundestagswahl im September 2017 Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht, um die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen in der demokratischen Willensbildung zu stärken. Die FDP verwendet das Wort „gemeinnützig“ nicht, aber würdigt demokratische Mitbestimmung. Damit bestehen gute Chancen, dass die neue Bundesregierung nach der Wahl am 24. September 2017 nötige Reformen am Gemeinnützigkeitsrecht angeht. Für das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement hatte Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, die Programmentwürfe analysiert. Mittlerweile sind diese Programme von Parteitagen beschlossen. CDU und CSU legen ihr Programm erst am 3. Juli vor, Parteitagsdebatten dazu sind nicht vorgesehen.

Verdeckte Parteienfinanzierung braucht keine Gemeinnützigkeit

LobbyControl legt in einem Blog-Beitrag dar, wie die Partei AfD in den jüngsten Wahlkämpfe mit hohen Geldbeträgen unterstützt wurde und die Geldgeber dabei anonym bleiben konnten, obwohl das Parteiengesetz vorsieht, dass Spenden ab 10.000 Euro veröffentlicht werden. Der Trick: Es wird einfach unabhängig von der Partei, offiziell ohne deren Wissen, für ihre Wahl geworben.

Diese Darstellung zeigt, dass es Partei-Geldgebern nicht auf die steuerliche Absetzbarkeit ihrer Spende ankommt, ebenso anderen Akteuren, die mit hohen Geldbeträgen in ihrem eigenen Interesse auf politische Entscheidungen einwirken. Wieder einmal wird damit ein Argument gegen die Steuerbegünstigung selbstloser politisch tätiger Organisationen widerlegt.

Hessischer Landtag debattiert Gemeinnützigkeit

Der hessische Landtag debattierte am 14. Juli 2016 über Gemeinnützigkeit und politische Willensbildung. Ursprünglicher Anlass war ein Antrag der SPD-Fraktion „betreffend Definition der Gemeinnützigkeit“, mit dem die SPD die Umsetzung der zwei Hauptforderungen der Allianz fordert. Einen Tag vor der Debatte brachten die Koalitionsfraktionen CDU und Grüne einen eigenen Antrag ein mit dem Titel „Ehrenamtliches Engagement fördern – Gemeinnützigkeitsrecht hinsichtlich Anpassungsnotwendigkeit aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen überprüfen“ (Drucksache 19/3360). Beide Anträge wurden in den Haushaltsausschuss verwiesen, die Debatte wird weiter gehen. Die Debatte ist auf dem YouTube-Kanal des Landtags nachzuhören. Das Protokoll wird hier zu finden sein.

Pegida gründet Partei – attraktiver als Gemeinnützigkeit

Pegida hat erneut angekündigt, zu Wahlen antreten zu wollen und eine Partei zu gründen. Der Grund ist wahrscheinlich vor allem, dass dann Spenden von der Steuer abgesetzt und sogar staatlich subventioniert werden. Der Versuch des Pegida-Vereins, als gemeinnützig anerkannt zu werden, ist offenbar gescheitert. Darum können Spenden an Pegida von den Spendern nicht abgesetzt werden.

An die Anerkennung als Partei dagegen werden viel geringere Maßstäbe angelegt. Politische Tätigkeit ist ihr Kernmerkmal, während es für Gemeinnützige strittig ist, wie politisch sie handeln dürfen.

14.7.: Gemeinnützigkeits-Debatte im Hessischen Landtag

Am morgigen Donnerstag (14. Juli) debattiert der Hessische Landtag ca. 17:30 Uhr (aktualisiert 14.7.) über die Definition der Gemeinnützigkeit und nötigen Reformbedarf. Anlass ist ein bereits zwei Monate alter Antrag der SPD-Fraktion.

Die Debatte ist recht kurzfristig in der Tagesordnung hinaufgeklettert, offenbar, weil die Regierungsparteien CDU und Grüne nun zur Debatte bereit sind, indem sie einen eigenen Antrag vorgelegt haben: „Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen betreffend ehrenamtliches Engagement fördern – Gemeinnützigkeitsrecht hinsichtlich Anpassungsnotwendigkeit aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen überprüfen.“

Zuletzt hatten die beiden Regierungsparteien dazu einen Berichtsantrag gestellt, auf den das Finanzministerium antwortete: Kein Änderungsbedarf.  Ob die Parteien durch die Debatte und auch die Große Anfrage der Grünen im Bundestag hinzu gelernt haben?