Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zum Gesetz über politische Stiftungen
- Gemeinnützige Vereine sind nicht parteinah
- Freiraum für vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts
Zum von Ampel-Koalition und CDU/CSU vorgelegten Gesetzesentwurf zur Finanzierung parteinaher Vereine erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:
„Die erstmalige rechtliche Definition der politischen Stiftungen ist eine Chance für die Demokratie und für die anstehende Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Der Entwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes definiert diese Organisationen und deren Staatsfinanzierung. Er beschreibt jedoch weder Zweck noch Mittel oder Zweckverwirklichung. Es fehlen Regeln zur Steuerbegünstigung. Bisher sind diese parteinahen Vereine in aller Regel als gemeinnützig anerkannt. Doch parteinahe Vereine passen nicht gut in das Basisrecht zivilgesellschaftlicher Organisationen.